Soll die Bundesrepublik "vielleicht" überlegen Englisch in den öffentlichen Behörden und Dienstleistungen des Staates als zweite Amtssprache anzuerkennen?

Nein 87%
Ja 9%
Hm.. Naja... 4%

53 Stimmen

11 Antworten

Nein

Ich sehe dazu keine Notwendigkeit. Wer in Deutschland ist sollte deutsch sprechen können. Darüber hinaus können die meisten englisch. Ansonsten gibt es Übersetzer und haufenweise Apps die dabei helfen.

Nein

Man sollte von jedem Deutschen erwarten, dass er deutsch versteht. Für jeden der sonst mut deutschen Behörden zu tun hat, gibt es sicher Ausdrucke und Übersetzer.

Nein

Nicht jeder in einer Behörde kann ausreichend Englisch dafür.

Hm.. Naja...

Hallo MataMata748,

ein Grund könnte m.E.n. sein, dass es immer mehr internationale Kooperationen gibt. In manchen Europäischen Ländern ist Englisch als - obwohl nicht Landessprache - als Amtssprache möglich. Dokumente/Formulare können so ohne Übersetzungen in einem internationalen Team geteilt werden. Bei Projekten in Deutschland muss der Schriftverkehr dagegen regelmäßig für andere übersetzt werden, das ist schlicht ein Standortnachteil der dazu führt, dass mache Projekte zwar mit deutscher Beteiligung aber nicht im Schwerpunkt an deutschen Standorten erfolgen.

Englisch als Amtssprache halte ich daher nur für juristische Personen sinnvoll.


MataMata748 
Beitragsersteller
 23.10.2024, 15:10

Zumindest juristische Personen und Geschäftsleute.

Nein

Nein. Wenn überhaupt sollte das in der EU einheitlich geregelt werden.