Ablauf vom Grundstückskauf wenn ich bar bezahle?
Wie läuft das genau ab wenn ich ein Grundstücl kaufen möchte und es bar bezahlen möchte? Bekommt der Verkäufer von mir das Geld direkt auf die Hand vor dem Notar oder muss das über Überweisung (Bank) laufen ?
8 Antworten
Eine Barzahlung gibt es in der Praxis bei Grundstückskaufverträgen nur, wenn es sich um geringwertige Grundstücke handelt und der Kaufpreis sofort fällig sein soll. Das Bargeld wird dann im Termin übergeben. Wir sprechen hier von Werten bis etwa 2000 Euro.
Es gibt kein Barkauf beim Immobilienmarkt.
Es läuft "alles" über den Notar und mit Überweisung durch die Bank.
Damit sollen Schwarzgeldgeschäfte unterbunden werden.
Es gibt sonst keinen Grund soviel Bargeld zu besitzen.
Das hängt vom Einzelfall ab. Wenn z.B. der Verkäufer das Grundstück beliehen hat muss das Geld auf dem Konto vom Gläubiger eingehen, damit der dann wirklich auch ausgetragen wird.
Steht jedoch alles im Vertrag, den man in der Regel auch vorab vom Notar bekommt.
ab 10.000 € gibt es das Geldwäschegesetz. Das wird kaum Jemand annehmen
Eigentümer eines Grundstücks wird man erst, wenn man als solcher im Grundbuch eingetragen ist. Da dieser behördliche Akt einige Zeit dauer, ist ein Zug-um-Zug-Geschäft (sofort Geld gegen Ware) nicht möglich.
Der Verkäufer will erst das Geld sehen, bevor er den neuen Eigentümer einträgt und der Käufer will nicht zahlen, bevor er eingetragen ist. Daher läuft der Zahlvorgang treuhänderisch über ein sogenanntes Notaranderkonto. Dieses Konto wird auf den Namen des Notars geführt und du überweist den Kaufpreis auf dieses Konto. Der Notar überweist das Geld dann an den Verkäufer, sobald im Grundbuch alles korrekt eingetragen wird. So wird vermieden, dass eine der beiden Vertragsparteien das Risiko eingeht, dass die vereinbarte Leistung nicht erfolgt.
Übrigens, wenn mehr als 10.000 € für einen Immobilienkauf bar (ein)gezahlt werden, besteht gem. Geldwäschegesetz eine Nachweispflicht, d.h. man muss nachweisen, woher das Geld man das Geld hat. Bei anderen Barkäufen nach der Änderung im Januar 2020 teilweise schon ab 2.000 €.
Vielen herzlichen dank für die ausführliche Antwort
Notaranderkonten sind in der Regel nicht mehr üblich! Kosten Geld und bringen meist keine zusätzliche Sicherheit. Banküberweisungen sind dagegen nahezu unvermeidlich. Erfolgen zuerst auf die Schuldnerbank. Erforderliche Höhe gibt der Notar an. Nur der überschießende Restbetrag geht an den Verkäufer.
Ohje Ohje danke dir