Muss ich Vorschäden bei der neuen KFZ-Versicherung angeben, wenn sich Fahrzeughalter und Versicherungsnehmer ändern?
Mein Auto ist aktuell auf meine Mama angemeldet und sie ist auch Versicherungsnehmer. Ich möchte nun die Schadenfreiheitsklasse dieser Versicherung übernehmen und das Auto auf mich ummelden.
Das Fahrzeug hatte letztes Jahr einen Steinschlag, der von der Versicherung reguliert wurde. Bei den Fragen zur neuen Versicherung muss folgendes beantwortet werden: "Wie viele vom Versicherer regulierte Schäden hatten Sie in den letzten drei Jahren?"
Meine Frage ist nun: Muss ich den Schaden angeben oder nicht? Ich bin mir leider unsicher, weil sich ja die Person ändert, unter deren Haltung der Schaden passiert ist, aber die Vorversicherung trotzdem den Schaden bezahlt hat.
Vielen Dank schonmal!
Wechselt du die Versicherung?
Ja, die Versicherung soll gewechselt werden.
3 Antworten
Du kannst max. die Anzahl schadenfreier Jahre seit deinem Führerscheindatum übertragen lassen! Dabei spielt der Tk-Schaden keine Rolle, da es in der Tk-Versicherung keine Schlechterstiftung gibt ;-)
Wenn der Schadenverlauf übernommen wird, müssen auch Schäden angegeben werden. Ein einziger TK Schaden wird aber keiner Rolle spielen.
Ich sehe das so, dass DU ja keine Schäden hattest.