95Kw für A2 drosseln?

Vorerst möchte ich sagen, ich möchte und werde hier keine Straftaten offenbaren, schönreden oder Tipps dazu geben welche zu begehen.

Ich kenne mich sehr gut aus mit den Gesetzen und weiß, dass man nur Motorräder mit einer Serienleistung von maximal 70KW (ca. 96ps) auf 35KW drosseln und dementsprechend mit einem A2 Führerschein fahren darf.

Ich bin 4 Jahre lang eine R6 mit 95KW ungedrosselt legal mit dem A2 Fs. gefahren aufgrund von Gesetzeslücken oder besser gesagt aufgrund nicht gut ausgeklügelten Gesetzen. (Und ja das ging bis jetzt, habe bereits 5 gelungene Gerichtsverfahren hinter mir). Ich möchte nicht erwähnen wie, aber wegen eines Urteils vom BGH wurde mir „das Handwerk gelegt“. Dadurch dass ich so nicht weiterfahren kann hab ich mich dazu entschlossen mein A2 auf A zu erweitern, jedoch haben die bereits erwähnten Gerichtsverfahren einen negativen Einfluss auf meinen Antrag zur Erweiterung. Dieser wird nicht genehmigt bzw. ich werde ignoriert und kriege keine Antworten auf meine Emails. Da ich mittlerweile seit 10Jahren Motorrad fahre, kann ich natürlich nicht damit leben kein Motorrad zu fahren.(A2 Maschinen kommen nicht in Frage) und brauche dringend Hilfe. Wie gehe ich am besten vor bei den Behörden? Wie kann ich mein Motorrad fahren ohne dabei Straftaten zu begehen?
Antworten wie „selber Schuld“ oder jegliche Antworten die nicht weiterhelfen sondern nur um Wut rauszulassen geschrieben werden sind nicht erwünscht. Bleibt bitte vernünftig (wenn man als Motorradfahrer davon reden darf), passt auf euch auf und Danke für jede Antwort

Führerschein, drosseln, Motorradfahren, Führerscheinklasse A2
Verdacht auf Nichtbestehen der Fahrprüfung?

Hallo an alle ich habe Verdacht auf absichtliches Durchfall der Fahrprüfung.

Ich möchte wissen, wo ich eine Beschwerde schreiben könnte über den Fahrlehrer und über den TÜV Prüfer.

Meine Meinung nach wurde meine Mutter ausgenutzt, weil sie kein Deutsch kann und die keine Gesetze kennt. Ich wurde leider zu spät davon informiert und möchte jetzt Maßnahmen nehmen.

Meine Mutter hat die Prüfung schon zweites Mal nacheinander nicht bestanden. Die möchte momentan ihr Führerschein umschreiben, sie hat den Führerschein seit 2008.

Ich weiß, wie sie fährt und sie fährt sehr gut. jedoch wird die Prüfung abgebrochen wegen sehr komische Gründe.

bei der erste Prüfung war meine Mutter auf rechte Spur bisschen zu schnell als die Linken stehenden Fahrzeugen, die sich aber weit befanden, und es wurde gezählt, dass sie einen Überholvorgang vom rechts durchführen wollte. ich hab gedacht okay es kann passieren.

Bei dem zweites Mal hat der Fahrlehrer wieder angegriffen. Der Grund dafür war ne zu geringere Geschwindigkeit. Meine Mutter war auf sechziger Zone mit 55 KMH unterwegs,

10 m vor dem Schild 50 hat der Fahrlehrer, die Gaspedale voll gedrückt und dann sie angeschrien, warum sie so langsam fährt. Die Prüfung war dann abgebrochen.

Sie wurde an der zweite Prüfung durch andere Ortsteil bzw. Dorf gefahren und nicht durch die Städte, wo die Übungsstunden stattfanden.

Was sind eure Meinungen dazu? Ich verstehe, dass man bei einem Überholvorgang von rechts schon die Prüfung durchgefallen hat. Aber wegen fünf KMH zu wenig ist mir schon bisschen übertrieben, dass der Fahrlehrer die Verantwortung übernimmt sowas zu machen. Man könnte einfach sagen fahr schneller.

Weiß einer, wo ich mich anwenden könnte, um eine Beschwerde zu schreiben?

danke

Auto, Prüfung, Führerschein, Fahrerlaubnis, Fahrprüfung, Fahrschule, Führerscheinprüfung, Straßenverkehr, Theorie, TÜV, Fahrschule Praxis, Führerscheinklasse B
Wie wahrscheinlich ist es, dass ich eine Mpu oder einen Abstinenznachweis erbringen muss?

Im Dezember23 wurde ich wegen Besitz/Handel von btm in mehreren fällen (nicht geringe Menge Cannabis ) zu 2 Jahren Bewährung verurteilt. Ohne weitere Auflagen oder Weisungen.

es wurde auch nichts direkt bei mir zuhause oder persönlich gefunden bis auf eine leeres bagg mit anhanfrungen. Sondern nur nachgewiesen aufgrund von Datenauswertungen von Handy(Bilder/chatprotkoll/encro Chat Auswertungen von dritten

es wurde auch direkt im Dezember eine mistra45 Mitteilung ans die FSsT geschickt mit angewendeten Paragrafen

Stgb 27, 52, 53, 56

Btmg 29A abs 1 nr 2 , 29 abs 1 nr 3

es gab dazu kein Bezug zum Straßenverkehr, oder Ereignise in der Öffentlichkeit

keine Blut/Urin Test Seiten der Polizei oder dem Gericht.

ich konnte dem Gericht jedoch im Dezember ein Urintest eines Labor vorlegen der negativ war, und den nicht vorhanden Konsum belegen konnte(habe ich freiwillig ohne Aufforderung gemacht da es mir mein Anwalt zu dieser Zeit empfohlen hat)

ich habe auch dem Gericht gesagt das bei mir kein Konsum vorlag in den letzten Jahren.

nun nach über 4 Monaten habe ich immer noch keine Post von der FSsT bekommen.

Soll ich da mal ein antrage auf Akten Einsicht bei der FSsT beantragen um Klarheit zu erlangen oder wäre das kontraproduktiv.

MPU, Verkehrsrecht, Führerschein, Bewährung, Cannabis, Fahrerlaubnis, Folgen, Verurteilung, Btm-eintrag, Führerscheinstelle

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