Stimmt das noch? Wenn wir anfangen, die AfD zu verbieten, zerstören wir dadurch die Demokratie?

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6 Antworten

Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
Art 21
(1) Die Parteien wirken bei der politischen Willensbildung des Volkes mit. Ihre Gründung ist frei. Ihre innere Ordnung muß demokratischen Grundsätzen entsprechen. Sie müssen über die Herkunft und Verwendung ihrer Mittel sowie über ihr Vermögen öffentlich Rechenschaft geben.
(2) Parteien, die nach ihren Zielen oder nach dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgehen, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden, sind verfassungswidrig.
(3) Parteien, die nach ihren Zielen oder dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgerichtet sind, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden, sind von staatlicher Finanzierung ausgeschlossen. Wird der Ausschluss festgestellt, so entfällt auch eine steuerliche Begünstigung dieser Parteien und von Zuwendungen an diese Parteien.
(4) Über die Frage der Verfassungswidrigkeit nach Absatz 2 sowie über den Ausschluss von staatlicher Finanzierung nach Absatz 3 entscheidet das Bundesverfassungsgericht.
(5) Das Nähere regeln Bundesgesetze.

Deutschland ist eine wehrhafte Demokratie und die verfassungswidrigkeit einer Parzei wird vom Bundesverfassungsgericht festegestellt nicht entschieden. Das ist eine Faktenbasierte Festestellung. Also wenn die AfD verboten wird dann weil das Geltende Recht und die Verfassung das so bestimmt nicht wer auch immer grade regiert. Aus dem Grund ist daran absolut nichts undemokratisch.


Ranzino  29.10.2024, 13:46

"nicht wer auch immer grade regiert."

dir ist die Zusammenstellung höhere Gerichte also nicht bekannt ?

Legion73  29.10.2024, 13:59
@Ranzino

Willst du jetzt die unabhängigkeit unserer Gerichte anzweifeln oder wie?

Ranzino  29.10.2024, 14:02
@Legion73

na, das war mal einfach geschlussfolgert.
schau dir das Vorschlagsrecht für die höheren Gerichte mal an und da man sich gegenseitig die Kandidaten bewilligt, ist die Zusammensetzung sehr wohl begrenzt auf große Parteien.

Legion73  29.10.2024, 14:05
@Ranzino

Ja aber die aoppositionsparteien werden gut genug mit einbezogen dass es fair ist.

AMoll52074  29.10.2024, 14:53
@Legion73

Die Kriterien für ein Verbot sind ja schwarz auf weiß festgelegt und das schon seit vielen Jahren. Ein Verbotsverfahren ist eine reine Überprüfung von Fakten.

Gegenfrage - zerstören wir die Demokratie wenn wir gegen etas sind was die Demokratie zerstört.


Ranzino  29.10.2024, 13:49

sofern Demokratie auch Meinungspluralismus enthält, kannst die Demokratie nicht mit Verboten retten.

wenn man D hingegen auf "nur die Mehrheitsmeinung ist richtig" begrenzt, dann hast halt eine Meinungsdiktatur. ist sehr demokratisch, aber auch schauderhaft

Schnoofy  29.10.2024, 13:54
@Ranzino

Ich begrenze nichts.

Meinung kann vielfältig sein, aber in einer Demokratie sind Mehrheiten immer entscheidend.

Ranzino  29.10.2024, 13:59
@Schnoofy

wozu dann noch Oppositionen in Bundestag und Landtagen etc. behalten ?
an sich ist das jetzige Modell dann auch undemokratisch, weil eh nur die jeweilige Regierungskoalition schaltet und waltet.

Also "wir" verbieten da nichts, wenn überhaupt, wird dieses vor einem Gericht entschieden. Also nochmals, um Missverständnissen vorzubeugen, das Parlament entscheidet nicht über das Verbot selbst, nur darüber, ob überhaupt ein Antrag gestellt wird, der dann später vor Gericht kommt.

Ich denke zwar nicht, dass es zu einem Verbot kommen wird, aber man weiß es nicht. Erst einmal geht es nur um den Antrag, eine Entscheidung wird ohnehin Jahre benötigen.

Nein.

Aber ein solches Verfahren überhaupt in Gang zu setzen , sowie die Dauer eines solchen juristischen Vorgangs , wäre sehr aufwendig und würde viele Jahre dauern.

Ja, das stimmt. Wenn wir anfangen, Parteien wie die AfD zu verbieten, zerstören wir damit die Grundprinzipien der Demokratie. Jede Partei, die in Deutschland registriert ist, hat das Recht, ihre Meinung zu äußern und an Wahlen teilzunehmen. Wenn wir anfangen, Parteien zu verbieten, weil wir ihre Meinungen nicht teilen, schaffen wir einen gefährlichen Präzedenzfall. Dies kann dazu führen, dass andere Parteien auch verboten werden, nur weil sie unpopuläre Meinungen vertreten.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Uns Deutsche geht es allen noch sehr schlecht.

Oponn  29.10.2024, 13:46

Sorry, aber deine Truppe rechtsextremer Vollversager soll verboten werden, weil sie antidemokratisch ist, nicht weil ihre Meinung nicht geteilt wird.

Stellwerk  29.10.2024, 13:48
@Oponn

Und ich schreib mir hier einen Wolf.. :D

Danke für die Kante!

Chippie  29.10.2024, 13:54
@Oponn

Das einzige was hier anti-demokratisch ist, ist deine Aussage und Sichtweise

Oponn  01.11.2024, 14:17
@Chippie

Eine Begründung für deinen Stuss ist dir offensichtlich nicht eingefallen.

Stellwerk  29.10.2024, 13:47

"Jede Partei, die in Deutschland registriert ist, hat das Recht, ihre Meinung zu äußern und an Wahlen teilzunehmen"

Bis sie verboten wird, weil sie verfassungsfeindlich agiert.

"Dies kann dazu führen, dass andere Parteien auch verboten werden, nur weil sie unpopuläre Meinungen vertreten."

Nein. Wegen einer "unpopulären Meinung" wird keine Partei verboten, dafür sind die Hürden viel zu hoch.

SyntaxError95  29.10.2024, 14:06

Die afd soll verboten werden, weil sie gegen mehrere Gesetze verstößt.

Darunter:

Volksverhetzung (§ 130 StGB)

Beleidigung (§ 185 StGB)

übele Nachrede (§ 186 StGB)

Und auch laut dem Institut für Menschenrechte gegen Menschenrechte siehe:

Warum die AfD verboten werden könnte | Institut für Menschenrechte

Und gegen das Grundgesetz wie Artikel 21:

(1) Die Parteien wirken bei der politischen Willensbildung des Volkes mit. Ihre Gründung ist frei. Ihre innere Ordnung muss demokratischen Grundsätzen entsprechen. Sie müssen über die Herkunft und Verwendung ihrer Mittel sowie über ihr Vermögen öffentlich Rechenschaft geben.

(2) Parteien, die nach ihren Zielen oder nach dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgehen, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden, sind verfassungswidrig.

(3) Parteien, die nach ihren Zielen oder dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgerichtet sind, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden, sind von staatlicher Finanzierung ausgeschlossen. Wird der Ausschluss festgestellt, so entfällt auch eine steuerliche Begünstigung dieser Parteien und von Zuwendungen an diese Parteien.

(4) Über die Frage der Verfassungswidrigkeit nach Absatz 2 sowie über den Ausschluss von staatlicher Finanzierung nach Absatz 3 entscheidet das Bundesverfassungsgericht.

(5) Das Nähere regeln Bundesgesetze.

Ein Wunder das die afd noch nicht verboten ist....

oldfashioned66  31.10.2024, 00:20

Du verwechselst Meinungsfreiheit mit Volksverhetzung. Die "Meinung" der AfD ist nicht unpopulär, sondern antidemokratisch. Und Parteien, die sich gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland wenden, können und sollten verboten werden.