Nachzahlung oder nicht? Bin ich im Recht?

Hi, ich hatte folgenden Emailverkehr mit meinem Arbeitgeber:

ICH: 15.01.2021

Sehr geehrte Frau …,

Aus der Mail vom 21.10.2015 von Frau… geht hervor, dass eine Höhergruppierung von Stufe 2 in Stufe 3 am 01.03.2016 erfolgte.

Demnach müsste ich mich seit 01.03.2020 in Stufe 4 befinden. Zu diesem Zeitpunkt befand ich mich noch in Mutterschutz (jedoch nicht in Elternzeit), der meines Wissens nach mit angerechnet wird.

Laut Lohnabrechnungen/Jahresabrechnung befinde ich mich jedoch immer noch in Stufe 3.

Das würde dann theoretisch eine rückwirkende Höherstufung bedeuten.

Liege ich mit meiner Rechnung richtig? 

Freundliche Grüße 

ANTWORT: 12.01.2022

Sehr geehrte Frau…

Wir haben ihren Fall geprüft und können Ihnen die erfreuliche Mitteilung machen, dass Sie seit März 2020 den Anspruch auf die Stufe 4 Ihrer Entgeltgruppe haben. Eine Nachzahlung hierfür erfolgt mit der nächsten Gehaltsabrechnung.

ICH: 31.01.2022

Sehr geehrte Frau …,

Sie schrieben, dass eine Nachzahlung mit der nächsten Gehaltsabrechnung erfolge.

Das Gehalt für Januar 2022 habe ich letzte Woche Donnerstag auch erhalten. Leider konnte ich jedoch keine Nachzahlung feststellen. Wann kann ich damit rechnen?

Mit freundlichen Grüßen.

ERST NACH MEINER EMAIL IN DER ICH NACHGEFRAGT HABE, KAM DIESE MAIL.
IST DAS RECHTENS?:

ANTWORT: 01.02.2022

Gem. § 20 MuSchG (Zuschuss zum Mutterschaftsgeld) besteht für die Zeit der Schutzfrist Anspruch auf einen Zuschuss zum Mutterschaftsgeld von Seiten des Arbeitgeber.

Als Zuschuss zum Mutterschaftsgeld wird das durchschnittliche kalendertägliche Arbeitsentgelt der letzten drei abgerechneten Kalendermonate vor Beginn der Schutzfrist gezahlt.

Da Sie sich ab 02.02.2020 in Mutterschutz befanden, wurden die Monate November 2019 – Januar 2020 für die Berechnung des Zuschusses zu Grunde gelegt.

In dieser Zeit befanden Sie sich noch in der Stufe 3 Ihrer Entgeltgruppe. Daher erfolgt keine Nachzahlung.

Recht, Lohnabrechnung, Mutterschutz, Öffentlicher Dienst, Tarifrecht, Tarifvertrag, Verwaltung, Höhergruppierung, TVöD SuE
In die Privatwirtschaft zurück oder Beamten-Option ziehen?

Hi,

ich arbeite gegenwärtig im öffentlichen Dienst als Trainee, wird dafür auch gut bezahlt (E9b). Nach 18 Monaten hat man die Option auf Verbeamtung oder weitermachen als Tarifbeschäftigter. Mein aktueller Chef mit dem ich mich auch super verstehe, teilte mir mit, dass aus meiner Stelle in 2 Jahren eine A11-Stelle werden soll und er meinte, er plant mich dafür auch ein.

Ich habe damals diese Stelle vor allem deshalb angenommen, da ich gesundheitliche Probleme hatte. Dadurch konnte ich seit Beendigung meines Studium im November 2016 (Bachelor BWL dual) fast 3,5 Jahre nicht sozialversicherungspflichtig arbeiten. Waren immer so Zeitarbeitsverträge gewesen, sobald es mir gesundheitlich schlecht ging, habe ich aufgehört. ALLERDINGS: die Erkrankung wurde letztes Jahr korrekt diagnostiziert und ich bin medikamentös mittlerweile perfekt eingestellt. Ich bin sehr motiviert und habe wieder Ehrgeiz entwickelt, der durch die Krankheit komplett zerstört wurde.

Ein Freund von mir hat mir nun letztens in einem Gespräch geraten, dass ich die aktuelle Stelle bis Sommer durchziehen soll, um bisschen was auf dem Lebenslauf zu haben und dann versuchen soll, in die Privatwirtschaft (evtl. in die Beratung, Finanzwelt) zu wechseln. Er meinte, ich würde mich "unter Wert verkaufen". Beamtentum sei zwar ganz nett, aber Kohle verdient man da nicht wirklich.

Ich bin irgendwie hin und her gerissen. Wie würdet ihr entscheiden?

Arbeitsleben, Beamtentum, Öffentlicher Dienst, Stellenmarkt, Unternehmensberatung, Beruf und Karriere, Ausbildung und Studium, Wirtschaft und Finanzen, Beruf und Büro
Öffentlicher Dienst, wenn man mehr als die ausgeschriebenen Mindestvoraussetzungen erfüllt? Arbeitsrecht?

Hallo, wie ist die rechtliche Lage im öffentlichen Dienst, wenn eine Stellenauschreibung zwar eine Ausbildung fordert, man jedoch ein Hochschulstudium vorweisen kann und sich für eine Stelle bewirbt, wo eine Berufsausbildung gefordert wird? Es ist bekannt, dass stellen ab EG9 an Hochschulabsolventen vergeben werden. Wie ist es, wenn man sich für eine Stelle zwischen EG6-EG8 entscheiden würde? In der Stellenanzeige steht:

Zwingend Voraussetzung ist, dass ein Ausbildung nach BBiG vorliegt.

Was ist mit Leuten die nur ein Bachelor, Master, Diplom, Doktor oder sogar Professur haben? Also Akademiker die keine normale Ausbildung haben?

Bespiel;

Finanzabteilung:

Als Sachbearbeiter wird vorausgesetzt, dass eine Ausbildung nach BBiG vorliegt.

Als Finanzleiter der selben Abteilung wird jedoch ein Studium vorausgesetzt.

Der Student könnte nun sich als Finanzleiter bewerben und der Vorgesetzte des Sachbearbeiters sein, jedoch als Sachbearbeiter ungeeignet sein, da das Mindestkriterium Ausbildung fehlt?

Wie wird das rechtlich gelöst, oder wird die Stelle als Sachbearbeiter nach dem Leistungsprinzip vergeben, die im GG verankert ist? Kann dann der Hochschulabsolvent sich für Sachbearbeiter bewerben, da man davon ausgehen kann, dass er mehr mitbringt als vorausgesetzt?

Wäre eine Ablehnung überhaupt rechtens, wenn es heißt, dass der Hochschulabsolvent ungeeignet ist, da er keine Ausbildung für den Sachbearbeiter mitbringt.

Wichig dabei, es wird keine spezifische Ausbildung verlangt, sondern irgendeine nach BBiG. Heißt Maler, Restaurantfachangestellter oder ähnliches.

Der Hochschulabsolvent hat ein BWL Studium

Arbeit, Grundgesetz, Öffentlicher Dienst, Ausbildung und Studium
Teilzeit (im öffentlichen Dienst) + Vollzeitstudium - Erfahrungen?

Hallo zusammen, ich wollte hier nur mal fragen ob jemand in einer ähnlichen Situation war/ist und mir den ein oder anderen Tipp geben kann, oder einfach eure persönliche Meinung dazu.

Kurz zu mir - bin Ende 20 und hab vor zwei Jahren meine IT Ausbildung abgeschlossen. Bin seitdem im öffentlichen Dienst als so eine Art Software-Entwickler/Consultant tätig. Ich bin mit meiner Stelle nicht so zufrieden, es ist recht langweilig und nicht sehr anspruchsvoll, jedoch ist ein unbefristeter Vertrag im öffentlichen Dienst Gold wert, wird mir so zumindest gesagt...

Jedenfalls hatte ich immer den Wunsch zu studieren und einen Bachelor und ggf. Master zu machen und würde das gerne demnächst in Angriff nehmen, da ich ja auch nicht jünger werde. Fernstudium oder Abendschule sind keine Optionen, soll schon richtiges Vollzeitstudium an der Uni sein.

Zuerst war meine Überlegung mir eine Werkstudenten zu suchen, bei meinem Arbeitgeber oder auch woanders...

...nun hab ich aber gehört und gelesen, dass man im öffentlichen Dienst (TVöD) Anspruch darauf hat, 5 Jahre lang seine Stunden zu reduzieren, also von Vollzeit auf Teilzeit (50-60%). Da kam ich ins Grübeln:

Auf meiner aktuellen Stelle mit der EG9b komme ich bei Teilzeit (ca. 20 Stunden) auf ca. 1400 netto im Monat und habe eine sichere unbefristete Stelle in der Tasche. Ich hab gehört als Werkstudent muss man mit weniger rechnen und mit den 1400 netto müsste ich meinen Lebensstandard kaum senken. Dadurch, dass meine Arbeit relativ anspruchslos ist, kann ich ja auch mehr Zeit ins Studium investieren. Somit macht dieser Weg mehr Sinn als sich woanders nach einer Werkstudentenstelle umzuschauen für etwas "spannenderes", denke ich mir.

Gibt es in meinem Plan etwas, was ich nicht bedacht habe? Danke =)

Studium, Informatik, Öffentlicher Dienst, Teilzeit, TVöD, Werkstudent, Werkstudentenjob, Ausbildung und Studium, Beruf und Büro
Wie umgehen mit „sozialistischen“ Low-Performer-Freunden?

Eigene Situation: 23 Jahre, Angestellter in Industrieunternehmen mit normalem Gehalt, zusätzlich 450€ Job jeden Samstag (Gründe: körperliche Betätigung + Geld), vor einem Jahr noch für 1800€ brutto gearbeitet.

Freund 1: Student der sozialen Arbeit, Einkommen: Bafög, Kindergeld, Unterhalt, Zuwendungen Familie, sonstige Transferleistungen; ist für ein Grundeinkommen von 1200€ und findet es nicht gut, dass man von der Gesellschaft zum Arbeiten „gezwungen“ wird, „jeder sollte selbst entscheiden ob er arbeiten gehen möchte“

Freund 2: Angestellter im öffentlichen Dienst, war während Corona für insgesamt knapp ein Jahr bei vollem Lohnausgleich von der Arbeit freigestellt, möchte seine Wochenarbeitszeit gerne reduzieren, ist der Meinung, dass Einkommen gedeckelt werden sollen, Spitzengehälter gehören verboten.

Mein zusätzlicher Job stieß bei beiden auf Verwunderung bzw. eher Ablehnung.

Meine Meinung: Ich habe nichts davon wenn das Gehalt anderer Menschen gedeckelt wird oder Sozialleistungen reduziert werden und bin für soziale Themen offen. Ich finde dennoch, dass sich Arbeit immer lohnen muss. Durch meine Bubble habe ich manchmal den Eindruck, in Deutschland hat man es auch ohne Leistung recht gut.

Ich kritisiere meine Freunde nicht für ihren Lebensstil, stelle höchstens kritische Nachfragen, werde jedoch für meinen Arbeitswillen kritisiert.

Wie ist eure Meinung?

Arbeit, Studium, Freundschaft, Politik, Einkommen, Mindestlohn, Öffentlicher Dienst, Sozialhilfe, Sozialismus, Ausbildung und Studium, Wirtschaft und Finanzen, Beruf und Büro
Bachelor nach einem Master nichts wert?

Hallo zusammen,

ich habe im Jahr 2014 ein Studium zum Dipl. Finanzwirt in Bayern gemacht und es 2017 auch erfolgreich abgeschlossen. Ich war vom Steuerrecht aber nie so begeistert, sodass ich 2017 direkt berufsbegleitend angefangen habe, Informatik zu studieren. Ich bin seit 2017 an der FU Hagen im Studiengang Informatik B.Sc. eingeschrieben. Damit mir das Ganze aber auch was bringt (also Beförderung in den höheren Dienst), muss ich noch einen Master machen.

Jetzt gibt es an der FU Hagen einen Masterstudiengang praktische Informatik, den ich danach machen will:

https://www.fernuni-hagen.de/mi/studium/msc_prinformatik/

Diesen Master kann man aber auch machen, ohne vorher einen Bachelorstudiengang in Informatik zu haben. Voraussetzung ist nur, dass man 10 CP in Mathematik und 20 CP in Informatik vor dem Einschreiben in den Master an der FU Hagen nachholt. Da ich in meinem Bachelorstudiengang Informatik nun sehr weit fortgeschritten bin und im nächsten Sommersemester 2022 sogar schon meine Bachelorarbeit schreibe, wäre ich eigentlich schon zum Master Praktische Informatik zugelassen. Die Bachelorarbeit müsste ich also gar nicht mehr schreiben.

Ein Kollege von mir will auch in den höheren Dienst und hat sich nun, nachdem er nur die oben genannten fehlenden 30 CP nachgeholt hat, direkt in den Master Praktische Informatik eingeschrieben und meinte, dass das ziemlich „dumm“ von mir gewesen wäre, vorher noch einen kompletten Bachelor zu machen, da der Bachelor am Ende eh niemanden interessieren würde, weil man nur das Masterzeugnis einreicht.

Von weiteren Kollegen habe ich nun auch gehört, dass sie auch direkt einen Master in Wirtschaftsinformatik machen, ohne vorher einen entsprechenden Bachelor gemacht zu haben. Die privaten Hochschulen wie die FOM bieten so etwas an, wofür man aber sehr viel Geld ausgeben muss.

Jetzt bin ich natürlich ein wenig enttäuscht, dass ich nun einige Semester umsonst studiert habe und alle anderen vor mir einen Master haben und die ganzen guten Stellen dann schon von denen besetzt sind. Daher bin ich gerade irgendwie dabei alles hinzuschmeißen. Meine Motivation ist gerade ziemlich im Keller.

Was ist eure Meinung dazu? Ist der Bachelor wirklich am Ende nichts wert? Ich wollte halt vorher noch einen Bachelor machen, weil ich wirklich auch die Grundlagen lernen wollte und nicht direkt in den Master gehen. Ich dachte, das würde gut ankommen. Wenn das aber nun wirklich stimmt, dass am Ende nur das Masterzeugnis eingereicht wird und zählt, bin ich gerade ziemlich enttäuscht.

VG

DoubleStudy

Studium, Schule, Master, Karriere, Beamte, Öffentlicher Dienst, Personalabteilung, Ausbildung und Studium, Beruf und Büro
Gendern im Öffentlichen Dienst (Telefon, Schriftverkehr und digitale Kommunikation), kann man dies von Angestellten verlangen?

Guten Abend, liebe GuteFrage-Community!

Uns wurde heute schriftlich per Rundmail mitgeteilt, dass wir zukünftig am Telefon, im Schriftverkehr und bei unserer digitalen Kommunikation "Gendern" sollen. Bis Ende August sollen alle Antragsformulare sowie Mitteilungen an Bürgerinnen und Bürger "gegendert" vorliegen. Entsprechende Dienstvorschriften werden nachträglich angepasst.

Seit ca. zehn Jahren verwenden wir bereits sowohl die männliche wie auch weibliche Form in unseren Anträgen.

Ich möchte an dieser Stelle meinen Arbeitgeber (Darf man dies noch sagen? Oder heißt es nun "Arbeitgebende".) nicht bloßstellen, daher kann ich nur Auszüge aus den Forderungen anführen.

Beispielsweise sollen wir die Worte „Antragsteller / Antragstellerin“ in allen Dokumenten in „Antragstellende“ abwandeln. Das Wort „Zahlungsempfängerin / Zahlungsempfänger“ in „Zahlungsempfangende“. „Geschädigte / Geschädigter“ in „Schadenerleidene“ (Dieses Wort ist eines der sonderbarsten Experimente in der Mail).

Was uns „kleine“ Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter stört ist die Masse an Arbeit, die dieser Unfug macht. Wir sind extrem unterbesetzt und viele Bürgerinnen und Bürger warten auf Post von uns. Wenn wir nun alles abändern müssen, auch Begrifflichkeiten in Dokumentationssystemen werden wir bei unser Arbeit „gefühlt“ behindert.

Schriftlich kann man diese Spiele ja irgendwie in seinen Kopf bekommen, auch wenn man so nie sprechen würde, doch auch in Telefonaten sollen wir zukünftig gendergerechte Sprache verwenden. Heißt, dass wir im Telefonat bspw. die gewünschte „Ansprechform“ erfragen sollen. Ich kann doch nicht sagen „<Behördenname> mein Name ist <Vor- und Nachname>, wie darf ich Sie ansprechen?“. Dies klingt doch wirre.

Vielleicht spricht ja heute die Jugend so, kann mir nicht vorstellen, dass ich mit 29 schon die Welt nicht mehr verstehe.

Ich würde ja lieber so weitersprechen, wie ich es gewohnt bin, es kommt doch nur auf den Ton an und ob man die Anliegen der Bürgerinnen und Bürger ernst nimmt. Ich dachte auch immer, dass wenn die Grammatik sowie Rechtschreibung geändert wird, dies bundesweit geschehen müsste.

Liebe Grüße und allen ein schönes Wochenende, die nicht am Wochenende arbeiten müssen.

Christine

Sprache, Recht, Geschlecht, Grammatik, Öffentlicher Dienst, Rechtschreibung, gendern, gendergerechte Sprache

Meistgelesene Fragen zum Thema Öffentlicher Dienst