Stimmt das noch? Wenn wir anfangen, die AfD zu verbieten, zerstören wir dadurch die Demokratie?
Das Volk sind alle Bürger und Bürgerinnen
In einer Demokratie entscheidet das Volk. Die Bundesrepublik Deutschland ist eine Demokratie.Im Grundgesetz steht in Artikel 20, Absatz 2, was Demokratie in Deutschland bedeutet:
"Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus.
Sie wird vom Volke in Wahlen
und Abstimmungen […] ausgeübt".
In Deutschland wählen die Bürger und Bürgerinnen zum Beispiel den Bundestag. Bei einer Wahl entscheiden Bürger und Bürgerinnen, wer sie im Bundestag vertreten soll.Wer in den Bundestag gewählt wurde, vertritt dort eine Zeit lang die Bürger und Bürgerinnen. Bei der nächsten Wahl können alle Bürger und Bürgerinnen wieder neu überlegen: Wer soll mich vertreten?
Zu einer Demokratie gehört aber mehr als nur Wahlen und Abstimmungen.
Zur Demokratie in Deutschland gehört auch, dass der Staat die Grundrechte und Gesetze achtet und dass die Gerichte unabhängig sind.
Auch in der Europäischen Union gehören zur Demokratie die Achtung der Menschenrechte und der Gesetze sowie unabhängige Gerichte.
6 Antworten
Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
Art 21
(1) Die Parteien wirken bei der politischen Willensbildung des Volkes mit. Ihre Gründung ist frei. Ihre innere Ordnung muß demokratischen Grundsätzen entsprechen. Sie müssen über die Herkunft und Verwendung ihrer Mittel sowie über ihr Vermögen öffentlich Rechenschaft geben.
(2) Parteien, die nach ihren Zielen oder nach dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgehen, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden, sind verfassungswidrig.
(3) Parteien, die nach ihren Zielen oder dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgerichtet sind, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden, sind von staatlicher Finanzierung ausgeschlossen. Wird der Ausschluss festgestellt, so entfällt auch eine steuerliche Begünstigung dieser Parteien und von Zuwendungen an diese Parteien.
(4) Über die Frage der Verfassungswidrigkeit nach Absatz 2 sowie über den Ausschluss von staatlicher Finanzierung nach Absatz 3 entscheidet das Bundesverfassungsgericht.
(5) Das Nähere regeln Bundesgesetze.
Deutschland ist eine wehrhafte Demokratie und die verfassungswidrigkeit einer Parzei wird vom Bundesverfassungsgericht festegestellt nicht entschieden. Das ist eine Faktenbasierte Festestellung. Also wenn die AfD verboten wird dann weil das Geltende Recht und die Verfassung das so bestimmt nicht wer auch immer grade regiert. Aus dem Grund ist daran absolut nichts undemokratisch.
Die Kriterien für ein Verbot sind ja schwarz auf weiß festgelegt und das schon seit vielen Jahren. Ein Verbotsverfahren ist eine reine Überprüfung von Fakten.
Gegenfrage - zerstören wir die Demokratie wenn wir gegen etas sind was die Demokratie zerstört.
sofern Demokratie auch Meinungspluralismus enthält, kannst die Demokratie nicht mit Verboten retten.
wenn man D hingegen auf "nur die Mehrheitsmeinung ist richtig" begrenzt, dann hast halt eine Meinungsdiktatur. ist sehr demokratisch, aber auch schauderhaft
Also "wir" verbieten da nichts, wenn überhaupt, wird dieses vor einem Gericht entschieden. Also nochmals, um Missverständnissen vorzubeugen, das Parlament entscheidet nicht über das Verbot selbst, nur darüber, ob überhaupt ein Antrag gestellt wird, der dann später vor Gericht kommt.
Ich denke zwar nicht, dass es zu einem Verbot kommen wird, aber man weiß es nicht. Erst einmal geht es nur um den Antrag, eine Entscheidung wird ohnehin Jahre benötigen.
Das Problem ist eigentlich viel älter:
Man hätte die AfD niemals zulassen dürfen.
Stattdessen hat man sie belächelt, und gesagt, "Versucht's nur, ihr werdet sowieso nie ne Wahl gewinnen."
Jetzt wo sie immer mehr Stimmen bekommt, wäre ein Verbot aber nichtmehr zurechtfertigen: Eine Partei erst dann zu verbieten, sobald sie zu viele Stimmen bekommt?
Das würde die demokratischen Grundwerte zerstören.
UND, was ja mehr oder weniger aktuell ist: Man wiederholte diesen Fehler jetzt sogar noch: Die BSW, Bündnis Sahra Wagenknecht:
Diese Partei hat man einfach grundlos zugelassen, obwohl Jeder wusste, wie demokratiefeindlich auch diese Partei ist. Stattdessen will man wohl wieder erst abwarten bis diese Partei zu viele Wähler bekommt...
Wir stehen also vor dem Problem 2 Parteien erst HINTERHER zu verbieten, und sie nicht gleich von Anfang an verboten zu haben...
Objektiv betrachtet, ist so ein Verhalten nicht gerade vertrauensfördernd in eine Demokratie...
Nein.
Aber ein solches Verfahren überhaupt in Gang zu setzen , sowie die Dauer eines solchen juristischen Vorgangs , wäre sehr aufwendig und würde viele Jahre dauern.
"nicht wer auch immer grade regiert."
dir ist die Zusammenstellung höhere Gerichte also nicht bekannt ?