24 Monate Gewährleistung beim Hersteller oder auch im Laden?

4 Antworten

Fuer die gesetzliche "Gewaehrleistung" ist immer der Haendler zustaendig. Der Hersteller hat damit nichts zu tun.

Fuer eine eventuelle Herstellergarantie ist dann aber ausschliesslich der Hersteller zustaendig (der den Haendler oder eine andere Stelle aber mit der Abwicklung beauftragen kann).

Die "Gewaehrleistung" wird dir in deinem Fall aber kaum helfen. Diese bezieht sich nur auf solche Maengel, die bereits vorhanden waren, als du den Artikel erhalten hast. Sie erstreckt sich hingegen nicht auch auf solche Maengel, die erst danach entstanden sind. Der Haendler wird von dir also den Beweis dafuer verlangen, dass der Foen bereits von Anfang an kaputt war (darf er ab dem 7. Monat).

24 Monate Gewährleistung ist eine Sache des Händlers. Allerdings greift nach 6 Monaten die Beweislastumkehr.

Gibt es zusätzlich eine Garantie, dann ist es eine Sache des Herstellers.


DerCaveman  30.05.2020, 12:54
Allerdings greift nach 6 Monaten die Beweislastumkehr.

Nur der Form wegen: Die Beweislastumkehr besteht waehrend der ersten 6 Monate und beginnt nicht erst danach. Nach 6 Monaten ist es vorbei mit der Beweislastumkehr und die Beweislast liegt wieder ganz normal bei dem, der einen Anspruch geltend machen will.

Also greift die Beweislastumkehr nicht nach 6 Monaten, sondern waehrend der ersten 6 Monate.

Wird aber oft falsch dargestellt. Gemeint ist sicher das Gleiche.

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ArniD  30.05.2020, 13:01
@DerCaveman

Ja, das meinte ich. Die ersten 6 Monate geht man davon aus, dass der Artikel bereits seit Erwerb defekt ist/war.

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ArniD  30.05.2020, 13:03
@DerCaveman

Nach Ablauf der sechs Monate kehrt sich die Beweislast gem. § 477 BGB um. Bei auftretenden Mängeln muss nun der Verbraucher beweisen, dass ein Mangel vorliegt und dass dieser bereits bei Übergabe vorlag. Gelingt ihm dies nicht, ist er bei der Forderung auf Reparatur oder Nachbesserung auf die Gunst des Händlers angewiesen. Unser Tipp: Da der Nachweis in vielen Fällen schwierig ist, sollten Betroffene einen Rechtsbeistand zu Rate ziehen. 

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DerCaveman  30.05.2020, 14:52
@ArniD

Natuerlich kehrt sich die Beweislast nach 6 Monaten um. Naemlich vom Sonderzustand der Beweislastumkehr in den ersten 6 Monaten zum Normalstatus, in dem der, der einen Anspruch geltend macht, beweisen muss, dass sein Anspruch auch zu Recht besteht.

Beweislastumkehr 6 Moante (Sonderstatus), danach normale Beweislast.

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du musst dich an einen gutachter wenden zu erst und dann nachweisen das der schaden die ganze zeit da gewesen ist und erst jetzt die folgen sichtbar geworden sind.

Du hast Anspruch gegenüber dem Händler .... mit dem Hersteller hast Du nichts zu tun.


DerCaveman  30.05.2020, 12:50

Kommt darauf an. Vielleicht hat der Hersteller ja eine Garantie gegeben.

Mit der sog. "Gewaehrleistung" hat der Hersteller aber tatsaechlich nichts zu tun. Mit der wird er hier nach fast 2 Jahren aber wahrscheinlich auch nicht weiterkommen.

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