Wann macht es Sinn Immobilien immer weiter in die nächste Generation der Familie zu vererben?
Ich habe schon beschlossen meine Immobilien irgendwann auf meine Kinder zu übertragen, da ich das Vermögen nicht benötige. Ob ich dann ein Niesbrauchrecht wegen den Mieteinnahmen eintragen lassen werde weiss ich nicht nicht, möglich wäre es.
9 Antworten
Wir haben schon begonnen zu übertragen, immer nur max. 50 %, um die Erbschaft/ Schenkungssteuer zu umgehen. Damit fahren wir alle gut, denn alle können die Abschreibungen nutzen, Steuervorteile zu Lebzeiten noch für uns und die Kinder, die Einkommenssteuer zahlen müssen. Alle Immos haben mindestens eine vermietete Wohnung bzw. sind Ferienhäuser in der Vermietung.
Der Rest geht dann übers Erbe.
Und du schreibst, 10- 15 Jahre vor deinem Tod. Cool, dass du das weißt, wann du mal sterben wirst, ich weiß es nicht, hoffe, aber die 10 Jahre locker noch zu überstehen.
Nö, mach doch, aber der Tod kann dich morgen ereilen. Und dann? Herzinfarkt und Hirnschlag, Unfall o.ä. dagegen bist du nicht gefeit.
Gehe nicht davon aus...aber wenn es so kommt dann kann ich auch nichts darn ändern. Pech gehabt.
Deswegen haben wir das alles schon geregelt. Und sollte einem von uns nun etwas passieren, dann ist das eben auch so. Aber die Abschmelzungsjahre laufen und wir erleben noch sehr aktiv und helfend mit, was die Kinder aus und mit den Immos machen und wie sie damit umgehen. Wir geben lieber mit klarem Verstand mit warmer Hand und freuen uns gemeinsam.
Meine Kinder sind mit 22 und 24 noch zu jung um mit einem Vermieter um zu gehen. Der tanzt denen auf der Nase rum, weil sie sich nicht auskennen. Selbst ich muß mir oft Rat einholen.
Du meinst sicher Mieter? Oder? Wenn sie Eigentum hätten, wären sie die Vermieter. Und genau deswegen haben wir es gemacht, wie wir es gemacht haben, damit unsere in ihre Rolle als Vermieter hineinwachsen können und lernen, mit denen umzugehen. Zudem haben wir alle ausgesprochen nette Mieter, umgänglich und gern bei uns wohnend, also wenig Stress. Miete läuft, einmal im Jahr die Nebenkostenabrechnung und gut ist es. Aber wie gesagt, sie lernen von uns und wir helfen noch, aber geben immer mehr Verantwortung ab. Sie wachsen daran, weil wir ihnen das zutrauen. 30 und 32 übrigens.
Natürlich meinte ich Mieter....ich denke sie sind noch zu jung dafür. Daher möchte ich noch 5 oder 10 Jahre warten bis ich die Immoobilie übertragen werden. In der Zeit berichte ich über Vorfälle der Vermietung, damit sie nicht ganz ahnungslos ist was sie erwartet. Der eine Vermieter ist ein 100%diger, der alles besser zu wissen scheint. Daher sollte man aufpassen wie man mit ihm komminuziert und was man sagt. Die andere Mieterin ist sehr umgänglich und beschwer sich fast nie.
Ich verstehe die Frage nicht ganz. Geht es um Vererben versus Verschenken? Oder um Familie versus Außenstehende?
Erben/Schenken ist eine Frage der Steuergestaltung. Und des Verhältnises zu dem Bedachten.
Familie oder Außenstehende ist eine Frage des Verhältnises zur Familie.
Wenn sie erben, musst Du davor versterben. Welchen Sinn macht hier das Niesbrauchrecht einzutragen?
Erbrechtlich wird es dadurch kompliziert. Denn das Recht kann unabhängig von der Immobilie vererbt werden und den Erben dadurch sehr belasten.
Solltest Du planen etwas wie Tochter erbt, Sohn hat Gebrauchsrecht, - dann vererbst Du vermutlich 10 Jahre Familienkrach.
Bei einer Schenkung vor dem Tod kann ich ein Niesbrauchrecht eintragen lassen.
Ich glaube, dass das Unglück bringen könnte, in vieler Hinsicht. Bitte gehe auf ein Gericht oder zu einem Notar. Die bieten kostenlose Beratungen an.
Frage dort nach verschiedenen Aspekten.
Es gibt da noch Stichworte wie: Erbteil, Pflichtteil, Anrechnung, Schenkunsanrechnung, Erbschaftssteuer, Schenkungssteuer, Steuer- Begünstigung im engsten Familienkreis, Freibeträge,....
Die Antworten auf diese Fragen gehen in die zehn-Tausende.
Kommt darauf an, ob ein Kind die anderen ausbezahlen kann, oder nicht.
Es ist besonders frustrierend, wenn die Immobilie z.b. 700.000 Euro wert ist, ein Kind die Immobilie behalten und selbst nutzten möchte, aber nicht in der Lage ist, den anderen beiden 460.000 auszuzahlen.
Sowas kommt bei uns nicht vor...jeder bekommt schon recht viel als Vorerbe. Beim Rest wird man sich schon einig und keiner besteht auf eine Auszahlung.
Na, ob das wirklich so stimmt? In der Regel bestehen Erben auf eine Auszahlung und sind nicht bereit, einem Geschwister mehrere Hinderttausend zu schenken.
Stimmt...aber da kennst Du meine zwei Kinder schlecht. Ich hoffe ich habe Recht.
Das hätten Sie aus steuerlichen Erwägugnen heraus längst tun sollen und sich und Ihrer Frau den Nießbrauch, jeweils vorbehalten.
Habe ich doch schon mit Geldwerte angefangen zu übertragen...sonst habe ich für den Rest noch viel Zeit. Hoffe noch 30 Jahre zu leben und vielleicht brauche ich das Vermögen ja selbst noch.
Die Übertagung muß 10 Jahre vor dem Tode erfolgt sein!
„Ihr kennt weder den Tag noch die Stunde“ (Matthäus 25:13)Darf ich Sie höflich an Ihre Frage erinnern:
Wann macht es Sinn Immobilien immer weiter in die nächste Generation der Familie zu vererben?
Haben Sie etwas konsumiert, dass Sie so eigenartig auf vernünftige Antworten reagieren?
Bin ja erst 57. Habe noch vor mind 20 Jahre zu leben, wenn du nichts dagegen hast!