Gemeinde fordert das beide Eheleute im Grundbuch stehen müssen?
Hallo Zusammen,
ich möchte ein Grundstück kaufen und möchte als alleiniger Eigentümer im Grundbuch stehen. Das Grundstück und Haus wird aus dem Vermögen vor der Ehe bezahlt. Die Gemeinde besteht das beide Ehepartner im Grundbuch eingetragen werden. Zudem möchte auch die Gemeinde im Kaufvertrag festlegen, dass voriges Eigentum innerhalb von 4 Jahren verkauft werden muss. Da ich noch eine Wohnung mit meinem Vater habe zu je 1/2, möchte ich diese ungern verkaufen. Hat jemand eine ähnliche Erfahrung gemacht oder weiß, ob das überhaupt rechtens ist?
Der Kauf ist von der Gemeinde, wir haben uns vorher aufs Grundstück bewerben müssen.
7 Antworten
Viele Kommunen fördern zb. durch sehr günstiges Bauland die Ansiedlung von Familien und verlangen dafür vertragliche Bindungen....
ZB.. das nur Ehepaare ein Flurstück kaufen können, die darauf errichtete Immobile min. 10 Jahre selbst nurtzen müssen, nicht vermieten dürfen usw. usw.
Die Kommune darf verlangen, dass das ihren Vorgaben entsprechend unter Grunddingbarkeiten ins Grundbuch eingetragen wird, oder das eben beide Ehepartner als Eigentümer eingetragen werden.
Bei Verträgen ist es Gang und Gäbe, dass man die Bedingungen des Verkäufers akzeptieren muss, oder eben nicht als Käufer infrage kommt. Darin besteht die Autonomie eines Jeden Verkäufers. Entweder man akzeptiert die Bedingungen, oder jemand anders bekommt das Grundstück.
Das kann ich mir kaum vorstellen. Banken verlagen das oft, damit eine höhere Sicherheit da ist, aber die Gemeinde?
Allerdings müsste man besser die Hintergründe kennen.
Das beide im Grundbuch stehen müssen nein, das mit dem vorigen Eigentum Ja. Ich habe zwei Eigentumswohnungen, eine zu 100% die ich auch verkaufen möchte. Bei der anderen Whg die wo ich zu 50% Eigentümer bin, macht es für mich keinen Sinn zu verkaufen. Ich bin nicht davon ausgegangen, dass es auch die Wohnung mit 1/2 betreffen würde :-/
Hat jemand eine ähnliche Erfahrung gemacht oder weiß, ob das überhaupt rechtens ist?
Da gilt Vertragsfreiheit. Entweder ihr kauft zu diesen Bedingungen oder ihr lasst es. Wobei ich diese Klausel für gewagt halte:
Zudem möchte auch die Gemeinde im Kaufvertrag festlegen, dass voriges Eigentum innerhalb von 4 Jahren verkauft werden muss.
Hast du dich für den Kauf des Grundstücks beworben oder ihr als Ehepaar? Ich gehe von letzterem aus. Daher denke ich, dass das rechtens ist. Willst nur du kaufen und alleine im Grundbuch stehen, hättest du dich auch alleine bewerben müssen. Dann hättet ihr das Grundstück möglicherweise nicht bekommen. Hast du dich alleine beworben, solltest du es auch alleine kaufen können.
Ja es handelte sich um „Grundstücke für Familien“, dachte nicht, dass dann auch beide im Grundbuch stehen müssen. Mir geht es halt darum, dass ich es aus meinen Vermögen Kufen möchte, dass ich vor der Ehe schon hatte. :-/
Wenn du das Grundstück von einem Privatanbieter kaufst, musst du diesen Erwerb der Stadt melden, allerdings kann diese keine Forderungen an dich stellen, da sie ja auch nicht am Kaufvorgang beteiligt ist
Das Grundstück ist von der Gemeinde, haben uns vorher drauf beworben gehabt.