Unfall mit geliehenem Auto?
Hallo zusammen,
und zwar hab ich folgende Frage,
ich bin am Sonntag morgen das Auto meiner Freundin gefahren, da sie betrunken war. Ich hatte dann einen Unfall mit ihrem Fahrzeug. Jetzt müsste es ja die Versicherung zahlen aber welche? Meine Freundin sagt das sie nicht will das es ihre KFZ Versicherung bezahlt.. muss ich den Schaden jetzt bar zahlen?? Es ist kein kleiner Schaden..
Jetzt habe ich natürlich große Angst.. bitte um Antwort
5 Antworten
Der Schaden kann nur über die Versicherung deiner Freundin abgewickelt werden. Deine private Haftpflicht Versicherung, sofern sie überhaupt vorliegt, trägt einen solchen Schaden nicht. Zumal du ihr ja auch eine Art Freundschaftsdienst geleistet hast, da du sie, als sie betrunken war, durch die Gegend gefahren hast. Du bist da, was die Haftung angeht, raus, wenn du nicht grobfahrlässig irgendwas angestellt hast. Du bist auf keinen Fall verpflichtet irgendwas jetzt aus eigener Tasche zu bezahlen. Wie gesagt allenfalls, wenn du wirklich grobfahrlässig irgendwas gemacht hast – und das musst du erst mal schaffen – dann könnte deine Freundin womöglich von dir den finanziellen Schaden wieder einfordern, also etwa Kosten durch eine Selbstbeteiligung bei der Versicherung oder aber durch eine Erhöhung der Beiträge. Aber auch das ist sicherlich eingeschränkt dadurch, dass du ja einen Freundschaftsdienst für sie gemacht hast.
Fremdschaden zahlt die KFZ-Haftpflicht - da bei Schadenmeldung deine Freundin in der Versicherung steigt, es wird teurer. Frag die Vers. bis zu welcher Summe es sich lohnt den Schaden selbst zu zahlen.
Eigenschaden zahlst DU, ohne Vollkasko -
Meine Freundin sagt das sie nicht will das es ihre KFZ Versicherung bezahlt
die einzigste Vers. die zahlt, deine ist außen vor.
DU bist der Verursacher, ergo der Schuldige NEIN
Meine Freundin sagt das sie nicht will das es ihre KFZ Versicherung bezahlt.. muss ich den Schaden jetzt bar zahlen??
Schlicht und ergreifend - die KFZ-Versicherung Deiner Freundin über die deren PKW versichert ist, wird für den gegnerischen Schaden aufkommen - gleichgültig, ob diese das nun möchte oder nicht. Du musst die Kosten des Schadens keinesfalls übernehmen, zudem Du das Fahrzeug auf Wunsch der Freundin geführt hast. Und den Schaden an Ihrem Auto wird sie auch alleine übernehmen müssen.
Du hast das Auto nicht geliehen, sondern auf Wunsch deiner Freundin geführt. Das ist ein Unterschied. Somit bleibt der gesamte Schaden (auch der eigene) bei ihr.
Natürlich kann sie einen Fremdschaden auch selber bezahlen. Dazu hat sie nach Kostenübernahme durch die Versicherung sechs Monate Zeit.
Hängt davon ab...
Jetzt müsste es ja die Versicherung zahlen aber welche?
Unfallverursacher ist wer? Was ist an Unfallschäden entstanden?
Hallo den Unfall habe ich gebaut. da ich dem Auto beim links abbiegen vorne reingefahren bin..
Fremdschaden zahlt die Haftpflicht vom Fahrzeug deiner Freundin. Eigenschaden bleibt bei dir, ausser Freundin hat Vollkasko. Dann könnte die Versicherung das übenehmen - du müsstest dann als Verursacher dann wenigstens die erhöhten Versicherungsprämien deiner Freundin ausgleichen.
Beim Haftpflichtschaden kann sie übrigens nichts machen, wenn der Unfallgegner sich bei ihrer Versicherung meldet.
Der Eigenschaden bleibt bei der Freundin, weil es sich um einen Freundschaftsdienst gehandelt hat. Anders sähe es aus, wenn es sich um einen Leihvertrag gehandelt hätte, d.h. der Freund hätte sich das Fahrzeug für seine Zwecke ausgeliehen (auch kostenlos).
Vielen Dank! Sie allerdings sagt das sie nun den Schaden bar bezahlen möchte ist dies denn überhaupt möglich?