Airport BER / Handgepäck / container 🫙 mit und ohne Flüssigkeit...


19.09.2024, 11:43

Nachtrag:

Die Deppen haben sich scammen lassen: Die Geräte sind zwar Tomographen, aber die funktionieren nich richtig....

https://www.thetimes.com/travel/advice/airport-security-rules-liquids-laptops-xw8hk058f

RedPanther  08.09.2024, 17:18

Wo sind 2 l Zahnpasta-Behälter erlaubt?

LUKEars 
Beitragsersteller
 08.09.2024, 18:03

Nee... Der 2l Kunststoff Container war mit kleinen Verpackungen (also unter 100ml) gefüllt...

6 Antworten

Es gibt doch ganz klare Regeln...

Flüssigkeiten dürfen nur in Behältnissen von jeweils 100 mL in diesem 1 Liter Beutel mitgenommen werden. Alles was größer ist, wird dir selbstverständlich abezogen.


RedPanther  08.09.2024, 17:22
Es gibt doch ganz klare Regeln...

Ganz offensichtlich ist der Fragesteller damit überfordert, dass es Regeln gibt die er nicht begreift und dass diese trotzdem auch für ihn gelten.

LUKEars 
Beitragsersteller
 08.09.2024, 18:01

Öhm... Und was ist mit anfangs leeren Behältern, die 2l fassen?

JenerDerBleibt  08.09.2024, 18:06
@LUKEars

Was heißt anfangs? Es geht ja um Flüssigkeiten. Dabei ist egal wie viel Flüssigkeit in dem Behälter ist, nur dass eine drin ist.

Also einen 100 mL Behälter mit 80 mL Flüssigkeit drin darfst du ins Handgepäck nehmen. Einen 200 mL Behälter mit 80 mL Flüssigkeit drin nicht.

JenerDerBleibt  08.09.2024, 18:31
@LUKEars

Ist keine Flüssigkeit drin. So wie ich das verstehe, dürfte man den wohl mitnehmen.

Aber so wie du schreibst, dass da kleinere Verpackungen mit Flüssigkeiten drin sind, nicht. Weil die Regelung besagt, dass nur ein 1L Beutel mit eben diesen kleineren Verpackungen zulässig ist.

LUKEars 
Beitragsersteller
 08.09.2024, 18:41
@JenerDerBleibt

Dann gäb es ja gar keinen Sinn, den stabilen Container mitzunehmen...

Was sagt die Bestimmung über Hartschalen Koffer?

JenerDerBleibt  08.09.2024, 19:02
@LUKEars

Das weiß ich nicht auswendig. Kannst ja mal googeln. Aber die Regel mit den Flüssigkeiten ist ziemlich eindeutig. Kleine Behälter mit jeweils max 100 mL und die müssen in einem 1L Kunststoffbeutel drin sein.

LUKEars 
Beitragsersteller
 08.09.2024, 21:01
@JenerDerBleibt

Ok... Mit 1l wär eh nicht hingekommen...

Ich verstehe jetzt aber, wie ihr das mit dem Beutel meint... Das soll wohl dazu sein, dass man das Zeug leichter in die Box legen kann...

JenerDerBleibt  08.09.2024, 21:03
@LUKEars

Kann sein. Ich hätte jetzt vermutet, dass das auch ein Auslaufschutz ist für im Flugzeug dann.

Wie wäre es, wenn du einfach mal die Vorschriften liest, statt nur anzuklicken dass du sie gelesen hast?

In den internationalen Handgepäckbestimmungen ist die Größe der Flüssigkeitsbehälter begrenzt. Nicht die Füllmenge. Die Größe der Behälter ist auf 100 ml begrenzt.

Ein Behälter von 500 ml Volumen ist nach Adam Riese größer als jene 100 ml, also darf er nicht in den Sicherheitsbereich gebracht werden. Was daran ist dir zu kompliziert?

Und nein, dass dir dieser Behälter abgenommen wird, bedeutet nicht dass er dir geklaut wird. Jemand, der etwas klaut, bringt es in seinen Besitz. Deutsche Sprache und so. Der Sicherheitsbedienstete nimmt aber dein Marmeladenglas nicht in seinen Besitz, sondern er sagt dir dass du damit nicht in den Sicherheitsbereich kommt.

während 2l Behälter, die mit Zahnbürste und Zahnpasta gefüllt sind, problemlos sind.

Lass' mich raten: Im Aufgabegepäck?

Ganz einfach: Darauf hast du während des Fluges keinen Zugriff. Heißt, selbst wenn darin Flüssigkeiten wären aus denen du dir mit deinem Hobby-Chemiewissen einen Sprengstoff zusammenrühren kannst, kannst du dies nicht während des Fluges tun und dementsprechend den Flieger nicht in die Luft jagen.

Und wenn du damit nichts machen kannst, machts auch keinen Sinn die Mitnahme zu verbieten. Logisch, oder?

Ich kenne mich ja mit Chemie gar nicht gut aus, aber kann man nicht mit Pulver und Klowasser ziemlichen Mist bauen?

Naja, was ist "ziemlicher" Mist? Und was für "Pulver" überhaupt?

Natürlich kannst du Glukose mit Wasser mischen, das Gemisch einem Diabetiker zwangsweise einflößen und ihn in ein hyperglykämisches Delirium bringen...


LUKEars 
Beitragsersteller
 08.09.2024, 18:05
Lass' mich raten: Im Aufgabegepäck?

Nö... Dann gäb mein Genörgel ja gar keinen Sinn... 😂

Ein 2l Behälter mit Zahnpasta ist an dem meisten Flughäfen im Handgepäck nicht zulässig, genauso wenig wie das 500ml Gefäß, welches nur teilbefuellt ist. Maximal 100ml je Gefäß und maximal 1l Fassungsvolumen für den verschließbaren Klarsichtbeutel. Ist doch nicht so schwer zu verstehen. Wer mehr mitnehmen will, der muss es eben ins Aufgabegepäck passen.
Mund welche ‚komische Leute‘ sollten denn irgendwas mit deinen Produkten machen? Sind sie regelkonform dürfen sie mitreisen, wenn nicht, dass fliegen sie bei der Kontrolle in den Müll.
Halte dich an die Regeln und es gibt keine Probleme…

Gruesse von jemandem mit gut tausend Flügen

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Vielflieger mit 80+ Flügen im Jahr

LUKEars 
Beitragsersteller
 08.09.2024, 18:15

Dann haben die mich also irrtümlich mit dem 2l Container ziehen lassen? Wie ist's mit Hartschalen Handgepäck? Iwi blick ich's echt immer noch nicht... Sowwy

candycake22  08.09.2024, 18:23
@LUKEars

was hat denn jetzt ein Hartschalen Handgepäck damit zu tun? Den kannst du natürlich mitnehmen, solange die Größe passt. Das ist Sache der Airline, nicht der Sicherheitskontrolle.

du hast ja wohl kaum ne zweiliterflasche Zahnpasta dabei gehabt, das kannst du mir echt nicht erzählen

LUKEars 
Beitragsersteller
 08.09.2024, 18:38
@candycake22

Und wenn ein Tropfen Wasser im Koffer ist?

In meinem 2l Container waren diverse zulässige Packungen drin...

candycake22  08.09.2024, 18:51
@LUKEars

Es zählt die Einzelgroesse der Behälter. Und diese einzelnen Gefäße müssen dann eben in einen transparenten Beutel, der dann separat gescannt wird. Ob du die dann hinterher wieder in einen größeren Container machst (wie einen Kulturbeutel oder so), ist vollkommen egal.

und ein Tropfen Wasser im Koffer? Du willst einfach nur daemliche fragen stellen oder?

LUKEars 
Beitragsersteller
 08.09.2024, 20:56
@candycake22

Das mit dem Tropfen war nur ein Beispiel, weil ich nicht verstehe, wie die Behälter Größe eine Rolle spielt...

Du stehst doch daneben wenn es entfernt wird. Vermutlich haben die " komischen Leute" auch einen Grund genannt....


LUKEars 
Beitragsersteller
 08.09.2024, 16:21

Nö... Dann hätten die mich umgelegt... Die sind völlig Irre in Berlin... Die sind mit meinen Sachen überall rumgelaufen... Da darf man nicht mit...

Ich habe mal die Weidel gesehen als jemand schmerzhaft verhaftet wurde, weil der Ihre PK gestört hat... Son irres Gesicht sieht man nicht oft...

RedPanther  08.09.2024, 17:27
@LUKEars

Du bezeichnest andere als irre, nur weil die gemerkt haben dass du nicht in der Lage bist, ein paar simple Vorschriften zu befolgen?

LUKEars 
Beitragsersteller
 08.09.2024, 18:07
@RedPanther

Sagen wir mal nicht simpel sondern überraschend dämliche...

candycake22  08.09.2024, 18:52
@LUKEars

Ja schon klar, bei höflicher Nachfrage wird man erschossen. Schon klar.

LUKEars 
Beitragsersteller
 08.09.2024, 20:58
@candycake22

Ich meinte, wenn ich daneben stünde... Und nicht wenn ich frage, ob ich's darf...

Jeder Behälter darf nicht größer als 100ml sein, egal wie viel drin ist. So sind die Regeln, und wenn du damit nicht klar kommst, dann bist du selbst schuld. Bei jedem Ticketkauf klickst du auf "verstanden und akzeptiert".

Und der Vorwurf des Diebstahls ist widerlich und absurd. Niemand bereichtert sich an deinem Zeug. Es wird in den Müll gekippt.


LUKEars 
Beitragsersteller
 18.09.2024, 20:41
verstanden und akzeptiert

mal was von „überraschenden Vertragsklauseln“ gehört?

und was ist mit zeitgemäßen Scannern, dhe 3D Bilder liefern und folglich auch Volumen messen können?