5% Hürde bei der Bundestagswahl abschaffen?

9 Antworten

Je mehr Parteien im Parlament sind, desto schwerer können die Abgeordneten Entscheidungen treffen. Denn wenn viele kleine Parteien im Parlament vertreten sind, wird es schwieriger, sich zu einigen. So ist es auch schwer, eine stabile
zu bilden. Außerdem vertritt das Parlament alle Wähler und Wählerinnen. Die Parteien im Parlament sollen nicht nur die besonderen Interessen einer ganz kleinen Gruppe von Wählern und Wählerinnen vertreten.

https://www.bpb.de/kurz-knapp/lexika/lexikon-in-einfacher-sprache/292100/fuenf-prozent-huerde/

Hat schon seine Berechtigung die 5% Hürde.

Sie wieder abzuschaffen halte ich für keine gute Idee.


andrea77482  28.07.2024, 22:50

@ Kessie1

Die Abschaffung der 5%-Hürde halte ich ebenfalls für keine gute Idee. Die hat seit dem Ende vom Wk2 ihre Berechtigung.

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@ Waterfight

Nein auf gar keinen Fall, weil sonst der Bundestag zur stark zersplittert würde und damit funktionsunfähig würde. Das kann nicht gewollt sein. Daher ist die 5%-Hürde richtig. Nochdazu würde der Bundestag weiter aufgebläht was ja auch nicht sein soll. Der Bundestag soll ja verkleinert werden.

Deswegen ist auch die Reform vom Wahlsystem notwendig.


andrea77482  28.07.2024, 22:45

@ Waterfight

Diesen Vorschlag fände ich deutlich demokratischer als sämtliche Parteivorschläge. Was halten Sie von diesem Vorschlag?? Außerdem würde damit ein neuer Zuschitt der Wahlkreise kommen durch die Reduzierung der Wahlkreise.

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andrea77482  28.07.2024, 22:45

Außerdem gibt es von einem Mathematiker hier

https://rsw.beck.de/aktuell/daily/meldung/detail/mathematiker-schlaegt-neues-modell-fuer-wahlrechtsreform-vor

einen besseren Vorschlag:

Mathematiker schlägt neues Modell für Wahlrechtsreform vor

Im Dauerstreit der Parteien über eine Wahlrechtsreform zur Verkleinerung des Bundestags schlägt der Stuttgarter Mathematik-Professor Christian Hesse einen "Allparteien-Kompromiss" vor, der die drei bisher vorgeschlagenen Modelle von CDU/CSU, SPD und FDP/Grünen/Linken verbinden soll. "Alle Parteien müssen nur geringfügig von ihren Positionen abweichen und einen kleinen Schritt aufeinander zugehen", sagte Hesse in Berlin.

Reduzierung der Wahlkreise, Änderung des Sitzkontingentverfahrens

Konkret schlägt der Mathematiker von der Universität Stuttgart vor, die Zahl der Wahlkreise von derzeit 299 auf 270 zu reduzieren und die Sollgröße des Parlaments bei 598 Sitzen zu belassen. Eine Obergrenze von Mandaten soll nicht eingezogen werden. Alle Überhangmandate sollen weiter ausgeglichen werden. Abschaffen will der Mathematiker jedoch das Sitzkontingentverfahren in seiner derzeitigen Form. Es bestimmt für jedes Bundesland nach der Bevölkerungszahl eine feste Mindestsitzzahl, was im Ergebnis zu weiteren Ausgleichsmandaten führt. Stattdessen sollen die Mindestsitzzahlen der Parteien durch deren bundesweite Direktmandate bestimmt werden.

Hesse: Faires Wahlrecht bei "minimalinvasivem" Eingriff

Hesse leitet die Abteilung für mathematische Statistik am Institut für Stochastik und Anwendungen der Uni Stuttgart. Er befasst sich seit Jahren mit dem Wahlrecht, war beispielsweise im Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht 2012 Sachverständiger. Der Eingriff in das Wahlrecht wäre bei ihm "minimalinvasiv", sagte Hesse. "Das ist vorteilhaft, denn im Prinzip ist das aktuelle Wahlrecht fair gegenüber allen Parteien. Es erkauft diese Fairness aber mit einem derzeit großen Bundestag. Das Kompromiss-Model hat dieselben Fairness-Eigenschaften bei einem kleineren Bundestag."

Bundestag wäre heute um 10% kleiner

Beispielrechnungen zeigen laut Hesse, dass der Bundestag momentan 639 statt 709 Mandate zählen würde, wenn bereits bei der Wahl 2017 nach seinem Modell verfahren worden wäre. "Das ist eine Verkleinerung um zehn Prozent. Und diese Verkleinerung würde alle Parteien gleichmäßig betreffen. Jede Fraktion verliert circa zehn Prozent ihrer Sitze." Bei Anwendung seines Modells schon bei der Wahl 2017 hätte die CDU heute 180 statt derzeit 200 Sitze, die CSU 42 statt 46 und die SPD 138 statt 153. Die AfD-Fraktion würde 85 statt derzeit 94 Abgeordnete zählen, die FDP-Fraktion 72 statt 80, die Linksfraktion 62 statt 69 und die Grünen-Fraktion 60 statt 67 Abgeordnete.

Reformvorschläge der Parteien

Bislang liegen drei Konzepte für eine Wahlrechtsreform vor – für keines gibt es eine Mehrheit. Hesses Modell liegt verfahrenstechnisch in der Mitte dieser drei Konzepte. Ein Gesetzentwurf von FDP, Grünen und Linken sieht vor, die Zahl der Wahlkreise auf 250 zu reduzieren. Die Sollgröße des Parlaments soll von derzeit 598 auf 630 Mandate erhöht, das Sitzkontingentverfahren abgeschafft werden. Die CDU/CSU-Fraktion wäre bereit, die Zahl der Wahlkreise auf 280 zu reduzieren und sieben Überhangmandate unausgeglichen zu lassen. Die SPD schlägt einmalig eine Kappung ab einer Obergrenze von 690 Abgeordneten vor, darüber hinausgehende Überhangmandate sollen nicht zugeteilt werden.

Zankapfel Wahlkreise

Besonders umstritten ist die Reduzierung der Wahlkreise. Vor allem die CSU hatte dies jahrelang abgelehnt und eine Einigung damit unmöglich gemacht. Hesse erläuterte, dass nach seinem Modell immer aus zehn Wahlkreisen neun gemacht werden müssten. "Das wäre eine maßvolle Vergrößerung, die durchaus noch im Rahmen des Vertretbaren ist." Zumal sich gerade in der Corona-Krise zeige, dass man auch kommunizieren und Kontakt halten könne, ohne am Ort präsent zu sein.

Hesse: Wahlkreise per Algorithmus reduzieren

Die Reduzierung sollte aus Hesses Sicht über einen mathematischen Algorithmus vorgenommen und so der politischen Auseinandersetzung entzogen werden. "Der Algorithmus sichert Neutralität und Transparenz." Er beachte bei der Einteilung einige harte Kriterien und gewährleiste zum Beispiel, dass administrative Grenzen von kreisfreien Städten und Landkreisen eingehalten werden oder dass Wahlkreise nicht über Ländergrenzen hinweg gehen. Zudem beachte er weiche Kriterien wie eine möglichst geringe Abweichung in den Bevölkerungszahlen der Wahlkreise. "Damit kann der Bundeswahlleiter die Neueinteilung der Wahlkreise sehr schnell vornehmen", sagte Hesse.

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andrea77482  28.07.2024, 22:41

@ Waterfight

Ich persönlich würde die 5%-Hürde beibehalten.

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Ziel der Fünf-Prozent-Hürde ist es, eine zu starke Fragmentierung des Parlaments zu verhindern. Mit der 1953 eingeführten bundesweiten Regelung sollte verhindert werden, dass sehr kleine Parteien im Bundestag vertreten sind. Stattdessen sollten stabile, regierungsfähige Mehrheiten unterstützt werden.

Hintergrund waren die Erfahrungen aus der Weimarer Republik, in der eine zersplitterte Parteienlandschaft die Zusammenarbeit im Parlament massiv beeinträchtigt hatte. Die Folge waren schwierige Regierungsbildungen, politische Instabilität und häufige Neuwahlen.

Quelle: https://www.bundestag.de/parlament/bundestagswahl/5-prozent-huerde-501832

Woher ich das weiß:Recherche

Die 5%-Hürde ist schlicht undemokratisch. Wir reden immer so schön über unsere parlamentarische Demokratie, "Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus.", bla bla bla.

Es ist die, für eine parlamentarische Demokratie, einzig richtige Entscheidung, alle Kandidaten in den Bundestag einziehen zu lassen, die die nötigen Stimmen - über ihre Partei - erhalten haben.

Denn wenn schon das Wahlrecht reformiert wird, und ein "abschaffen" von Erststimmen, Überhangmandaten, Ausgleichsmandaten sowie der Grundmandatsklausel durchgedrückt wird, sollte man der Opposition mindestens so fair gegenüber sein und keine außerparlamentarische Opposition wegen <5% mehr zulassen.

Also ja, ich fände das sehr gut, um deine Frage zu beantworten.

Völlig abschaffen würde ich die 5% Hürde nicht.

Sie gibt es nicht ohne Grund. Über eine Absenkung auf 4% könnte man diskutieren.