Abschluss nrw?

1 Antwort

Von Experte notting bestätigt

Wenn Du einen Hauptschulabschluss erreicht hast, kannst Du auch eine Ausbildung beginnen. Auch in einer Ausbildung wirst Du zur Schule (Berufsschule) gehen müssen.

Versuch einfach nochmal richtig Gas zu geben und einen wirklich guten Schulabschluss zu erreichen, denn auch Ausbildungsbetriebe wollen gute Schulabgänger haben. Die anderen "dürfen" sich woanders umschauen....


Emma13093004 
Beitragsersteller
 29.06.2024, 13:02

mir geht es darum wegen den 9 Jahren. Kennen sie sich da aus? Das würde mir helfen

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Nordlicht979  29.06.2024, 13:07
@Emma13093004

bis zum 18. Lebensjahr besteht i.d.R. Schulpflicht

Die Schulpflicht in Deutschland ist eine gesetzliche Regelung, die ab einem bestimmten Alter Kinder, Jugendliche bis zu einem bestimmten Alter bzw. bis zur Vollendung einer Schullaufbahn dazu verpflichtet, eine Schule zu besuchen.

Die Vollzeitschulpflicht erstreckt sich auf neun bzw. zehn Schulbesuchsjahre (je nach Aufstellung der einzelnen Bundesländer).

Die Anzahl der Schulbesuchsjahre ist hierbei nicht mit der Nummer der besuchten Jahrgangsstufe zu verwechseln: Für einen Schüler, der z. B. zweimal eine Klassenstufe wiederholen musste, endet die Vollzeitschulpflicht nach neun bzw. zehn Schulbesuchsjahren bereits zum Ende der 7. bzw. 8. Klasse. Übersprungene Klassen hingegen werden anerkannt, so dass die Vollzeitschulpflicht hier nach der Klasse 9 bzw. 10 enden kann, obwohl die Schule erst acht oder neun Jahre lang besucht wurde.

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Emma13093004 
Beitragsersteller
 29.06.2024, 13:09
@Nordlicht979

Also könnte ich rein theoretisch nach der 9. gehen weil ich hab dann ja 9 Jahre voll. Nur in nrw sind halt 10 Jahre vorgeschrieben aber ich würde dann ja eine Ausbildung machen

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Emma13093004 
Beitragsersteller
 29.06.2024, 13:15
@Nordlicht979

Meine Mutter hat am Dienstag ein Gespräch aber die werden das bestimmt nicht erlauben. Ich würde dann eine Ausbildung in der Pflege machen weil ich dann 16 bin

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Nordlicht979  29.06.2024, 13:18
@Emma13093004

Deine gute Absicht ist für mich nachvollziehbar. Leider kann ich die Genehmigung eines Schulamtes nicht ersetzen.

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