Todesstrafe in D wieder einführen?
Eine Frage von GF hat mich auf dieses Thema aufmerksam gemacht. In der Antwortsektion waren nicht gerade wenige Befürworter der Todesstrafe anzutreffen.
Bitte begründet eure Antwort plausibel und verfälscht nicht einfach die Abstimmung. Danke.
30 Stimmen
15 Antworten
Ich bin nach wie vor absolut gegen die Todesstrafe.
Es ist definitiv nicht Sache des Staates/der Justiz, als Rächer zu fungieren. Hinzu kommt die Tatsache, dass keines der Opfer wieder zum Leben erwacht oder das Geschehene vergisst, wenn der Täter hingerichtet wurde/wird. Keinesfalls zu vernachlässigen ist auch der Fakt, dass es immer mal wieder zu Fehlurteilen kommt, also auch Unschuldige hingerichtet würden, bzw werden (zB USA). Nicht ohne Grund existiert in diversen us-Bundesstaaten die Todesstrafe nicht mehr und/oder sie wird nicht mehr vollstreckt. Auch hat, entgegen der Meinung mancher Menschen, eine drohende Todesstrafe erwiesenermassen keine abschreckende Wirkung; sie hält keinen (putativ)Täter von seinen Vorhaben/Taten ab (berufl. Erf.).
In unseren demokratischen Rechtstaaten (u.A. CH, DE, A) existiert aus guten Gründen keine Todesstrafe. Daran wird sich glücklicherweise mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit auch nichts ändern, denn: Jede Person hat das unbedingte Recht, dass ihre Menschenrechte & -Würde geachtet/gewahrt werden - dies gilt selbstverständlich auch für jeden Straftäter.
schau einfach mal nach bei www.grundgesetz-fuer-jeden.de
"...Auch wenn, wie sich an Art. 2 II 3 zeigt, der Zugriff auf das menschliche Leben dem Staat nicht völlig entzogen ist, scheitert eine Aufhebung des Art. 102 bzw. die Wiedereinführung der Todesstrafe an der Ewigkeitsklausel des Art. 79 III (Sachs/Degenhart Art. 102 Rn. 7; Stern IV/1/Sachs, 154). Denn die Todesstrafe ist, egal in welcher Form, mit der in Art. 1 I garantierten Menschenwürde unvereinbar, ihre staatliche Anordnung und Vollstreckung „ein schlechterdings unzumutbares und unerträgliches Unterfangen“ (BGHSt 41, 317 (325); offengelassen von BVerfGE 94, 115 (138)). Aus humanitären Gründen kann keinem zivilisierten Staat das Recht zustehen, durch diese Sanktion über das Leben des Einzelnen zu verfügen (BGHSt 41, 317 (325)). Jegliche Differenzierung verbietet sich daher (vgl. MKS/Gusy Art. 102 Rn. 33). Auch das Rechtsstaatsprinzip steht einer Strafe entgegen, deren Vollstreckung im Falle ihrer nachträglich festgestellten Unrechtmäßigkeit nicht mehr „rückgängig“ gemacht werden kann...."
Dass die Todesstrafe mit der Menschenwürde unvereinbar ist, scheint viele nicht zu interessieren. Irgendwann muss diese Erkenntnis auch hier Eingang gefunden haben.
Nein, die Todesstrafe ist mit der Bundesrepublik Deutschland nicht vereinbar.
Abgesehen davon sprechen weitere Gründe absolut dagegen.
Ich bin absolut gegen die Todesstrafe!
1.) In den Bundesstaaten der USA, in denen es die Todesstrafe noch gibt, schreckt diese nicht vor Verbrechen ab.
2.) Am Beispiel der USA kann man auch sehen, dass die Todesstrafe den Staat viel zu viel Geld kostet.
3.) Die Todesstrafe ist endgültig. Bei einem Justizirrtum, der immer mal vorkommen kann, gibt es keine Möglichkeit der Rehabilitation für den zu unrecht Verurteilten.
4.) Der Staat muss die Grundrechte der Bürger wahren, auch wenn diese anderen Bürgern die Grundrechte genommen haben.
5.) Schafft die Todesstrafe nur noch mehr Leid, denn nicht nur der Täter hat da einer Familien Leid zugefügt, sondern der Familie des Täters wird durch dessen Tod auch Leid zugefügt.
sie nach Artikel 102 Grundgesetz ausgeschlossen ist und auch mit EU-Recht unvereinbar ist.