Kündigung einreichen einfach zuhause bleiben?
Hallo,
wie oben beschrieben würde mich gerne interessieren was passieren könnte wenn ich bei einer zeitarbeit kündige und einfach zuhause bleib und in die Kündigung reinschreibe das ich mein resturlaub und mein Zeitkonto leeren will?
2 Antworten
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Wenn Resturlaub und Stundenkonto die Kündigungsfrist komplett abdecken, ist das vollkommen in Ordnung und auch nicht zu beanstanden.
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Unter der Voraussetzung, dass der Urlaubsantrag gemäß Fragestellung mit Ausspruch der Kündigung gestellt wird.
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... und der Antrag genehmigt wird, wobei eine Ablehnung bekanntlich ja nur aus tatsachlich schwerwiegenden Gründen rechtlich haltbar wäre.
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Hab 1 Woche Kündigungsfrist, 3 Tage Urlaub und über 50 Überstunden aufm zeitkonto
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Auf alle Fälle sonst hätt ich nicht gekündigt 🙈
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du kannst auf Schadensersatz verklagt werden weil du dich nicht an deinem Arbeitsvertrag nicht hälst.
du musst diese Freistellung durchaus klären.
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Wann der Arbeitnehmer Urlaub nimmt, liegt in seiner Entscheidung. Da hat der Arbeitgeber kein Vero-Recht.
Ähnlich verhält es sich mit dem Stundenkonto.
Reicht das für die Kündigungsfrist, gibt es auch nichts zu beanstanden.
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Leider falsch, Urlaub darf erst genommen werden wenn er vom Chef genehmigt ist, dabei ist Rücksicht auf die Wünsche des AN zu nehmen allerdings kann er sich nicht frei aussuchen wie er Urlaub nimmt.
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In § 7 Abs. 1 BUrlG liest sich das aber ganz anders.
Du unterliegst einem weit verbreiteten Irrtum.
Da das Arbeitsverhältnis eh eine Woche später endet, wird der Arbeitgeber keine dringenden betrieblichen Gründe geltend machen können.
Demzufolge hat er keinen Grund, der eine Ablehnung begründen könnte.
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durchaus aber das sollte kommuniziert werden und nicht stillschweigend zuhause bleiben und am besten nicht mehr ans Telefon gehen.
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Das in jedem Fall.
Aber das sollte laut Fragestellung ja mit dem Ausspruch der Kündigung erfolgen.
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Genau diese Woche kommt ein wichtiger Auftrag oder der Mitarbeiter der kündigt muss vorher seinen Nachfolger einarbeiten, einfacher kann man es kaum begründen den Urlaub zu untersagen.
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Und der Betrieb käme in ernsthafte Schwierigkeiten, wenn eine Kraft mit 1-wöchiger Kündigungsfrist fehlt.
Das nimmt dir in Deutschland kein Arbeitsrichter ab.
Das ist bei der Aussage "einfach zuhause bleib" selbstverständlich falsch!