Lohnt es sich Einspruch einzulegen bei 64 km/h zu schnell?
Also: längere Geschichte wie es dazu kam aber Hauptsache auf der Autobahn bei 120, 184 km/h gefahren und d.h. 64 km/h zu schnell. Berechnet wurden mir aufgrund schon vorheriger eintragungen im Fahreignungsregister und Vorsätzlichem Handeln 1500€, 2 Monate Fahrverbot und 2 Punkte in Flensburg berechnet.
Bin im Internet relativ schnell auf Rückwirkende Rechtsschutzversicherungen mit ca. 35€ pro Monat und 3 Jahre Mindestvertragslaufzeit gestoßen. Ich habe im Internet wenige Berichte gefunden und weiß nicht ob ich einen Anwalt beauftragen soll oder nicht. Ich will einfach nicht noch mehr zahlen.
Vielleicht hatte jemand schon damit Erfahrungen und kann sagen ob man den Betrag einfach Zahlen soll damit es nicht noch mehr wird oder dass man über eine Versicherung einen Anwalt einschaltet.
Ich wäre für jede Hilfe dankbar
6 Antworten
Lass dich von einem Anwalt beraten, der kann dir sagen, ob das sinnvoll ist.
Letztendlich bist du viel zu schnell gefahren, daran wird ein Anwalt nichts ändern. Meiner Meinung nach bist du vollkommen unfähig ein Fahrzeug zu führen, solltest nie mehr Auto fahren dürfen und auch eine Haftstrafe bekommen, da du mit diesem Fahrstil ganz bewusst in Kauf genommen hast, Menschen zu töten.
Leider darf man in Deutschland als Autofahrer alles und kommt mit sehr überschaubaren Sanktionen davon.
Es liegt eindeutig ein verstoß vor, da kann auch ein Anwalt nicht helfen.
Die Situation ist eindeutig.
Der Anwalt kann nur was ausrichten, wenn es Fehler bei der Messung, dem Aufbau, der Auswertung oder möglicher Fristen gab. Allgemein und aus der Ferne nicht zu beantworten. Das musst du ggf von einem sachkundigen Anwalt prüfen lassen - und selbst dann gibt es keine Garantie.
Wenn dich das Fahrverbot in Bredouille bringt oder eine MPU ins Haus steht, würde ich spätestens mal zum Anwalt.
...ganz ehrlich: Zahlen und fröhlich sein! Bei solch einem Verstoß noch den Uneinsichtigen zu mimen dürfte eher die Strafe erhöhen und wenn es ganz dumm kommt, Zweifel an Deiner charakterlichen Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen entstehen lassen...was eine MPU nach sich zöge. Du warst deutlich zu schnell....steh' dazu! Damit kommst Du am Besten davon!
Ich denke nicht, dass da ein Anwalt etwas bewirken kann.
Die Strafe musst du zahlen.