Unfall mit Alkohol am Steuer?
Hallo,
leider hatte ich vor kurzem einen Unfall mit Alkohol am Steuer. Ich bin auf ein parkendes Auto aufgefahren wodurch mein eigenes Fahrzeug einen Totalschaden erlitt. Nagelneu gekauft gehabt. 5 Monate altes Auto gewesen. Der Atemalkoholwert lag bei 0,8 Promille. Die Polizei habe ich sofort selber verständigt. Und den Schaden habe ich ebenso der Versicherung sofort gemeldet, so dass das parkende Fahrzeug auch sofort den Schaden versorgt bekommt.
Das ich mit einem Führerscheinentzug rechnen muss für min. 6 Monate ist mir klar. Allerdings hätte ich noch eher ein paar wichtige Fragen wo sie mir helfen könnten.
Wird die Versicherung mein eigenes Auto auch bezahlen?
Wie hoch könnte die Strafe sein was ich der Staat zahlen muss?
Falls sie aber etwas ähnliches erlebt haben können sie mir das genaue gerne mitteilen.
Ich sehe meinen Fehler auch ein. Bitte keine Kommentare schreiben wie z.B. „hättest du dir vorher überlegen müssen“. Der Schmerz sitzt allerdings schon sehr tief.
Danke 🙏 im voraus.
4 Antworten
Zwischen 0,5 und 1,1 Promille kürzen die die Versicherungsleistung.
Sind die der Meinung, dass ohne Alkohol der Unfall nicht passiert wäre, zahlen die gar nichts.
Nimm dir einen Rechtsanwalt.
Zwischen 0,5 und 1,1 Promille kürzen die die Versicherungsleistung.
In welchen AKB soll das stehen?
Die meisten Kunden vereinbaren bei Vorsatz, ich verzichte auf Leistungen. Schaue also bitte in Deine Vereinbarungen.
Bei Vorsatz zahlt die Versicherung einen Vollkasko Schaden nicht!
Der Fragesteller hat sicherlich fahrlässig oder sogar grob fahrlässig gehandelt, aber sicherlich nicht vorsätzlich.
Eine Alkoholfahrt verstöst gegen grundsätzliche Vertragsbedingunden deiner Haftpflicht/ Vollkasko Versicherung.
Das heist, du zahlst alles.
Deinen Schaden bezahlst du selber. der Gegner bekommt von der Versicherung seinen Schaden ersätzt, darum heißt das auch Haftpflicht.
Die Versicherung wird von dir Schadensersatz dafür einfordern.
Einen Feuerwehreinsatz (Auslaufendes Benzin oder Öl)/ Abschleppwagen bezahlst du auch selber.
Schau in deinen Versicherungsvertrag. Da gibt es einen „Trunkenheitsparagrafen“. Da steht drin was und ob überhaupt die Versicherung bezahlt. Normalerweise zahlen sie ab 1,1 gar nichts mehr und auch wenn der Unfall trunkenheitsbedingt war ( Also du besoffen irgendwo einfach mal reingefahren bist). Ansonsten halt anteilig.
WO steht da etwas von "1,1"? Nehme mich bitte nicht auf den Arm!
Was "Die Versicherer" schreiben, interessiert weder mich noch ein möglicher Richter. Gute Nacht.
Das ist ein Kommenar, der nur von Menschen geschrieben wird, die von der Versicherungswirtschaft noch nie etwas gehört haben....
In welchen AKB soll das stehen?