Da ich trotz 100k-Vetrag bei Vodafone immer nur 60k im Download habe, habe ich eine Messkampagne mit dem Tool der Bundesnetzagentur durchgeführt und anschließend die Ergebnisse mit einem Schreiben an Vodafone geschickt mit einer Aufforderung zur Behebung sowie einer Fristsetzung und ggf einer Basispreis-Minderung, ansonsten würde ich vom Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen.
Vodafone hat sich daraufhin gemeldet: Es sei nett gewesen dass ich die Messung anhand der Software der Bundesnetzagentur vorgenommen habe, diese sei aber für die technische Störungsbearbeitung nicht verwendbar. Vodafone habe ein eigenes Messtool, man habe mir jetzt eine Anleitung per SMS zugeschickt, welche ich durchführen müsse und die Ergebnisse telefonisch an Vodafone mitteilen soll. Vorher gelten meine im Schreiben gesetzten Fristen nicht und es gibt keine Gutschriften.
Ist das so rechtens und muss ich das machen? Ich meinte gelesen zu haben dass die Breitbandmessung der Bundesnetzagentur die einzige ist die sowohl von der Verbraucherzentrale, als auch vor Gericht rechtskräftig ist. Verstehe daher auch nicht wieso sie nicht verwendbar sei.