Abschiebung beantragen
Guten Tag,
ich war letztens in einem Verkehrsunfall verwickelt. Ein Versicherungsbetrüger hat mich gerammt. Die Beweislage sieht für mich gut aus, da ich eine Dashcam habe. Bald ist der Gerichtsprozess.
Mir ist beim Personalienaustausch aufgefallen, dass der Versicherungsbetrüger keine deutsche Staatsbürgerschaft hat.
Ich würde gerne, als Deutscher, parallel zum Gerichtstermin direkt die Abschiebung beantragen, da wir solche Immigranten nicht brauchen. Wie gehe ich dazu vor? Im Internet habe ich nichts dazu gefunden.
Danke im Voraus.
*Türkische Herkunft
3 Antworten
Wird schwer. Er muss ordentlich vorbestraft sein. Vielleicht frägst du einfach mal deinen Anwalt. Der kennt sich bestimmt besser aus als wir auf Gutefrage.
Soweit ich weiß in den meisten fällen. Die Wahrscheinlichkeit dass Widerholungstäter abgeschoben werden ist eben deutlich höher. Das meinte ich damit.
Es sei den du hast einen riesen Terroranschlag verübt. Dann könnte man direkt fliegen.
Man muss nicht kriminell sein, um abgeschoben zu werden. Ein nicht anerkannter Asylantrag reicht schon, um eine Abschiebung zu veranlassen.
Seit wann hat ein Türke denn ein Asylantrag? Rücken sind ganz reguläre Einwanderer und keine Asylsuchenden
Da bist du wohl falsch informiert.
Asylsuchende aus der TürkeiBerlin: (hib/STO) In den ersten sechs Monaten dieses Jahres sind laut Bundesregierung 19.857 Asylanträge von Asylsuchenden aus der Türkei registriert worden nach 25.054 im vergangenen Jahr. Davon entfielen im ersten Halbjahr 2023 insgesamt 16.594 auf Kurden, 2.735 auf Türken sowie 528 auf „sonstige“ und im Jahr 2022 insgesamt 20.400 auf Kurden, 3.992 auf Türken und 662 auf „sonstige“, wie aus der Antwort der Bundesregierung (20/8517) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (20/8081) weiter hervorgeht.
Schon klar, die Türkei ist das Aufnahmeland der Welt, denn sie haben so viele Flüchtlinge aufgenommen wie kein anderes Land auf dieser Welt. Dass von dort Flüchtlinge sich weiter auf den Weg machen und anderswo Asyl beantragen ist klar
Lies mal richtig!
. Davon entfielen im ersten Halbjahr 2023 insgesamt 16.594 auf Kurden, 2.735 auf Türken
und im Jahr 2022 insgesamt 20.400 auf Kurden, 3.992 auf Türken
Die Zahl der türkischen Staatsangehörigen, die in Deutschland Asyl suchen, ist in den vergangenen zwei Jahren stark angestiegen. Die Gründe dafür sind unterschiedlich - und die Chancen auf Asyl mitunter gering.
https://www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/asylantraege-tuerken-deutschland-100.html
Eine nicht vorhandene deutsche Staatsbürgerschaft sagt noch nichts darüber aus, ob jemand abgeschoben werden kann.
So können sich EU Bürger frei im gesamten EU Raum bewegen.
Danke für die Antwort. Die Person war türkischer Herkunft. Habe ich ergänzt.
Mit der Türkei hat die EU aufenthaltsrechche Sonderbestimmungen vereinbart.
Arbeitet er in der EU, so hat er auch ein Aufenthaltsrecht.
Mhh, vielen Dank. Ich bin mir nicht sicher, ob er hier arbeitet.
Im Übrigen ist deine Bezeichnung Versicherungsbetrüger schon eine Vorverurteilung.
In Deutschland gilt so lange die Unschuldsvermutung, bis es zu einer Verurteilung kommt.
Also ist er bis zu einer Verurteilung auch noch kein Versicherungsbetrüger.
Klagst du eigentlich wegen Versicherungsbetrug oder wegen dem Unfallschaden?
Auf Rat meines Anwalts klage ich wegen Unfallschaden. Er meinte, sonst würde seine Haftpflicht nicht greifen. Allerdings bin ich bereit, dieses Risiko in Kauf zu nehmen, da der Schaden nicht soo groß ist, falls es eine etwaige Abschiebung begünstigt.
Wenn du wegen dem Unfallschaden klagst, wird es zu keiner Verurteilung wegen Versicherungsbetrug kommen. Da müsste dann schon die Versicherung klagen.
Und wegen eines Verkehrsdeliktes wird niemand abgeschoben.
Ich glaube, da ist deine Fantasie zu weit gegangen. Oder war es eher dein Wunsch, den Ausländer abschieben zu wollen, einfach nur, weil er Ausländer ist?
Ausländer sind herzlich willkommen, wenn sie sich integrieren, arbeiten und zur Wirtschaft beitragen. Hier ist genau das Gegenteil der Fall. Ich habe eine Zeugin, die mir, zusätzlich zur Dashcam bestätigen kann, dass er mir absichtlich reingefahren ist (Aussage Zeugin "alkoholisiert"). Ich bin bereit, auf meine Ansprüche wegen mangelnder finanzieller Mittel des Angeklagten zu verzichten,, wenn ich wegen (Versicherungs)-Betrug klage
Du kannst nicht wegen Versicherungsbetrug klagen, da du überhaupt kein Geschädigter einen Betrugs bist.
Beim Versicherungsbetrug wäre die Versicherung der Geschädigte und müsste separat klagen.
Die Zeugenaussage, der Fahrer wäre alkoholisiert gefahren, ist mehr als zweifelhaft. Wie will die Zeugin denn seinen Alkoholwert ermittelt haben? So etwas muss durch Polizei und/oder Arzt festgestellt werden. Ich nehme an, ihr habt keine Polizei hinzugezogen?
Insgesamt wirkt das alles suspekt. Normalerweise tauscht man nach so einem Unfall die Daten der Versicherungen aus und dann regelt man das mit der Versicherung des Unfallbeteiligten.
Ich hatte schon mehrere Unfälle in meinem Leben und da lief die Kommunikation immer über die Versicherung.
Wegen was willst du also genau klagen? Ich blicke nicht ganz durch.
Du könntest die Angelegenheit an die Staatsanwaltschaft weiterleiten.
Selbstverständlich agiert das Strafrecht unabhängig vom Zivilrecht.
Wenn er dir offen hereinfährt, sieht das nicht nach Versicherungsbetrug aus.
Aber Körperverletzung liegt nahe.
Hier ist genau das Gegenteil der Fall.
Du schriebst doch, dass du nicht weißt, ob er arbeitet. Also behaupte doch jetzt nicht, er würde nicht arbeiten.
Das ist nochmal ein guter Tipp. Vielen Dank, werde ich mit meinem Anwalt besprechen
Jemand der ordentlich arbeitet, braucht sein Geld nicht durch das Leid anderer zu verdienen. Das ist mein Rückschluss
Hat er denn irgendwelches Geld durch den Unfall kassiert? Hast du dafür irgendwelche Beweise?
Noch mal die Frage: weswegen klagst du?
Ich glaube mittlerweile eher, dass deine Frage nur dazu dient, Stimmung gegen vermeintlich kriminelle Ausländer zu machen.
- es ist erstmal „nur“ ein Verkehrsunfall
- ist der Versicherungsbetrug nicht erwiesen
- wurde scheinbar keine Polizei hinzugezogen, obwohl der Unfallverursacher laut Zeuge alkoholisiert war
- bleibt die Frage offen, warum man den Schaden nicht mit der Versicherung klärt, wie es bei Unfällen üblich ist.
Alles in allem klingt die ganze Nummer so langsam etwas nach Troll.
Nein, das geht nicht.
Nein, man muss nicht vorbestraft sein, um abgeschoben zu werden.