Dürfen diese Flüssigkeiten ins Handgepäck?
Ich habe ein Dilemma. Ich muss Bartpflegeprodukte, also Bartbalm, Wachs und Öl im Handgepäck mitnehmen, da ich kein Koffer gebucht habe.
Jetzt habe ich im Netz gelesen, dass die Füllmenge auf der Verpackung angegeben sein soll, als ultimatives Beweis dafür, dass das auch wirklich weniger als 100ml sind, und zudem soll die Verpackung durchsichtig sein. Überall liest man sein/soll/darf/höchstens, aber kein Kleingedrucktes, wo man das genau nachlesen kann.
Meine Behälter sind offensichtlich weniger als 50ml, aber die Menge ist nicht aufgedruckt und die Behälter sind schwarz. Das Bartöl kann man von außen nicht einmal sehen. Ich könnte höchstens die Verpackung seperat als Beweis mitnehmen.
Einerseits denke ich mir, dass das Personal rational handeln wird, weil ich offensichtlich einen Bart trage und das brauche, andererseits sehe ich aus wie ein Flüchtling (hust hust) ein Terorrist. Die ,,Stichproben", wie sie das nennen... Ich lege meine Hand in's Feuer, dass sie mich dreifach abtasten werden.
Es sind übrigens teure Bartprodukte und keine günstigen von der Drogerie. Mal eben knapp 100€ weg schmeißen wäre echt kacke.
Die neue strengere Regelung, die jetzt seit September wirkt, trägt wenig zu meiner Aufklärung bei.
Kann ich das so mitnehmen oder nicht?
5 Antworten
Wie bisher müssen Flüssigkeiten in Behältnissen mit einem Fassungsvermögen von jeweils bis zu 100 ml am besten in einem wieder verschließbarem Gefrierbeutel verpackt sein. Wenn du auf Nummer sicher gehen willst, nimm die Verpackung mit der Mengenangabe mit und dann ist gut, ich denke man kann schon erkennen, ob es 100ml sind oder mehr/weniger.
Nein, die werfen es rigoros weg. Versuche es vor Ort zu bekommen.
Wenn nur kleine Fläschchen in dem Beutel waren, hat noch nie jemand genauer geschaut. Ich werde das auch weiter so machen.
Das Mitführen von Flüssigkeiten im Handgepäck unterliegt klaren Regelungen, die durch internationale Luftsicherheitsvorschriften festgelegt sind. Diese Regeln betreffen auch Bartpflegeprodukte wie Bartöl, Wachs und Balm, da sie als Flüssigkeiten, Gele oder Pasten eingestuft werden.
Hier die wichtigsten Punkte:
1. **Maximale Menge pro Behälter**: Jeder Behälter mit Flüssigkeit darf maximal **100 ml** fassen. Wenn deine Produkte also weniger als 100 ml enthalten, ist das grundsätzlich in Ordnung. Es zählt jedoch die aufgedruckte Füllmenge des Behälters, nicht das tatsächliche Volumen des Inhalts. Wenn kein Volumen aufgedruckt ist, könnte das problematisch sein, da das Sicherheitspersonal den Behälter möglicherweise nicht akzeptiert.
2. **Durchsichtige Verpackung**: Alle Flüssigkeiten müssen in einem **durchsichtigen, wiederverschließbaren 1-Liter-Beutel** transportiert werden, der separat bei der Sicherheitskontrolle vorgelegt wird. Dass deine Behälter schwarz und nicht durchsichtig sind, könnte ebenfalls ein Problem darstellen, da das Personal den Inhalt nicht auf den ersten Blick erkennen kann. Dies könnte dazu führen, dass sie besonders genau hinschauen oder die Behälter ablehnen.
3. **Nachweise und Verpackung**: Wenn die Füllmenge nicht auf den Behältern aufgedruckt ist, wäre es hilfreich, die **Originalverpackung oder Belege** mitzunehmen, um nachzuweisen, dass es sich um Produkte unter 100 ml handelt. Allerdings gibt es keine Garantie, dass dies ausreicht, da das Sicherheitspersonal manchmal streng nach Vorschrift vorgeht.
4. **Neue Regelung**: Du erwähnst eine neue strengere Regelung seit September. Es gibt tatsächlich Bestrebungen, die 100-ml-Grenze in den kommenden Jahren aufzuheben oder Scanner einzuführen, die Flüssigkeiten besser überprüfen können, aber in den meisten Flughäfen gelten weiterhin die 100-ml-Regel und die Pflicht zur durchsichtigen Verpackung.
Zusammengefasst: Wenn deine Produkte weniger als 100 ml fassen und du sie in einem durchsichtigen Beutel transportierst, sollte das grundsätzlich erlaubt sein. Aber ohne aufgedruckte Füllmenge und bei nicht durchsichtigen Behältern besteht das Risiko, dass sie abgelehnt werden. Es wäre sicherer, entweder die Originalverpackung mitzunehmen oder deine Bartpflegeprodukte in klaren, beschrifteten Behältern zu verstauen, die den Vorschriften entsprechen.
LG,
Jason
Mit Flüssigkeiten in kleinen Fläschchen, die eindeutig nach nicht mehr als 100ml aussahen, hatte ich noch nie Probleme.
Ich fülle oft Flüssigkeiten in unbedruckte Fläschchen ab.
es wird gefordert, 10 Tüten á 100ml in einer weiteren Plastiktüte. danach hast du dich auch zu richten.
Nicht ganz richtig.
So viel Fläschchen mit </= 100ml wie in einen 1 Liter-Beutel passen. Dieser muss bequem zugehen.
Kleine Fläschchen wurden bei mir noch nie weggeworfen, egal ob da etwas draufsteht oder nicht.