An wen adressiert man eine Kündigung?

10 Antworten

Du kannst sie bei der Person persönlich abgeben, die dein Ansprechpartner im Unternehmen ist. Diese Person kann sie dann intern an die zuständige Stelle weiterleiten, aber mit der Übergabe an diese Person gilt die Kündigung bereits als zugegangen, wodurch das auch das Datum zur Berechnung der Kündigungsfrist ist.

Was schreibe ich in meine Kündigung?

Mit der Kündigung lösen Sie einseitig einen bestehenden Vertrag. Egal, ob Sie Ihr Arbeitsverhältnis oder Ihre Wohnung kündigen, Inhalt und Kernaussage bleiben stets gleicht:

Hiermit kündige ich [Betreffendes eintragen] ordentlich und fristgerecht zum TT.MM.JJJJ.

Was im Vergleich zu anderen Geschäftsbriefen kurz wirkt, hat einen entscheidenden Vorteil: Je kürzer die Formulierung, desto größer die Wahrscheinlichkeit, dass sie juristisch rechtswirksam ist. Um eine einwandfreie Kündigung zu verfassen, müssen Sie zudem ein paar formale Kriterien beachten:

Nachfolgend finden Sie die gängigsten Kündigungsvorlagen als Word-Datei.

https://karrierebibel.de/kuendigungsvorlagen/

Tipp:

Die Kündigung muss schriftlich erfolgen

Unsere Kündigungsvorlagen bieten wir aus gutem Grund als Word-Dokumente an. So müssen sie nur noch angepasst, ausgedruckt und postalisch verschickt werden. Es heißt zwar auch „eine Kündigung aussprechen“, aber eine mündliche Kündigung (etwa telefonisch) ist in vielen Fällen nicht wirksam. Auch eine elektronische Kündigung per SMS, Whatsapp oder E-Mail ist bei der Kündigung von Arbeitsverhältnissen nach § 623 BGB eindeutig ausgeschlossen. Anders kann es aussehen, wenn Sie Ihren Mobilfunkvertrag kündigen wollen.

Tipp:

Wenn du die Kündigung per Post an deinen Arbeitgeber schickst, solltest du dies als "EINSCHREIBEN / EINWURF" machen. Der Einlieferungsbeleg dient als Sendungsnachweis. Gut aufheben.

Solltest du die Kündigung persönlich im Personalbüro abgeben, macht es Sinn, wenn du dir den Empfang bestätigen lässt.

Viel Erfolg!

Es wird eine Personalabteilung geben in der Zeitarbeitsfirma und dort gibst du die Kündigung ab.

Bzw. hat man normalerweise in der Zeitarbeitsfirma seinen eigenen Ansprechpartner, dem kannst du die Kündigung auch geben.

Mit so etwas wendet man sich üblicherweise an die Personalabteilung.

An den Firmensitz und die Geschäftsführung / die Personalverwaltung