"Wer hat hier gerade 'Ausländer raus!' gerufen?!" - Ist das strafbar wenn jemand einfach so Unruhe stiften will, obwohl das vorher gar niemand gesagt hatte!?

Nein 100%
Ja 0%

8 Stimmen

4 Antworten

Nein

Die Forderung „Ausländer raus!” ist an sich nicht strafbar, ebenso wie es auch für „Deutschland den Deutschen” sowie eine Kombination aus beiden gilt. Mit entscheidend ist jedoch der Kontext und Handlungen während dieser Äußerung.

Sprich nicht die Äußerung als solche einen Straftatbestand erfüllt, sondern die weiteren Handlungen wie z.B. auf Sylt durch zeigen/andeuten des Hitlergrußes. Das man es abstoßend findet ist verständlich, juristisch jedoch anders zu bewerten.

In Deutschland ist im Rahmen der Meinungs- und Pressefreiheit allgemein sehr vieles zulässig, auch wenn es sich um „abstoßende/verachtenswerte” Äußerungen handelt. Da gehen juristische Bewertung und subjektives Empfinden teils weit auseinander.

Nein

Nein es ist einfach nur für Aufmerksamkeit und dumm zugleich

Nein

Nein.

Du musst dann antworten:

"Nein, ich habe lediglich! (genau dieses Wort verwenden und nicht zb nur) Rauchmelder aus! gerufen"

Nein

Heyho,

Nein, das ist weder eine Beleidigung, noch irgendein anderer straffälliger Ausdruck.

Ich hoffe Dir damit weitergeholfen zu haben!

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Trainer: Seminare in Straf- & Zivilrecht, Notfallmedizin