Haben alle Mörder ein Motiv?

Das Ergebnis basiert auf 15 Abstimmungen

Ja 67%
Nein 33%

8 Antworten

Nein

Nein.

Es gibt ja auch Mord im Affekt usw. Ist ja dann nie geplant oder vorher ein gegebener Grund


Mungukun  12.07.2024, 17:11
Es gibt ja auch Mord im Affekt

Nein gibt es nicht. Das wäre dann Totschlag (§ 212 StGB), aber kein Mord (§ 211 StGB).

Mord braucht einen niederen Beweggrund und hat somit immer ein Motiv.

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Shining24  12.07.2024, 17:12
@Mungukun

Man gilt in der Gesellschaft dennoch als mörder und bei Unfällen wird man manchmal auch für Mord verknackt alsl ja

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Mungukun  12.07.2024, 17:29
@Shining24
Man gilt in der Gesellschaft dennoch als mörder

Da sieht man, dass die Gesellschaft eben keine Juristen sind.

bei Unfällen wird man manchmal auch für Mord verknackt alsl ja

Mir ist kein Fall bekannt, wo jemand für einen Unfall wegen Mordes verurteilt worden ist. Kannst du mir dazu ein Aktenzeichen nennen zu einer solchen Verurteilung? Da Richter ja im Gegensatz zur Gesellschaft Juristen sind, wissen die, dass das Mordmerkmal erfüllt sein müssen. Daher würde ich mir gerne die Urteilsbegründung durchlesen, wie das bei einem Unfall gegeben ist.

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Bruno00  12.07.2024, 19:27
@Mungukun

Man ist auch ein Mörder wenn man als Soldat im Krieg ist und jemanden tötet. Wenn man jemandem das Leben nimmt, ist man Mörder, egal ob das legal oder strafmindernd passiert ist.

Die Definition von Mord steht über der Justiz.

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Waldmensch70  12.07.2024, 19:38
@Bruno00
Die Definition von Mord steht über der Justiz.

Nein, steht sie nicht.
Was soll das überhaupt sein "über der Justiz stehen"?

Im Gegenteil, sie ist gesetzlich genau definiert. Siehe §211 Strafgesetzbuch. Diese Definition gilt, keine postfaktische Gefühlsdefinition von irgend jemandem.

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Waldmensch70  12.07.2024, 19:34
Es gibt ja auch Mord im Affekt usw.

Nein, gibt es nicht. Das ist dann per Definition kein Mord.

Nicht jede Tötung eines anderen Menschen ist auch als "Mord" zu bezeichnen.

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Ja

Denn laut Definition (siehe §211 StGB) ist man nur dann ein Mörder, wenn man…

… aus Mordlust, zur Befriedigung des Geschlechtstriebs, aus Habgier oder sonst aus niedrigen Beweggründen, 
heimtückisch oder grausam oder mit gemeingefährlichen Mitteln oder
um eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken, 
einen Menschen tötet.

Es ist also immer ein entsprechender Grund (= ein entsprechendes Motiv) vorhanden, sonst ist es kein Mord und die Person ist kein Mörder.

Ja

Ausgehend von der Definition des Begriffs Motiv, die da heißt, Überlegung, Gefühlsregung, Umstand o. Ä., durch den sich jemand bewogen fühlt, etwas Bestimmtes zu tun; Beweggrund; Triebfeder, dann hat jeder Mörder einen Grund, warum er mordet.

Ja

Salue

Zumindest wenn man einen extremen Fetisch, eine Art unstillbarer Lust, auch als Motiv dazuzählt. Was Mörder eigentlich immer haben, ist die mangelnde Fähigkeit sich in das Schicksal seines Opfer hineinzudenken.

Jeder normaldenkende Mensch ist sich bewusst, was seine Tat für sein Opfer bedeutet. Er könnte so etwas schlicht nicht tun, denn das Leben ist das höchste Gut.

Ich war Soldat. Im dümmsten Fall hätte ich auf Menschen schiessen müssen. Ein fürchterlicher Gedanke. In dieser Situation hätte ich ja um mein Leben gekämpft, was meine Tat im Krieg entschuldigt. Gleichzeitig hätte ich daran gedacht, dass auch der Andere um sein Leben gekämpft hat.

Ein weiser Mann hat mal gesagt, dass eine Schusswaffen, wenn sie auf einen Menschen abgefeuert werden, Lebensveränderungsgeräte sind. Für das Opfer und für den Täter.

Tellensohn

Nein

Es gibt auch Mörder, die motivlos töten.


Mungukun  12.07.2024, 17:26
Es gibt auch Mörder, die motivlos töten.

Wie soll dann dabei das Mordmerkmal (aus Mordlust, zur Befriedigung des Geschlechtstriebs, aus Habgier oder sonst aus niedrigen Beweggründen) nach § 211 StGB erfüllt sein?

Alle Mordmerkmale sind Motive. Ein Mordmerkmal muss erfüllt sein, sonst kann es juristisch unmöglich ein Mord sein.

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wiki01  12.07.2024, 17:41
@Mungukun

Beispiel:

A, der die Trennung von seiner Freundin F nicht verkraften kann, beschließt, aus dem Leben zu scheiden. Zu diesem Zweck öffnet er die Gasleitung in seiner in einem Mehrfamilienhaus gelegenen Wohnung. Nach 15 Minuten schließt er den Gashahn wieder und telefoniert mit F, die daraufhin kurze Zeit später vorbeikommt, um ihre Sachen abzuholen. Er öffnet ihr die Türe und lässt es geschehen, dass F sich eine Zigarette anzündet. Die Flamme entzündet das Luft-Gas-Gemisch und bringt das Haus aufgrund einer Explosion zum Einsturz. A und F überleben wie durch ein Wunder, andere Hausbewohner haben weniger Glück.

Hier könnte sich A des Mordes mit gemeingefährlichen Mitteln durch Unterlassen strafbar gemacht haben, indem er F nicht davon abhielt, sich eine Zigarette anzuzünden. Da A das Mittel aber nicht zielgerichtet zur Tötung der F einsetzte sondern nur eine zuvor ohne Tötungsvorsatz geschaffene Lage ausnutzte, hat der BGH, der wie die h.M. in der Literatur auch einen solchen Mord nicht für möglich erachtet, eine Tötung mit gemeingefährlichen Mitteln verneint.BGH Entscheidung vom 7.7.2009 Az 3 StR 204/09

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