Airport BER / Handgepäck / container 🫙 mit und ohne Flüssigkeit...
Diskutiert haben möchte ich, warum Container mit Schraubverschluss mit 80ml Flüssigkeit aus dem Handgepäck von den Sicherheitsexperten geklaut werden (weil nämlich mehr drin sein könnte, weil auf dem Container 500ml steht), während 2l Behälter, die mit Zahnbürste und Zahnpasta gefüllt sind, problemlos sind.
Ich kenne mich ja mit Chemie gar nicht gut aus, aber kann man nicht mit Pulver und Klowasser ziemlichen Mist bauen?
Ich hab das Zeug ja gerade deswegen im Handgepäck, weil ich eben nicht wollte, dass komische Leute an meinen Hygieneprodukten rummachen...
Also wie sieht es chemisch/physikalisch aus? Na klar ohne Bastelanleitung... 😂
Nachtrag:
Die Deppen haben sich scammen lassen: Die Geräte sind zwar Tomographen, aber die funktionieren nich richtig....
https://www.thetimes.com/travel/advice/airport-security-rules-liquids-laptops-xw8hk058f
Wo sind 2 l Zahnpasta-Behälter erlaubt?
Nee... Der 2l Kunststoff Container war mit kleinen Verpackungen (also unter 100ml) gefüllt...
6 Antworten
Es gibt doch ganz klare Regeln...
Flüssigkeiten dürfen nur in Behältnissen von jeweils 100 mL in diesem 1 Liter Beutel mitgenommen werden. Alles was größer ist, wird dir selbstverständlich abezogen.
Öhm... Und was ist mit anfangs leeren Behältern, die 2l fassen?
Was heißt anfangs? Es geht ja um Flüssigkeiten. Dabei ist egal wie viel Flüssigkeit in dem Behälter ist, nur dass eine drin ist.
Also einen 100 mL Behälter mit 80 mL Flüssigkeit drin darfst du ins Handgepäck nehmen. Einen 200 mL Behälter mit 80 mL Flüssigkeit drin nicht.
Ist keine Flüssigkeit drin. So wie ich das verstehe, dürfte man den wohl mitnehmen.
Aber so wie du schreibst, dass da kleinere Verpackungen mit Flüssigkeiten drin sind, nicht. Weil die Regelung besagt, dass nur ein 1L Beutel mit eben diesen kleineren Verpackungen zulässig ist.
Dann gäb es ja gar keinen Sinn, den stabilen Container mitzunehmen...
Was sagt die Bestimmung über Hartschalen Koffer?
Das weiß ich nicht auswendig. Kannst ja mal googeln. Aber die Regel mit den Flüssigkeiten ist ziemlich eindeutig. Kleine Behälter mit jeweils max 100 mL und die müssen in einem 1L Kunststoffbeutel drin sein.
Ok... Mit 1l wär eh nicht hingekommen...
Ich verstehe jetzt aber, wie ihr das mit dem Beutel meint... Das soll wohl dazu sein, dass man das Zeug leichter in die Box legen kann...
Kann sein. Ich hätte jetzt vermutet, dass das auch ein Auslaufschutz ist für im Flugzeug dann.
Wie wäre es, wenn du einfach mal die Vorschriften liest, statt nur anzuklicken dass du sie gelesen hast?
In den internationalen Handgepäckbestimmungen ist die Größe der Flüssigkeitsbehälter begrenzt. Nicht die Füllmenge. Die Größe der Behälter ist auf 100 ml begrenzt.
Ein Behälter von 500 ml Volumen ist nach Adam Riese größer als jene 100 ml, also darf er nicht in den Sicherheitsbereich gebracht werden. Was daran ist dir zu kompliziert?
Und nein, dass dir dieser Behälter abgenommen wird, bedeutet nicht dass er dir geklaut wird. Jemand, der etwas klaut, bringt es in seinen Besitz. Deutsche Sprache und so. Der Sicherheitsbedienstete nimmt aber dein Marmeladenglas nicht in seinen Besitz, sondern er sagt dir dass du damit nicht in den Sicherheitsbereich kommt.
während 2l Behälter, die mit Zahnbürste und Zahnpasta gefüllt sind, problemlos sind.
Lass' mich raten: Im Aufgabegepäck?
Ganz einfach: Darauf hast du während des Fluges keinen Zugriff. Heißt, selbst wenn darin Flüssigkeiten wären aus denen du dir mit deinem Hobby-Chemiewissen einen Sprengstoff zusammenrühren kannst, kannst du dies nicht während des Fluges tun und dementsprechend den Flieger nicht in die Luft jagen.
Und wenn du damit nichts machen kannst, machts auch keinen Sinn die Mitnahme zu verbieten. Logisch, oder?
Ich kenne mich ja mit Chemie gar nicht gut aus, aber kann man nicht mit Pulver und Klowasser ziemlichen Mist bauen?
Naja, was ist "ziemlicher" Mist? Und was für "Pulver" überhaupt?
Natürlich kannst du Glukose mit Wasser mischen, das Gemisch einem Diabetiker zwangsweise einflößen und ihn in ein hyperglykämisches Delirium bringen...
Lass' mich raten: Im Aufgabegepäck?
Nö... Dann gäb mein Genörgel ja gar keinen Sinn... 😂
Ein 2l Behälter mit Zahnpasta ist an dem meisten Flughäfen im Handgepäck nicht zulässig, genauso wenig wie das 500ml Gefäß, welches nur teilbefuellt ist. Maximal 100ml je Gefäß und maximal 1l Fassungsvolumen für den verschließbaren Klarsichtbeutel. Ist doch nicht so schwer zu verstehen. Wer mehr mitnehmen will, der muss es eben ins Aufgabegepäck passen.
Mund welche ‚komische Leute‘ sollten denn irgendwas mit deinen Produkten machen? Sind sie regelkonform dürfen sie mitreisen, wenn nicht, dass fliegen sie bei der Kontrolle in den Müll.
Halte dich an die Regeln und es gibt keine Probleme…
Gruesse von jemandem mit gut tausend Flügen
Dann haben die mich also irrtümlich mit dem 2l Container ziehen lassen? Wie ist's mit Hartschalen Handgepäck? Iwi blick ich's echt immer noch nicht... Sowwy
was hat denn jetzt ein Hartschalen Handgepäck damit zu tun? Den kannst du natürlich mitnehmen, solange die Größe passt. Das ist Sache der Airline, nicht der Sicherheitskontrolle.
du hast ja wohl kaum ne zweiliterflasche Zahnpasta dabei gehabt, das kannst du mir echt nicht erzählen
Und wenn ein Tropfen Wasser im Koffer ist?
In meinem 2l Container waren diverse zulässige Packungen drin...
Es zählt die Einzelgroesse der Behälter. Und diese einzelnen Gefäße müssen dann eben in einen transparenten Beutel, der dann separat gescannt wird. Ob du die dann hinterher wieder in einen größeren Container machst (wie einen Kulturbeutel oder so), ist vollkommen egal.
und ein Tropfen Wasser im Koffer? Du willst einfach nur daemliche fragen stellen oder?
Das mit dem Tropfen war nur ein Beispiel, weil ich nicht verstehe, wie die Behälter Größe eine Rolle spielt...
Du stehst doch daneben wenn es entfernt wird. Vermutlich haben die " komischen Leute" auch einen Grund genannt....
Nö... Dann hätten die mich umgelegt... Die sind völlig Irre in Berlin... Die sind mit meinen Sachen überall rumgelaufen... Da darf man nicht mit...
Ich habe mal die Weidel gesehen als jemand schmerzhaft verhaftet wurde, weil der Ihre PK gestört hat... Son irres Gesicht sieht man nicht oft...
Du bezeichnest andere als irre, nur weil die gemerkt haben dass du nicht in der Lage bist, ein paar simple Vorschriften zu befolgen?
Sagen wir mal nicht simpel sondern überraschend dämliche...
Ja schon klar, bei höflicher Nachfrage wird man erschossen. Schon klar.
Ich meinte, wenn ich daneben stünde... Und nicht wenn ich frage, ob ich's darf...
Jeder Behälter darf nicht größer als 100ml sein, egal wie viel drin ist. So sind die Regeln, und wenn du damit nicht klar kommst, dann bist du selbst schuld. Bei jedem Ticketkauf klickst du auf "verstanden und akzeptiert".
Und der Vorwurf des Diebstahls ist widerlich und absurd. Niemand bereichtert sich an deinem Zeug. Es wird in den Müll gekippt.
verstanden und akzeptiert
mal was von „überraschenden Vertragsklauseln“ gehört?
und was ist mit zeitgemäßen Scannern, dhe 3D Bilder liefern und folglich auch Volumen messen können?
Ganz offensichtlich ist der Fragesteller damit überfordert, dass es Regeln gibt die er nicht begreift und dass diese trotzdem auch für ihn gelten.