Verbeamtung im Landkreis?

2 Antworten

Nein, nicht notwendigerweise. Man ist erstmal Verwaltungsfachangestellter und damit Öffentlicher Dienst (das ist die klassische dreijährige Lehre nach Mittlerer Reife) und kann darauf aufbauend nach gewisser Dienstzeit (1-3 Jahre nach der Lehre) Lehrgänge für den mittleren oder gehobenen Dienst anstreben bzw. Verwaltungsfachwirt werden. Das ist aber jetzt echt nur die Kurzform in bewusst wenigen Worten.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Wer eine Ausbildung als Angestellter macht, der bleibt auch im Angestelltenverhältnis.

Amsonsten würde man eine bereits eine Ausbildung als Beamter machen