Wird Björn Höcke zum Totengräber der AfD?
Nach den Vorgängen im Thüringer Landtag wollen mehrere Bundestagsabgeordnete Anträge auf ein Verbotsverfahren stellen. Wird dieser Antrag erfolgreich sein? Und wie werden sich die Massen der AfD Wähler dann organisieren?
21 Stimmen
4 Antworten
Rechtlich wäre auch ein Verbot der Landespartei in Thüringen möglich und die erfüllt als gesichert rechtsextremistisches Beobachtungsobjekt des Verfassungsschutzes ziemlich warscheinlich die Vorrasussetzungen und das was die im Landtag abgezogen haben bestärkt dass bur noch.
Ja aber ein Verbotsverfahren der Landespartei in Thüringen wäre unabhängig davon. Ich wollte das nur als möglichkeit eröffnen.
Ein generelles Verbot halte ich zum gegenwärtigen Zeitpunkt für aussichtslos. Ggf. kann aber wie in einer anderen Antwort beschrieben das Verbot von einzelnen Landesverbänden geprüft werden. Insbesondere das Verhalten der AfD in Thüringen zeigt deutlich, dass die AfD dort keinerlei Absicht hat sich an Gesetze zu halten wenn es ihnen zupass kommt. Dass das Verhalten der AfD genau so geplant war wie es sich abgespielt hat zeigt das inzwischen gelöschte Interview von Treutler mit dem Deuschland-Kurier.
Das ist alles davon abhängig was der Verfassungsschutz bisher ermittelt hat. Da es darüber kaum öffentlich zugängliche Informationen gibt kann man letztendlich nur spekulieren.
Der Bericht des Verfassungsschutzes ist öffentlich einsehbar. Ich weiß nur nicht ob der thüringische für 2023 schon verfügbar ist.
Na ja, die AfD füllt in den Verfassungsschutzberichten in denen sie bereits aufgenommen ist jeweils mehrere Seiten. Das ist schon mehr als "kompakt". Dass da "alles" drinnen steht kann man wohl nicht erwarten.
Eine 30% Partei verbieten, das hätten die Altparteien gern...
Wer hat den Karren BRD vor die Wand gefahren -> die Altparteien.
Im Wettbewerb der Industriestaaten ist die BRD nicht Letzter - es ist nur keiner mehr hinter uns...
Bald sind alle Reserven -die in der Vergangenheit gebildet wurden - aufgebraucht und das Narrenschiff der Altpartein geht unter.
Höcke kann machen was er will. Das hat keinen Einfluss auf die juristischen Voraussetzungen, die für ein Parteiverbot notwendig sind.
Das Bundesverwaltungsgericht muss noch über die Rechtmäßigkeit der Beobachtung der Bundespartei durch den Verfassungsschutz entscheiden. Das könnte einen Fingerzeig für die Erfolgsaussichten eines Verbotsverfahrens im Hinblick auf die Partei insgesamt geben.