Betrug begangen - welche Folgen?
Guten Tag geehrte Community,
ein guter Kollege von mir hat im Internet Betrug begangen und ist total frustriert und ängstlich, psychisch am Boden. Da ich ihm diesbezüglich nicht weiterhelfen kann (wenig bis keine Erfahrung), melde ich mich hier zu Worte, um von eurerseits Hilfe zu bekommen.
Folgender Fall: Im Jahre 2017 hat mein Kollege, der zu diesem Zeitpunkt noch 16 Jahre alt war, ein Abonnement mit Fake Daten abgeschlossen. Er hat dafür die Webseite "fake-it.ws" verwendet. Die Angaben auf der Seite sind alle komplett erfunden und gehören keiner Person zugeordnet. Auf der Webseite gibt es auch Bank Daten, die ebenfalls nach einem Algorithmus generiert werden, um den Kauf auf der Webseite zu bestätigen, ohne das am Ende Geld vom "Konto" gezogen werden kann. Mehr zu diesem Thema könnt ihr auf folgender Seite lesen: https://www.giga.de/ratgeber/specials/fake-it.biz-fake-identitaeten-falsche-konto-daten-generieren-ist-das-legal/
Die Angegebene Mail-Adresse ist von Outlook, jedoch nicht mit realen Daten sondern ebenfalls mit Fake, bspw. sieht der so aus: "apfel@live.de".
Bei der Webseite handelt es sich um eine online Lernplattform, mit verschiedenen Abonnement Angeboten. Das heißt, mein Kollege hat sich jetzt nichts Nachhause bestellt, sondern es verlief alles online ab. Der Schaden liegt bei 540€. Als erstes kamen Mahnungen von der Seite aus, diese wurden ignoriert, da es seiner damaligen Naivität verschuldet war und er über Mögliche Konsequenzen nicht gedacht hat. Nach gut zwei Jahren meldete sich per Mail eine Anwaltskanzlei, da man ihn auf postalischem Wege natürlich nicht erreichen konnte (wegen den Fake Angaben) und das Abonnement lief 2 Jahre, aus diesem Grund melden sich sie sich wieder. Bei der Mail wird mit einem gerichtlichen Mahnverfahren gedroht. Die Anwaltskanzlei nennt sich "KSP Rechtsanwälte". Es wurde kein VPN/keine Proxy verwendet.
Mein Kollege war bereit, die Summe zu bezahlen. Jedoch riet der Anwalt ihm, nichts zu unternehmen, da das Unternehmen trotz möglicher Zahlung eine Anzeige wegen Betrug stellen könnte. Aus diese Grund sitzen wir sozusagen im Zwiespalt.
Nun meine Frage, kann man anhand der IP-Adresse (die mittlerweile 2 Jahre alt ist) und der Mail Adresse meinen Kollegen ausfindig machen? Welche Art von Post könnte er erwarten? Ist eine Hausdurchsuchung möglich?
Ich bedanke mich. Nimmt bitte Rücksicht auf seine Psyche, da er die Tat absolut bereut und nach 2 Jahren auch nichts mehr damit zu tun haben wollte. Er ist sowieso komplett belastet mit anderen Problemen in seinem Leben (Familie etc.).
Vielen Dank!
13 Antworten
Hallo, dein Freund sollte:
- Die entsprechenden Mail- Adressen über dine DSGVO- Anfrage löschen, ersatzweise zusätzlich online selbst: https://support.microsoft.com/de-de/help/12412/microsoft-account-how-to-close-account (dabei ein VPN oder einen Hotspot nutzen). Die eigentliche Anfrage muss per Post rausgehen, dabei hilft der Anwalt gerne, wenn ihr sowieso schon einen habt.
- keinerlei Informationen herausgeben oder Kontakt zur Kanzlei aufnehmen
- sich entspannen. Eine Anzeige wird kaum ergehen und das Geld können die nicht mehr eintreiben, da dein Internetanbieter die genauen Zuordnungen IP- Adresse zu Anschlussinhaber nach spätestens 6 Monaten, meistens weniger, löscht. Der eigentliche Betrug kann also nicht weiter zurückverfolgt werden, die Zugriffe auf die E- Mail schon. Nach entgültiger Löschung des Mail- Kontos (dauert ca. 1-2 Wochen nach Ankunft des Briefes, maximal 60 Tage, wenn du das online machst) kann auch da nicht weiter nachgeforscht werden.
Der Vertrag, den er mit 16 geschlossen hat, ist ungültig. Damit muss er sowieso nichts zahlen. Und die Anzeige wegen Betrug wird entweder nicht passieren oder ins leere laufen...
Guter Einwand, wird bei einer Online- Plattform aber doch schwierig.
Der Nachweisbare Schaden ist auf jeden Fall i.d.R. nur ein Bruchteil des Preises des Abos
Wenn er seine Tat bereut, dann soll er den Schaden wieder gut machen. Alles andere wäre doch SELBSTbetrug.
Er möge bei der Firma anrufen und sich einen Termin ausmachen. Wenn er geschickt verhandelt, dann kann er vielleicht nur die Hälfte bezahlen oder wenigstens ohne Anwaltskosten.
Doch grundsätzlich soll ihn der Blitz treffen, denn so etwas macht man nicht. Er soll sich einmal entschuldigen für seine Tat. Kann mir nicht vorstellen, dass jemand eine Anzeige macht, wenn ein zerknirschter junger Mann zu ihm kommt und ihm Geld geben will.
Sein Freund bereut es weil er nun Stress hat, nicht weil es ihm leid tut.
Was soll ihm denn leid tun? Wo ist ein Schaden entstanden? Was ist der Unterschied zwischen ihm und einem Menschen der dort überhaupt nie Kunde war, wo hat man dem Unternehmen mehr geschadet? Wahrscheinlich hat er deren Dienstleistung nicht mal in Anspruch genommen oder nur wenig..
Bezahlen.
Abgesehen davon, dass insofern Schaden entsteht, weil das Unternehmen Kosten hat durch den Betrieb des Servers und Erstellen der Website und recherchieren und in Evidenz halten, wer Kunde ist.
Du bezahlst ja nicht einen Schaden, sondern den Vertrag den Du geschlossen hast. Nämlich über den Kurs.
Wie alt ist denn jeder, der den Kurs gebucht hat? Wenn er sehr jung wäre, sähe es nämlich anders aus.
Jedoch riet der Anwalt ihm, nichts zu unternehmen, da das Unternehmen trotz möglicher Zahlung eine Anzeige wegen Betrug stellen könnte.
Das Unternehmen wird in erster Linie daran interesse haben, sein Geld zu bekommen. Von einer strafrechtlichen Verfolgung hat das Unternehmen nichts.
Je länger er zögert, desto wahrscheinlicher wird aber dennoch eine Anzeige, weil die Provider gegenüber Staatsanwaltschaft/Polizei möglicherweise auskunftsbereiter sind. Die IP-Adresse von vor zwei Jahren ist mittlerweile zwar keine Hilfe, aber die "frischen" Zugriffe auf das eMail-Postfach dürften verwertbar sein.
aber die "frischen" Zugriffe auf das eMail-Postfach dürften verwertbar sein.
Wie man sich das vorstellen muss, würde ich gerne einmal wissen? Warum sollte die gelesene Email zum Geburtstag von Oma Käthe oder unaufgefordert zugesendete Werbung oder Phishingmails etwas mit dem Betrug zu tun haben? Selbst wenn diese Mails einen direkten Bezug dazu hätten, steht immer noch der Beweis aus, das die Tat auch wirklich begangen wurde. Man kann sich ja auch was zusammenspinnen, was gar nicht so selten ist im Internet.
Wenn eine Anzeige erstattet wird, wird die Polizei ja mithilfe der IP-Adresse den Anschlussinhaber herausfinden, da kann das Unternehmen ja auch von profitieren, da die Person sozusagen gefunden wurde, wieso sollte es nichts bringen?
Kenne mich zwar mit Gesetzen nicht gut aus aber dafür umso mehr mit IT.
Die Vorratsdatenspeicherung schreibt ISP`s vor die Zuweisungen von IP's 10 Wochen aufzubewahren. Dementsprechend wäre dies für den Zugriff auf die Webseite, wo er das Produkt gekauft nicht mehr nachvollziehbar.
Das einzige, was ich kritische sehe ist das er höchstwahrscheinlich mit seiner richtigen IP innerhalb der letzten 10 Wochen auf den Mail Account zugegriffen hat.
Leider oder in manchen Fällen auch nicht leider benötigt die Polizei nicht lange um die IP beim ISP in die reale Adresse umzuwandeln. (Hängt meisten von der Antwortgeschwindigkeit des ISP's ab.)
Aber natürlich macht das die Polizei erst wenn eine Anzeige steht.
Nein kann man nicht ! Die kanzlei spekuliert auf Unkenntnis in diesem Bausteinschreiben. Manche fallen rein. Komisch das der Rechtsanwalt Deines Freundes nicht darauf hingewiesen hat.
Es kann nichts passieren ! Ball flach halten und NICHT reagieren !!
In Zukunft Fakeit nicht mehr verwenden
Alles klar, vielen Dank erstmal für die hilfreiche Antwort. Falls im schlimmsten Falle doch Post kommen sollte, welch eine Form würde diese haben? Damit wir gegen jegliches Schreiben immun sein können bzw. vorbereitet.
In aller Regel erhälst du einen Großbrief oder eine amtliche Zustellung.
Aber vergiss die Sache einfach, da passiert eher nichts....
Der Vertrag, den er mit 16 geschlossen hat, ist ungültig. Damit muss er sowieso nichts zahlen. Und die Anzeige wegen Betrug wird entweder nicht passieren oder ins leere laufen...
Das ist nicht ganz richtig, wenn der geschädigten Person durch das Fehlverhalten ein einklagbarer Schaden entstanden ist, sind selbst Kinder ab 7 Jahren bereits deliktfähig, und können im Rahmen des Reifegrades und Erkennens von Folgen für die von ihnen verursachten Schäden aufkommen. Es kann sogar ein Titel über 30 Jahre ergehen.