Kaufvertrag zurücktreten?

4 Antworten

Hast du dem Verkäufer auch geschrieben das es abhanden gekommen ist? Also das es entweder geklaut wurde oder ggf. auch im Müllwagen gelandet sein kann. Dann muss er erstmal sich an den Versanddienstleister wenden und dir die Sendung neu zuschicken. Wenn er dir die Ware neu schickt kannst du diese zurückschicken und dann von deinem Widerruf gebrauch machen.

Ich gehe mal von einem gewerblichen Händler aus. Die Widerrufst beginnt am Folgetag der vollständigen Lieferung der Ware. Da die nie geliefert wurde, hast Du tatsächlich auch noch kein Widerrufsrecht. Das, was Du tun kannst, ist die Lieferung in Verzug zu setzen. Dann muss der Händler eine Nachlieferung veranlassen, da er für den Verlust haften muss, wie Du schon richtigerweise geschrieben hast. Erst dann beginnt Dein Widerrufsrecht.

Du kannst dem Händler gegenüber erklären, dass Du kein Interesse mehr an der Lieferung hast, rein rechtlich muss er zu diesem Zeitpunkt nicht darauf eingehen.

Immer schön langsam und der Reihe nach

Du schreibst:

Mein Paket wurde ohne Abstellgenehmigung in der Mülltonne gelagert und ist nun nicht mehr auffindbar.

Wie kommt man darauf, eine Sendung in einer Mülltonne zu hinterlegen. Hat Hermes dir das erklären können. Hattest du eine Benachrichtigung im Briefkasten: "Ihre Sendung wurde in der Mülltonne hinterlegt"?

Da in diesem Fall der Verkäufer das Transportrisiko trägt, möchte ich vom Kaufvertrag zurücktreten. Ich habe per Lastschrift bzw. Ratenzahlung bezahlt, aber die Ware nie erhalten.

Handelt es sich um einen privaten oder gewerblichen Verkäufer (Händler)?

Wir gehen mal davon aus, dass der Verkäufer Unternehmer ist und der Käufer für seinen privaten Bedarf bestellt, also Verbraucher ist. Man spricht hier von einem Verbrauchsgüterkauf (§ 474 BGB).

Verpflichtung bei Verlust der Sendung

Wenn die Sendung nach Übergabe an das Versandunternehmen verloren geht, muss der Verkäufer den bestellten Artikel unverzüglich erneut versenden, wenn es sich um einen Artikel handelt, den der Verkäufer noch vorrätig hat oder den er leicht erneut herstellen kann.

Wichtig!

Bevor der Käufer vom Vertrag zurücktreten und Schadenersatz verlangen kann, muss er dem Verkäufer zunächst eine angemessene Frist zur Nacherfüllung gewähren. Das schreibt der Gesetzgeber vor. Hierdurch soll der Händler die Möglichkeit erhalten, den Kaufvertrag, innerhalb einer gesetzten Frist doch noch erfüllen zu können.

Verläuft die Frist zur Nachlieferung fruchtlos befindet sich der Verkäufer im Verzug. Erst jetzt hat der Käufer das Recht vom Vertrag zurückzutreten. Keine Minute vorher!

Wichtig!

Der Verkäufer hat einen Rechtsanspruch auf Nachlieferung gem. § 439.

Das heißt: Wird dem Verkäufer sein Recht auf Nacherfüllung verwehrt und die Erstattung des Kaufpreises verlangt, verliert der Käufer ggf. auch seine Gewährleistungsrechte. Sowohl an der Ware, als auch am Kaufpreis.

Der Gesetzgeber sieht eine klare Reihenfolge vor, die zwingend einzuhalten ist:

  • Kaufvertrag
  • Sachmangel/Lieferverzug
  • Nacherfüllung des Vertrags
  • Rücktritt vom Kaufvertrag
  • Schadenersatz
Was muss ich tun, um vom Kaufvertrag zurücktreten zu können? 

Du musst den Verkäufer eine Frist zur Nachlieferung setzen.

Die Formulierung könnte z.B. so aussehen.

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Sehr geehrte Damen und Herren ,

am _______ schloss/en ich/wir mit Ihnen den oben genannten Kaufvertrag über ______ ab.

Gemäß der vertraglichen Vereinbarung sollte die Lieferung bis zum _______ erfolgen.

Leider haben Sie den Auftrag bis heute nicht durchgeführt. Ich/wir fordere/fordern Sie daher auf, die Ware bis zum _______ (konkretes Datum einsetzen) zu liefern.

Sollten Sie nicht fristgerecht liefern, weise/n ich/wir Sie schon jetzt darauf hin, dass ich/wir Ihnen den durch die Verzögerung entstehenden Schaden in Rechnung stellen werde/n.

Weiterhin behalte ich mir vor - nach erfolglosem Fristablauf, gemäß § 323 BGB - vom Vertrag zurückzutreten und/oder Schadensersatz geltend zu machen.

Mit einer Stellungnahme Ihrerseits rechne/n ich/wir bis zum (konkretes Datum einsetzen – ca. zwei Wochen nach Versand).

Mit freundlichen Grüßen

(Unterschrift)

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Die Original-Vorlage der Verbraucherzentrale findest du hier:

Einfach deine Daten eintragen - Fertig.

https://www.verbraucherzentrale-niedersachsen.de/sites/default/files/medien/140/dokumente/r-k-1-kaufvertrag-fristsetzung-nichtlieferung-der-ware.pdf

Tipp:

Wenn du nicht mehr an der Sache interessiert bist, solltest du dich am besten mit dem Verkäufer einigen.

In der Regel stimmt der Händler auch zu.

Seine Alternative: Ware und Versandkosten sind weg. Sich mit dem Paketdienst um die Haftung zu streiten kosten ebenfalls Zeit und Geld.

Jetzt schickt dir der Verkäufer auf seine Kosten Ersatz. So hast du die Möglichkeit den Artikel auszuprobieren und zu testen.

Irgendwie musst du vielleicht einsehen, dass es wohl doch nicht das war, was du dir vorgestellt hast.

Also machst du von deinem gesetzlichen Widerrufsrecht Gebrauch, was übrigens erst am der Zustellung beginnt.

Du packst den Krempel wieder ein und schickst alles zurück.

Der Verkäufer eine Retoure mehr und einen Artikel, den er nicht mehr als Neuware weiter verkaufen kann.

Es ist also sehr unwahrscheinlich, dass der Händler tatsächlich darauf besteht, dir einen Ersatz-Artikel zu liefern.

Sobald du die Sache zurück geschickt hast, hat der Verkäufer 14 Tage Zeit, dir dein Geld zurück zu überweisen.

Hast du den Deal z.B. über Klarna finanziert, ist die Wahrscheinlichkeit groß, dass erst nach Ablauf der Widerrufsfrist abgebucht wird.

Egal, wie du es drehst. Wenn du nicht willst, musst du die Sache nicht behalten.

Es kommt lediglich darauf an, die Reihenfolge einzuhalten.

Viel Erfolg!

Wenn Du bei einem gewerblichen Verkäufer gekauft hast - und nur dann - kannst Du Deinen Widerruf erklären.

Jeder gewerbliche Online-Verkäufer in Deutschland hat eine gesetzlich vorgeschriebene Widerrufsbelehrung, und in der steht ausführlich, wie ein Widerruf zu erfolgen hat


SexGutt 
Beitragsersteller
 26.08.2024, 22:31

Danke

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