Ab wann darf man Schule abbrechen?
Ich arbeite gerade an meiner Projektarbeit (9. klasse) über das Thema ob das deutsche Schulsystem verändert werden muss. Gerade bin ich dabei, wie dieses System überhaupt funktioniert, dazu habe ich diese Grafik gefunden:
aber z.B. dürfte ich doch jetzt nicht in einem halben Jahr einfach die Schule abbrechen oder? Wie lange geht die Schulpflicht? Und dann ist es ja noch G9 und G8… kann mir das jemand erklären?
In nrw
3 Antworten
Die Schulpflicht kann von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich sein.
Aber in der Regel bzw den meisten Bundesländern hat man eine Schulpflicht die zwölf Jahre dauert .Unterteilt in die Vollzeitschulpflicht (9 Jahre) und die Berufsschulpflicht (3 Jahre).
Heißt wenn du jetzt bereits 9 Jahre die Schule besucht hast könntest du theoretisch abbrechen, müsstest dann aber noch eine Berufsausbildung machen.
Wäre aber dumm jetzt abzubrechen. Denn dann hast du keinen Abschluss.
In Nordrhein-Westfalen dauert die Schulpflicht in der Primarstufe (Grundschule) und der Sekundarstufe I (weiterführende Schule) zehn Jahre.
Nach der Vollzeitschulpflicht sind die Schüler*innen in der Regel noch nicht 18 Jahre alt. Somit beginnt die Schulpflicht in der Sekundarstufe II (Berufsschulpflicht).
Die Jugendlichen sind dann verpflichtet zum Besuch
- einer Berufsschule oder
- eines anderen Bildungsganges eines Berufskollegs (Vollzeitbildungsgang oder auch Berufsausbildung) oder
- einer anderen Schule der Sekundarstufe II, zum Beispiel der gymnasialen Oberstufe
Beginnen Jugendliche vor der Vollendung des 21. Lebensjahres eine Berufsausbildung, sind sie bis zum Ende der Ausbildung schulpflichtig.
Wird nach der Vollendung des 21. Lebensjahres eine Berufsausbildung angefangen, gibt es den Anspruch auf Besuch einer Berufsschule, jedoch nicht die Pflicht.
https://www.stadt-koeln.de/service/produkte/20143/index.html
Die Schulpflicht dauert in der Regel 9 Jahre und endet spätestens mit dem erfolgreichen Besuch der Jahrgangsstufe 9.
Wenn man weiter machen möchte, steht es einem zu.
Wenn ich nach der 10 abbrechen würde, hätte ich dann einfach eine 2kährige berufsschulpflicht?
Wenn die Ausbildung nach 2 Jahren beendet ist ja. Sonst bis Diese beendet ist.
Nicht in jedem Bundesland. In NRW zum Beispiel ist man schulpflichtig bis 18.
Das betrifft aber die gesamte Schulpflicht. Also inklusive der Berufsschulpflicht.
Marie sprach nur von der Vollzeitschulpflicht
Schulrecht ist Landesrecht. Folglich hat jedes Bundesland sein eigenes Schulgesetz....
Und wie sollte es anders sein -> die unterscheiden sich alle ein wenig.
Grundsätzlich besteht die Schulpflicht aus der Vollzeitschulpflicht und der daran anschliessenden Berufsschulpflicht, die je nach Bundesland durch eine Vollzeitschule (weiterführende Schule/Studium) ein FSJ/BVJ oder Ähnliches oder eben eine Ausbildung erfüllt wird.
"abbrechen" nach der neunten Klasse kannst du also knicken.
Ist das in NRW auch so?