Regierungsinspektoranwärter möglicherweise nicht möglich?

2 Antworten

Bei der amtsärztlichen Untersuchung wird das auf jeden Fall zur Sprachen kommen. Ggf. wird eben ein Gutachten erbracht werden müssen, das belegt, dass es sich um einen einmalige Sache, die „ausgeheilt“ ist, handelt.

Ich glaube nicht dass das ein Problem ist.