Kann ich die Kundin anzeigen, oder bin ich Schuld?

7 Antworten

  • Wenn eine Kundin sich aus freien Stücken dazu entscheidet, den Weg zu einem Verkäufer auf sich zu nehmen, ohne vorher Absprachen bezüglich der Fahrtkosten mit dem Verkäufer getroffen zu haben, hat sie deswegen nicht im Nachgang Anspruch auf Spritgeld.
  • Wenn die Kleider beschädigt gewesen sein sollten, als sie diese übernommen hat, hätte sie sich beschweren bzw. das Kleid zurückgeben können. Ein Kleid, was ihr nicht gehört, ohne erfolgte Absprache mit dem Eigentümer zum Schneider zu bringen und danach vom Eigentümer hierfür Kosten zu verlangen, ist Schwachsinn.
  • Eine Straftat liegt hier dennoch nicht vor. Es ist eine Meinungsverschiedenheit zwischen Verkäufer und Kunde, die die Polizei nicht interessiert. Diebstahl ist etwas Anderes.
  • Wenn ihr euch nicht anderweitig einigen könnt, musst du dir einen Anwalt nehmen, der sich um die Angelegenheit kümmert.

Gruß, B.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – seit 2016 bei der Polizei NRW.

Die Rechtslage ist komplizierter. Frage am besten einen Anwalt.

Es handelt sich wohl um einem Mietvertrag. Ob du wie vereinbart geliefert hast lässt sich allerdings nicht ohne weiteres sagen (z.B. fraglich, ob ein bestimmtes Kleid Vertragsgegegnstand war oder einfach eines) und inwieweit die AGB gelten ist auch unbekannt.

Mängelbeseitigung an sich sieht das Gesetz so nicht vor wie z.B. beim Kaufvertrag. Stattdessen wird der Mieter von der Zahlung befreit und kann Schadensersatz verlangen.

Ob der Mangel behoben wurde lässt sich auch nicht klar sagen. Wenn, dann bliebe noch der Schadensersatz. Das dürfe dann aber nur der Fahrpreis sein, außer der Mieter könnte sinnvoll darlegen, inwieweit ihm weitere Kosten entstanden sind.

Es sei zudem anzumerken, dass unter Umständen gar eine Selbstvornahme des Mieters zulässig wäre.

  1. Du kannst deinen Kunden nicht einfach andere Kleider schicken als die, die sie sich rausgesucht haben?
  2. Der Fall ist zu komplex, da würde ich mir rechtlichen Beistand holen. Oder wenn du keine Rechtsschutzversicherung hast einfach die 200 Euro zahlen und es als Lehrgeld ansehen.
Von Experte Margita1881 bestätigt

Was willst Du da "anzeigen"?

Das ist reines Zivilrecht, und als Gewerblicher sollte man sowas eigentlich wissen.

Geh zu einem Anwalt, wenn Du mit sowas überfordert bist.

Dinyaa1888 
Fragesteller
 29.04.2024, 10:13

Anzeige wegen Diebstahl da sie die Kleider nicht mehr zurück schickt und mir droht das ich zahlen muss

am Endeffekt hatte sie die Kleider an aus mein Shop

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Rasentraktor007  29.04.2024, 10:15
@Dinyaa1888
Anzeige wegen Diebstahl da sie die Kleider nicht mehr zurück schickt...

Und genau das ist kein Diebstahl.

Nochmal, geh zu einem Anwalt, Du bist damit völlig überfordert.

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Sorry, aber ist es möglich, dass du recht naiv an dein Unternehmertum herangegangen bist? Was hat man dir im Existenzgründerseminar beigebracht? So macht man keine Gewinne.

Wie die anderen dir auch schon geraten haben, wirst du wohl oder übel Geld in die Hand nehmen müssen und einen Anwalt zurate ziehen. Für folgende Aufträge solltest du feste und rechtssichere Regeln (AGB) aufstellen, dabei hilft dir sicherlich auch ein versierter Anwalt.

Wenn du überzeugt bist, einem Betrug aufgesessen zu ein, steht es dir frei, bei der Polizei eine Anzeige zu erstatten. Dadurch bekommst du dein Geld aber nicht zurück.