Betriebsurlaub, zu wenig Urlaubstage?

4 Antworten

Grundsätzlich kann der ArbG Betriebsurlaub anordnen - er kann grundsätzlich über rd. 3/5 des Urlaubsanspruchs des ArbN verfügen (keine starre Grenze - Richtgrenze).

Der Betriebsurlaub muß entspechend frühzeitig angekündigt werden (i. d. R. vor Jahresgbeginn).

Soweit Arbeitnehmer noch keinen, oder noch keinen ausreichenden (vollen) Urlaubsanspruch haben, muss er sie beschäftigen, jedenfalls aber den Lohnausfall vergüten. In den ersten 6 Monaten eines Beschäftigungsverhältnisses erwirbt man nur Teilurlaub (Wartefrist); erst nach Ablauf der 6 Monate entsteht der volle Urlaubsanspruch.

Um dies zu vermeiden, kann der Arbeitgeber mit dem einzelnen Arbeitnehmer bereits bei der Einstellung vereinbaren, dass für ihn während der Betriebsferien vor Ablauf der Wartefrist kein Anspruch auf Beschäftigung und Lohnzahlung besteht.

Wenn es eine solche individuelle Vereinbarung nicht gibt, dann muß er die Urlaubszeit vergüten und darf sie nicht als Minusstunden behandeln.

Damit keine Ansprüche, wegen einer möglichen Ausschlußfrist, verloren gehen, solltest Du das Gehalt unverzüglich schriftlich einfordern.

Es stimmt schon, das du nichts dafür kannst, aber du bist noch in der Probezeit. Da musst du dir überlegen, wie wichtig dir der Job ist.


fantadrinker 
Beitragsersteller
 05.01.2018, 09:51

Nein ich bin raus aus der Probezeit.

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das ist nicht dein Problem - sondern das deines Chefs. Du möchtest ja und darfst aber nicht. Der Lohn ist ohne Abzug voll zu zahlen, es fallen auch keine Minusstunden an.

Aber sicher wrst´auch nicht bös über den Urlaub, oder? :)