Kündigung zum Monatsende welches Datum?
Hallo
Ich möchte meinen Arbeitsvertrag kündigen. Im Arbeitsvertrag steht 4 Wochen zum Monatsende. Welches Datum muss ich angeben, wenn ich morgen die Kündigung abgebe?
Danke im voraus.
2 Antworten
Die Kündigungsfrist kann naturgemäß erst mit der Erklärung der Kündigung bzw. mit dem Zugang der Kündigung zu laufen beginnen. Aus § 187 Abs. 1 BGB ergibt sich weiterhin, dass der Tag des Zugangs der Erklärung nicht mit eingerechnet wird.
Wann muss die Kündigung abgegeben worden sein, um die Kündigungsfrist zu wahren?Beispiel: Dein Arbeitsvertrag kann jederzeit mit einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende gekündigt werden. Du willst zum 1.Juni aus dem Vertrag raus.
Dann muss die Kündigung dem Arbeitgeber spätestens am 29. April vorliegen.
Vor allem, wenn das Fristende auf einen Samstag oder Sonntag fällt, sollten Sie die Kündigung spätestens am Freitag zuvor abgegeben haben.
Das Zugangsdatum einer Kündigung ist immer wieder Streitthema.
Grundsätzlich reicht der letzte Tag der Frist aus um diese zu wahren.
Den Beweis darüber, dass diese gewahrt wurde liegt in der Regel bei dem Absender.
Um spätere Schwierigkeiten mit der Beweislast zu vermeiden, gibt es mehrere Möglichkeiten.
- Die Kündigung mit der Post zustellen lassen, per Einwurf-Einschreiben (Nicht per Einschreiben-Rückschein)! Einlieferungsbeleg aufbewahren!
- Die Kündigung selbst abgeben und sich die Abgabe bestätigen lassen.
Bei der Formulierung kommt es nicht auf die Angabe eines Datums an, sondern darauf wann die Kündigung ausgesprochen wurde und welche Kündigungsfrist vereinbart worden ist.
Es empfiehlt sich eine Formulierung wie:
"Hiermit kündige ich den Vertrag fristgerecht zum 31.05.2020. Hilfsweise zum nächsten Zeitpunkt."
Tipp: Damit stellst du sicher, dass die Kündigung in jeden Fall ausgesprochen wurde, selbst, wenn dir bei der Berechnung des Kündigungszeitpunktes ein Fehler unterlaufen worden sein sollten.
Noch Fragen? - Einfach fragen!Danke für den Tipp.
Hatte ich jedoch in meiner Antwort auch erwähnt.
Bei der Formulierung kommt es nicht auf die Angabe eines Datums an, sondern darauf wann die Kündigung ausgesprochen wurde und welche Kündigungsfrist vereinbart worden ist.
Ich finde allerdings auch die Formulierung der Kündigungsfristen an sich schon verwirrend.
4 Wochen zum Monatsende
1 Monat hat 4 Wochen - der Monat wird meines Erachtens jedoch mit 28 Tage gerechnet.
Was würde bei folgendem Szenario passieren:
Der Arbeitnehmer verschickt die Kündigung am 30. April und geht davon aus, dass sie am 1. Mai den Betrieb erreicht.
Leider hat er nicht bedacht, dass der 1. Mai ein Feiertag ist.
- Freitag: 1. Mai / Feiertag
- Samstag 2. Mai - wird die Post eventuell nicht zugestellt, bzw. abgeholt, da der Betrieb nicht arbeitet.
- Sonntag: 3. Mai
- Montag: 4. Mai Zustellung der Kündigung
Sollte die Kündigung nicht spätestens am Samstag, den 2. Mai vorliegen, wird es eng, oder?
Gut zu wissen:
Der Gesetzgeber sieht auch Kündigungsfristen zum 15. eines Monats vor.
4 Wochen bis zum 15. des Folgemonats
Angenommen, der 15. fällt auf einen Dienstag.
Wird die Woche in diesem Fall mit 7 Tagen oder 6 Werktagen gerechnet?
Fazit:
Der Arbeitnehmer erhält durch eigene Kündigung sowieso eine 3-monatige Sperre vom Arbeitsamt.
Der Arbeitgeber wäre gut beraten die Stelle schnellst möglich durch einen neuen, motivierten Arbeitnehmer zu besetzen.
Wäre da nicht für alle Beteiligte ein Aufhebungsvertrag die beste Lösung?
Du kannst frühestens ZUM 31.05.2020 die Kündigung aussprechen.
Dann schreibst Du noch dazu:
Ersatzweise kündige ich zum nächst möglichen Termin.
Eine Kündigung muss schriftlich ausgesprochen werden mit eigenhändiger Unterschrift.
E-Mail, WhatsApp oder SMS zählt nicht.
Lasse Dir auf Deiner Kopie den Empfang bestätigen.
Viel Erfolg.
Danke Ihnen!
Passt es denn wenn ich schreibe das ich zum 31.05.2020 kündige mit Berücksichtigung der 4 Wochen Kündigungsfrist?
Mein Chef ist was sowas angeht nicht so tolerant. Bei Fehlern würde er dann die Kündigung einfach zerreißen.
Sehr geehrter Herr xxxxx,
hiermit kündige ich den zwischen uns bestenden Arbeitsvertrag fristgerecht zum 31.05.2020.
Ersatzweise kündige ich das bestehende Arbeitsverhältnis zum nächst möglichen Termin.
Mit freundlichen Grüßen
xxxxxxxxxx
Und wenn Dein Chef so ein komischer Vogel ist, dann gebe die Kündigung persönlich mit einem Zeugen ab.
Denn dann kann der zerreißen was er will, die Kündigung, eine einseitige Willenserklärung, hat Bestand!
Ich empfehle auch immer den Satz zum nächst möglichen Termin/Zeitpunkt.
Aber selbst wenn man das nicht macht und zum Beispiel die Kündigung zum 30.05.2020 erklärt, macht das die Kündigung NICHT unwirksam, diese wird dann ausgelegt.
Aber wie schon gesagt, ich empfehle diesen Passus dennoch, schon alleine um unnötige Diskussionen auszuschließen.