Kaputtes Gerät beim Hersteller oder Verkäufer reklamieren?
ich habe mir vor 1 Monat ein Glätteisen online bestellt. Dieses hat jetzt schon den Geist aufgegeben.
Muss ich mich nun an den Verkäufer wenden also an Douglas oder soll ich mich direkt an den Hersteller wenden, da das Gerät eine 2 Jährige Herstellergarantie hat?
Vielen Dank für eure Antworten
4 Antworten
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Man muss zwischen Gewährleistung (Verkäufer) und Garantie (Hersteller) unterscheiden. Dazu wickeln die meisten Hersteller die Garantie auch über den Verkäufer ab. Daher solltest Du dich an den Verkäufer wenden.
Tante Ädith meint, dass man noch erwähnen sollte, wo der Unterschied ist. Gewährleistung ist ein gesetzlich garantierter Anspruch beim Verkäufer. Garantie ist eine freiwillige Leistung des Herstellers oder Verkäufers.
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Schau mal in die Garantiebedingungen rein, das wird dort drin stehen
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- anlaufstelle ist der verkäufer in dem fall! mit dem hast du schließlich auch den kaufvertrag geschlossen!
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In den Laden zurückbringen wo man etwas gekauft hat. 2 Jahre Garantie