Soll ich mein gesetzlicher Betreuer fragen, oder besser nicht?

Also ich krieg vom gesetzlichen Betreuer sehr wenig Taschengeld. Ich habe nicht hohe Ansprüche, aber die Kleidung die ich habe, passt nicht mehr wirklich, und ist zu eng und drückt.

Bisher habe ich immer meine Eltern um Hilfe gefragt, weil ich es nicht wagte mein gesetzlicher Betreuung um mehr Geld zu fragen.

Aber ich habe gesehen anscheinend hat sich sehr viel Geld angespart auf dem Konto, eben weil ich sehr wenige Ansprüche habe, und weil ich es nicht wagte mein gesetzlichen Betreuung um Geld zu fragen, selbst wenn ich etwas unbedingt brauchte, da habe ich andere Methoden benutzt um mir Hilfe zu suchen. Eben Eltern, oder Freunde oder so. Das ist aber nicht der Sinn der Sache, oder?

Ich hab nur Angst, wenn ich nach mehr Geld frage, dass ich dann Gierig rüberkomme, oder so. Ist ja auch Geld vom Steuerzahler. Ich würde ja auch gerne möglichst bald arbeiten, und selbständig werden, wird aber schwierig. Aber eben ich schäme mich vom Staat zu Leben sehr, und Will dem Staat wirklich nicht mehr kosten als unbedingt nötig.

Sind meine Bedenken berechtigt? Es kann ja auch sein, dass mein gesetzlicher Betreuer nein sagen wird, weil es ja nicht UNBEDINGT nötig ist um zu überleben.

Ist diese Scham berechtigt? Ich würde mich natürlich wohler fühle ohne Betreuung, und wie man sieht besteht nicht die Gefahr ,dass ich mich verschulde, weil ich wirklich extrem sparsam bin.

Ist meine Angst vor der Reaktion des Betreuer gerechtfertigt? Soll ich sonst irgendwie neue Kleidung besorgen?

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Kann ich die Kundin anzeigen, oder bin ich Schuld?

Ich verleihe Abendkleider und eine Kundin mir eine Auswahl an Kleidern geschickt, die ihr gefallen und hat eines dieser Kleider reserviert.

Leider war ihr Kleid beim Zoll, daher konnte ich es ihr nicht schicken. Daraufhin habe ein anderes aus ihrer Auswahl verschickt, weil ich dachte das würde ihr auch gefallen.

Das war leider ein Fehler von mir, denn als das Kleid angekommen ist war sie sauer und wollte das Kleid nicht. Ich habe sie gefragt ob sie das Geld zurück haben will. Das hat sie verneint, aber sie wollte 2 Stunden zu mir fahren um sich dann für ein anderes Kleid zu entscheiden.

Es war 00:00 Nachts, sie kam an und hat 2 Stunden gebraucht, sich aber dann für ein Kleid entschieden. Wir haben ihr zur Not 1 weiteres Kleid mitgegeben aus Nettigkeit und auch als Entschuldigung,

Erst 9 Tage später, als die Hochzeit auf dem sie das Kleid anhatte zu Ende war hat sie sich bei mir gemeldet. In meinen AGB steht, dass man direkt nach der Veranstaltung das Kleid wieder zurück schicken, soll ansonsten fällt eine Gebühr von 10€ pro Tag an.

Die Kundin möchte die Kleider nicht zurückschicken und begründet das mit ihren Fahrtkosten und der Behauptung, die Kleider seien kaputt gewesen und sie hätte sie zum Schneider bringen müssen. Obwohl sie freiwillig da war und sich selbst für die Kleider entscheiden hat. Sie hat dafür Kosten von 200€ berechnet.

Das kann ich aber nicht zurück erstatten, da die Miete für das Kleid 250€ beträgt und sie das Kleid getragen hat. Ich hätte nichts von einer Rückerstattung an sie.

Hätte sie von Anfang an, wo ich das falsche Kleid geschickt habe das Geld zurück verlangt, hätte ich es ihr gegeben. Aber jetzt wo sie das Kleid anhatte, will sie das Geld zurück - das geht doch nicht, oder?

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