125ccm entdrosseln?
Hallo, ich habe eine 125ccm. Eine Z125 BJ 2019 Euro. Ich besitze den A1 Schein. Meine Frage:
Befindet sich dort nur eine Drossel oder nur ein Dehzahlbegrenzer? Darf man diesen rausbauen, hat ja dann noch 125ccm oder geht das nur falls man das einträgt. Hat das Model ne elektrische Drossel?
freue mich auf eure antworten
4 Antworten
Natürlich hat sie einen Drehzahlbegrenzer, denn sonst würde der Motor sehr schnell hochgehen. Wenn du was dahingehend veränderst, darfst du sie nicht mehr mit dem A1 fahren, selbst wenn du das eingetragen bekämest.
Nein die hat keine Drossel oder Leistungsbegrenzung. Wie die meisten aktuellen 125er 4Takter.
Sie hat einen Drehzahlbegrenzer, der hindert aber lediglich den Motor am überdrehen, und hat nix mit irgendeiner gesetzlichen Beschränkung zu tun.
Rausnehmen darfst du da garnichts. Selbst wenn eine Drossel drinnen ist und du illegal fahren möchtest, würde das kaum was bringen. Die neuen 125er Motoren sind ja auf diese 15ps ausgelegt, da wird dann fast garnichts bis garnichts mehr gedrosselt. Also du hättest dann vllt 5-10 kmh mehr Endgeschwindigkeit. Kannst dir dadurch aber auch den Motor kaputt machen.
So ansich würde es wahrscheinlich nicht auffallen, aber wenn du in einen Unfall kommst und der Gutachter die Karre mal auf den prüfstand stellt, dann kommt das ganz schnell raus. Dann darfst du alles selber zahlen auch wenn du 0% schuld hast. Du glaubst nicht wie schnell da mal 10-20 tausend € zusammen kommen
Dann darfst du alles selber zahlen auch wenn du 0% schuld hast.
Diese Aussage ist zu 100% verkehrt.
Ein Regress (bis 5.000€ !) ist wegen einer Obliegenheitsverletzung nicht vorgesehen.
§§ 5 und 6 https://www.gesetze-im-internet.de/kfzpflvv/BJNR183700994.html
...und bei dir fehlt der Begriff "bitte".
Danke fürs korrigieren, beim nächsten Mal geht's dann vllt auch etwas freundlicher
Hat das Model ne elektrische Drossel?
Nein. Weder elektrisch noch lebend!
Glaubst du merkt das wer?