Sollen Führungspositionen in Landesbehörden unabhängig vom Geschlecht besetzt werden?
#Gleichberechtigung
19 Stimmen
3 Antworten
Sie sollten so besetzt sein, wie sie gewählt wurden.
Egal ob 10/10 Frauen gewählt wurden 10/10 Männern, oder sonst wie.
Positionen in Landesbehörden werden normalerweise nicht gewählt. Ausnahmen sind nur die Landesregierung und der Ministerpräsident.
Ja, das würde ich wirklich begrüßen! Und genau deshalb befürworte ich auch Frauenquoten, denn die hebeln aus, dass das männliche Geschlecht weiterhin ein Vorteil bei der Auswahl für solche Stellen bleibt und sorgen als Übergangslösung dafür, dass eines Tages eventuell wirklich mal die Qualifikation und nicht die Abwesenheit eines Uterus dafür sorgt, dass jemand höhere und höchste Positionen bekommt :).
Nee, falsch herum. Aktuell ist es noch so, dass das Geschlecht oft noch das entscheidende Kriterium ist - je höher die Position, desto mehr. Und um da allmählich eine Änderung herbeizuführen, braucht es erst mal die Pflicht, solche Positionen beim Geschlecht wenigstens 50/50 zu besetzen. Deshalb Frauenquoten!
Sind denn die Bewerberzahlen von Frauen und Männern identisch?
Wenn nicht, würde eine Quote die Chancengleichheit verletzen.
Wie, jetzt ist plötzlich die Anzahl der Bewerbungen wichtig, nicht mehr die Qualifikation ;)?
Übrigens, die einzigen, die vor Frauenquoten Angst haben, sind mittelmäßige Männer. Deren Positionen geraten dadurch nämlich in Gefahr, nicht die von denen, die wirklich top sind :).
Nun, bei fairer Besetzungspraxis wäre doch anzunehmen, dass die Anteile je Geschlecht bei den Bewerbungen ungefähr mit denen der tatsächlichen Besetzung übereinstimmen.
Bei einem Bewerberverhältnis von 80:20 Parität bei der Besetzung zu fordern, wäre mit dem Wesen von Gleichberechtigung und Gleichbehandlung nicht vereinbar.
Das Verhältnis der Bewerberzahlen interessiert dich aber gar nicht. Genausowenig wie die Qualifikation.
Natürlich.
Genau das ist doch der Sinn von Gleichberechtigung.
Du willst, dass die Besetzung unabhängig vom Geschlecht vorgenommen wird.
Gleichzeitig erhebst du das Geschlecht zum entscheidungsrelevanten Kriterium, welches im Zweifelsfall sogar über der Qualifikation steht.
Du erkennst hoffentlich selbst den Widerspruch.