Gewährleistung bei Handy aus Ebay?

5 Antworten

Gewährleistung MUSS jeder HÄNDLER (nicht Hersteller!), der in De verkauft, auf alle Produkte geben, basta!

Das ist aber in diesem Fall völlig unwichtig, weil die nur Fehler abdeckt, die schon bei der Übergabe an den Kunden bestanden. Das ist ja hier nicht der Fall (Displayschade).

Da ein Displayschaden ja wahrscheinlich von aussen zugefügt wurde ist Garantie auch wumpe.

Was Dir bleibt ist, den Händler anzupissen, weil er Dir ein US - Modell verkauft ja, ohne Dir das zu sagen. Aber dafür brauchts einen RA und Du solltest vorher noch mal genau nachlesen, ob das wirklich nirgends stand.

Letzendlich fährst Du am besten, Du läßt den Display beim nächste Reparaturdienst tauschen und gut ist.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Du hast einen Anspruch gegen den Verkäufer. Ich rate dir, ihn durchzusetzen.

Ja. Pass bei ebay-Krams auf.

Ich hab selbst mein Handy von ebay-Kleinanzeigen aber ich hab es oroginalverschweißt mit Kaufvertrag bekommen. (Der Käufer hat es beim Vertrag dazubekommen und konnte nix damit anfangen)

du kannst es natürlich selbst reparieren lassen. Also selber in die Reperatur geben... das kostet natürlich...


mara1401 
Beitragsersteller
 10.12.2018, 22:39

Es war ja Original verschweißt und Rechnung hab ich auch. Aber da stand ja nicht drauf das es kein EU Gerät ist und ich keine Gewährleistung habe. Er will 160 € für eine Reparatur. Das Gerät ist noch keine 3 Monate alt

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Hallo Mara,

für eine optimale Fallbewertung sollten zunächst folgende Fragen geklärt werden:

  • Handelt es sich um einen gewerblichen oder einen privaten Verkäufer?
  • Handelt es sich um einen deutschen oder einen ausländischen Verkäufer?
  • Handelt es sich um Neu- oder Gebrauchtware?

Du schreibst:

Bei der Einsendung zu Samsung ist rausgekommen das mir ein US Gerät verkauft wurde und ich in Deutschland keinen Anspruch auf Gewährleistung habe.

Gut zu wissen:

Samsung verkauft nicht an Endverbraucher. Gewährleistungsansprüche aus dem Kaufvertrag musst du gegenüber dem Verkäufer geltend machen.

Grundsätzlich gilt:

Für in Deutschland verkaufte Waren gilt das deutsche Verbraucherrecht!

Kannst du vielleicht einmal den eBay-Namen des Verkäufers oder einen Link zum Angebot des Verkäufers nennen um sich einmal die AGB des Verkäufers ansehen zu können?

Wenn du ein US Gerät hast das Samsung Nachweisen kann. Dann hast du auch keine Gewährleistung nach EU Recht auf ein Produkt was nach US Recht wäre. ausnahmen sind geräte die über eine Internationale gewährleistung verfügen. Diese sind aber weitaus teurer als Regional begrenzte Versionen.

Wenn jemand es Privat Verkauft und die Gewährleistung in der Auktion ausschließt ,dann hast du auch keinen Gewährleistungs Ansprch auf das Produkt. Mit dem Gebot auf die Auktion erklärst du dich damit Einverstanden ,egal wie streng die Regelungen zum Privatverkauf und Gewährleistung in der EU sind.


heurekaforyou  11.12.2018, 12:18

Auf welches EU-Recht beziehst du dich?

Du schreibst:

Dann hast du auch keine Gewährleistung nach EU Recht auf ein Produkt was nach US Recht wäre.

Fakt ist:

Für in Deutschland verkaufte Ware gilt ausschließlich das deutsche Verbraucherrecht!

Im Bezug auf die Sachmängelhaftung ist ausschließlich maßgeblich, ob es sich um einen gewerblichen oder einen privaten Verkäufer handelt.

Private Verkäufer können/müssen die gesetzliche Sachmängelhaftung wirksam ausschließen. Wurde die Sachmängelhaftung nicht wirksam ausgeschlossen gilt die gesetzliche Sachmängelhaftung von 2 Jahren auch für private Verkäufer.

Bei Mängeln, die innerhalb der ersten 6 Monate auftreten, geht der Gesetzgeber davon aus, dass diese bereits bei Übergabe der Kaufsache vorhanden waren.

In diesem Fall ist der Verkäufer (nicht der Hersteller!) zur Nacherfüllung verpflichtet. Die Beweisumkehr, nach der der Käufer beweisen muss, dass der Sachmangel bereits bei Übergabe vorlag tritt erst nach 6 Monaten ein.

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