Roller ohne Führerschein fahren?

Moin ich habe eine sehr wichtige frage. und hoffe deshalb auf respektvolle und ernst gemeinte antworten. ich weiss der führerschein für das auto wäre das beste darum soll es aber nicht gehen, aus verschiedenen gründen ist das gerade nicht möglich. ich besitze aktuell ein roller den man definitiv auf unter 25 kmh drosseln kann ich weiß dass man Für einen Roller der 25 Km/h fährt einen sogenannten Rollerführerschein braucht mir ist es aber aus finanziellen Gründen nicht möglich diesen zu machen. ich muss aber schnellstmöglich mobil werden meine Frage ist ich habe den entsprechenden Roller und die entsprechenden möglichkeiten ihn zu drosseln. wie ist die Rechtslage wenn meine Roller nur 20 km/h fährt was für meine Zwecke vollkommen reicht darf ich dann legal am Strassenverkehr ohne jeglichen führerschein teilnehmen? Ich sehe überhaupt nicht mehr durch also es wäre wirklich sehr lieb wenn mir jemand erklären könnte wie die rechtslage ist und mit welchem motorisierten fahrzeug ich auf der offiziellen deutschen straße fahren darf ohne führerschein, und Unter welchen voraussetzungen. ich wäre unfassbar dankbar ich würde noch darum bitten keine Anmerkung zu machen dass ich doch den Richtigen Führerschein machen soll oder dass ich doch dann lieber ein Fahrrad nehmen soll darum geht es nicht es hat bestimmte Gründe warum es der Roller sein muss vielen lieben Dank

Polizei, Führerschein, Fahrerlaubnis, Mofa, Roller, Straßenverkehr, Führerscheinklasse AM
Muss der Rechtsanwalt meine angeforderte Führerscheinakte wieder an die Führerscheinstelle zurück schicken?

Hallo Leute,

vor 10 Tagen hatte ich ein Anwalt im Bereich Verkehrsrecht (Führerscheinretter) beauftragt, weil ich einen Einsicht in meiner Führerscheinakte werfen wollte, weil der TÜV während meiner nicht bestandenen praktischen Prüfung einen Vermerk in die Akte gemacht hatte. Habe weder von der Fahrschule, TÜV und noch der Führerscheinstelle einen Info über weiteren Verlauf bekommen.

Ich war total durcheinander und habe mir auch mit meinen Gedanken große Sorgen gemacht, was jetzt passiert.

Musste auf Schreiben von Landratsamt warten, aber hat auch ewig gedauert bis zu 5 Wochen, daher auch der Anwalt.

War mit dem Schreiben bei der Führerscheinstelle und die haben gesagt, das die Führerscheinakte an Rechtsanwalt raus geschickt wurde und die mir ohne der Akte keine Auskunft geben können.

Meine Theorieprüfung ist noch bis 26.06.2024 gültig und sollte bis dahin praktische Prüfung bestehen.

Unser Mandatschaft mit dem Anwalt ist auch beendet, habe auch rechtzeitig Widerspruch eingelegt, da er viel zu viel Geld forderte, ohne mir Zeit zu geben, zuerst meiner Rechtsschutz zu fragen, ob Versicherungsschutz besteht?

Beim Telefongespräch mit dem Anwalt hat er mich nur geschumpfen und sollte Ihn nicht mehr belästigen, was ist das für ein Verhalten von Ihm?

Obwohl ich nur höflich um Rücksendung meiner Führerscheinakte gebeten habe.

Meine Frage ist, muss er bei Beendigung der Mandatschaft meine Führerscheinakte unaufgefordert wieder zurück an die Führerscheinstelle schicken?

Danke jetzt schon für eure hilfreichen Antworten.

Mfg

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Kann Fahrschule erneut Grundgebühr verlangen?

Guten Tag,

ich bin zur Zeit bei der gefühlt teuersten Fahrschule Deutschlands, der 123-Fahrschule. Dort mache ich den A2 Führerschein. Angefangen habe ich Mai ´23 und war Mitte Oktober mit der Theorie und allen Fahrstunden bis auf die Nachtfahrt durch. Diese wollte ich erst machen wenn ein Prüftermin fest steht, quasi als Übungsstunde.

So nun konnte man ja über den Winter nicht fahren und seit Anfang März warte ich nun wieder. Bei nachfragen wird nur gesagt der TÜV lässt auf sich warten.

So nun zu meiner Frage. In der AGB der Fahrschule steht:

"6.2 Mit Abschluss des Ausbildungsvertrags wird der Grundbetrag zur Zahlung fällig. Beendet der Fahrschüler seine Ausbildung nicht innerhalb eines Zeitraums von 12 Monaten ab Abschluss des Ausbildungsvertrags, so ist 123fahrschule berechtigt, aufgrund des erhöhten Aufwandes vom Fahrschüler eine jährliche Verwaltungspauschale in Höhe von 50 % des zu dem Zeitpunkt gültigen Grundbetrag zu verlangen"

Erstmal ist es mir überhaupt nicht möglich innerhalb eines Jahres fertig zu werden da Termine für Fahrstunden geschweige denn eines Prüftermins schwer zu bekommen waren und teilweise auch abgesagt wurden, wofür ich dann auch eine Gebühr von 5€ zahlen musste. Und außerdem sollen mir der volle Grundbetrag berechnet werden und nicht nur 50% wie festgelegt. Ist es rechtens dass die Fahrschule mir erneut 400€ berechnen will? Ich sehe nicht wo dies gerechtfertigt wäre da sie keinerlei Leistung mehr erbringen muss für die ich nicht sowieso schon zahlen muss.

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