95Kw für A2 drosseln?
Vorerst möchte ich sagen, ich möchte und werde hier keine Straftaten offenbaren, schönreden oder Tipps dazu geben welche zu begehen.
Ich kenne mich sehr gut aus mit den Gesetzen und weiß, dass man nur Motorräder mit einer Serienleistung von maximal 70KW (ca. 96ps) auf 35KW drosseln und dementsprechend mit einem A2 Führerschein fahren darf.
Ich bin 4 Jahre lang eine R6 mit 95KW ungedrosselt legal mit dem A2 Fs. gefahren aufgrund von Gesetzeslücken oder besser gesagt aufgrund nicht gut ausgeklügelten Gesetzen. (Und ja das ging bis jetzt, habe bereits 5 gelungene Gerichtsverfahren hinter mir). Ich möchte nicht erwähnen wie, aber wegen eines Urteils vom BGH wurde mir „das Handwerk gelegt“. Dadurch dass ich so nicht weiterfahren kann hab ich mich dazu entschlossen mein A2 auf A zu erweitern, jedoch haben die bereits erwähnten Gerichtsverfahren einen negativen Einfluss auf meinen Antrag zur Erweiterung. Dieser wird nicht genehmigt bzw. ich werde ignoriert und kriege keine Antworten auf meine Emails. Da ich mittlerweile seit 10Jahren Motorrad fahre, kann ich natürlich nicht damit leben kein Motorrad zu fahren.(A2 Maschinen kommen nicht in Frage) und brauche dringend Hilfe. Wie gehe ich am besten vor bei den Behörden? Wie kann ich mein Motorrad fahren ohne dabei Straftaten zu begehen?
Antworten wie „selber Schuld“ oder jegliche Antworten die nicht weiterhelfen sondern nur um Wut rauszulassen geschrieben werden sind nicht erwünscht. Bleibt bitte vernünftig (wenn man als Motorradfahrer davon reden darf), passt auf euch auf und Danke für jede Antwort
3 Antworten
Ich möchte nicht erwähnen wie, aber wegen eines Urteils vom BGH wurde mir „das Handwerk gelegt“.
Ein entsprechendes Urteil hätte zwischenzeitlich Bekanntheit erlangt.
Dieser wird nicht genehmigt bzw. ich werde ignoriert
Wer sich "sehr gut mit Gesetzen auskennt", hätte Untätigkeitsklage am Verwaltungsgericht eingereicht.
Da ich mittlerweile seit 10Jahren Motorrad fahre
§76 FeV:
6a. § 6 Absatz 1 zu Klasse A2
Inhaber einer ab dem 19. Januar 2013 bis zum Ablauf des 27. Dezember 2016 erteilten Berechtigung zum Führen von Krafträdern (auch mit Beiwagen) mit einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,2 kW/kg nicht übersteigt, sind im Inland auch zum Führen von Krafträdern berechtigt, deren Leistung von über 70 kW Motorleistung abgeleitet ist.
Mehr Erfolg beim nächsten Versuch.
Kurz&Knapp: Ich habe einen Kroatischen Führerschein (aus 2015) den ich mir damals so aussuchen konnte wie ich den haben wollte. War damals für mich lukrativer als der deutsche, da ich den einfach so bekommen habe. Nach wie bereits erwähnt 5 Gerichtsverfahren, sitze ich jetzt auf einen Deutschen Fs Klasse B (2011) und A2 (2021 mit 70er Schlüsselnummer ) 2Jahre bin ich weitergefahren und habe eig. nur drauf gewartet auf A zu erweitern. Der kroatische ist noch gültig, jedoch nicht in Deutschland. Könnte nur im Ausland damit fahren.
Allein schon die falsche Angabe der Maximalleistung einer A2-Maschine lässt mich an deiner Geschichte stark zweifeln.
Würdest du dich so gut auskennen und hättest die Verfahren gewonnen, dann würdest du nicht hier auf einem Laienforum solch eine Frage stellen.
Mein Tipp: Sitze deine Strafe ab und mach dann den A.
Es mag sein, daß du eine Maschine mit 95 kW gefahren bist, legal war das nicht, wie das Gericht dir inzwischen gezeigt hat. Ohne A ist bei 35 kW Schluss. Den müsstest du machen, wenn man dich nur liesse. Das man dich nicht lässt, liegt an deinem früheren Verhalten.
Danke für deine Antwort. Welche falsche Angabe ist gemeint? Die 96 sind Aufrundungen bei manschen Maschinen mit 70KW. Deswegen auch ca. 96ps. Nen Kollege hat eine vom Hersteller mit 96ps angegebene Cbr 650r und 70kw im Schein