Sollten wir bei den Bundestagswahlen ein System mit mehreren Wahlgängen einführen?

Das Ergebnis basiert auf 26 Abstimmungen

Nein 85%
Wenn das so weitergeht sollte man drüber nachdenken 8%
ja, unbedingt 8%
Nur bei der Erststimme 0%
Nur bei der Zweitstimme 0%
guitschee  09.07.2024, 07:42

Was genau stellst du dir denn da vor?`Stichwahlen?

Reinkanation 
Beitragsersteller
 09.07.2024, 07:49

Sowas wie in Frankreich. Aber auch nur wenn im Bundestag keine Partei über 30% hatt

9 Antworten

Nein

Wo wäre das Problem wenn man 4 oder 5 Partein hat? Auch gegen eine Minderheitsregierung wie sie z.t. in den Skandinavischen Ländern gemacht wird spricht nichts. Ich finde das deutlich demokratischer dann muss man eben für jeden Vorschlag die Mehrheit haben

Nein

Das ist schon bei den Kommunalwahlen so abartig nervig, wenn es zur OB-Stichwahl kommt und man 2 Wochen nach der eigentlichen Wahl noch mal den halben Sonntag opfert für im Schnitt nicht mal 30% Wahlbeteiligung.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
Nein
Es entstehen ja immer Mehr Parteien

Ist das so?

in Zukunft 4 oder 5 Parteien eine Regierungskoalition bilden müssen

Meistens haben doch 2 oder 3 Parteien die Mehrheit an Sitzen.

Dann könnte man auch die 5% Hürde abschaffen

Stattdessen willst Du eine 30% Hürde einführen:

wenn im Bundestag keine Partei über 30% hat

Etwas widersprüchlich würde ich sagen...


Reinkanation 
Beitragsersteller
 09.07.2024, 08:09

Guck dir einfach mal den Bundestag 1974 an und Vergleiche ihn mit dem Jetzigen

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AlexausBue  09.07.2024, 08:27
@Reinkanation

Das sagt aber nichts darüber aus, dass ...

immer Mehr Parteien

... entstehen!



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Nein

Zur Not kann auch eine Minderheitsregierung gewählt werden


Reinkanation 
Beitragsersteller
 09.07.2024, 07:51

Nur wenn sich der Bundestag einig ist

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Jurist354  09.07.2024, 07:54
@Reinkanation

Es muss einfach nur einen Kandidaten geben, der die relative Mehrheit der Stimmen erhält und bereit ist, sich so zum Kanzler wählen zu lassen.

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Zunächst sollten nur solche Personen als Abgeordnete kandidieren dürfen die,

  • entweder 10 Jahre lang einen Beruf ausgeübt haben
  • oder 5 Jahre lang unternehmerisch tätig gewesen sind

Bei den Wahlen sollte es so sein, dass primär der mehrheitliche Wählerwille abzubilden ist.

Das heißt, etwaige Koalitionen gibt es nicht mehr, Ämter und Posten in den Parlamenten werden in ihrer Anzahl in direkter Proportionalität zum Wahlergebnis ohne Wenn und Aber besetzt.

Ich empfinde den in aller Regel praktizierten Fraktionszwang als problematisch, da damit die grundgesetzliche Regelung ausgehebelt wird, dass die Abgeordneten nach ihrem Gewissen abstimmen.

Wenn dann noch zu bestimmten Themen hervorgehoben wird, dass der Fraktionszwang aufgehoben wird, ist das doch eher ein Eingeständnis dessen, dass man regulär nicht im Sinne des Grundgesetzes handelt.

Inwieweit die Anzahl der Abgeordneten aktuell auch noch künftig sein muss, ist eine weitere Frage. Man können dann auch mit Stimmgewichten und deutlich weniger Abgeordneten arbeiten.