Einverständnis Kita-Ausflug?
Hallo
gehen alle Kinder automatisch mit zu Ausflügen oder kann man dort das Einverständnis verweigern ? Wird man vor jedem Ausflug informiert oder können die Erzieher nach freiem Ermessen Ausflüge durchführen?
Was passiert wenn man das Einverständnis verweigert?
(Frage bezieht sich aufs Rechtliche und NICHT auf persönliche Meinungen zu Kita-Ausflügen)
4 Stimmen
Meinst du mit Ausflügen auch Spaziergänge den Tag durch, oder etwas, das mit einer Reise und mit Kosten verbunden ist?
Ich meine generell das Verlassen des Kitageländes :) Lg
5 Antworten
Du erfährst jedesmal davon, bevor die Erzieher:innen einen Ausflug machen. 🎒
Manchmal muss man dann andere Kleidung mitgeben oder anderes. 🎒
Da du das Sorge- sowie das Aufenthaltsbestimmungsrecht hast, kannst du dein Einverständnis verweigern. 🎒
Wenn es nur um das Verlassen des Kitageländes geht, das geschieht ganz spontan und davon wirst du wohl nichts vorher erfahren. 🎒
Du stimmst mit dem Unterschreiben des Vertrages automatisch zu. Unter "Verlassen des Grundstückes" fallen auch Schulbesuche der Vorschulkinder, wöchentliche Spaziergänge oder Besuche der Bibliothek.
Größere Ausflüge werden bekanntgegeben, bedürfen aber ebenfalls keine erneute Zustimmung seitens der Erziehungsberechtigten.
Wenn Du, aus was für Gründen auch immer, nicht möchtest, dass Dein Kind an solchen Ausflügen teilnimmt, musst Du das explizit ansprechen.
In unserem Kindergarten werden grössere Ausflüge (zur Polizei, Feuerwache, Flughafen, Zoo) angekündigt.
Kleine Ausflüge zum Spielplatz ein paar Strassen weiter oder wenn eine Erzieherin mit ein paar Kinder Backzutaten kaufen geht, werden nicht angekündigt. Diese Ausflüge sind oftmals spontan geplant, je nach Wetterlage und Personaldecke.
Du kannst auch dein Einverständnis nicht geben, dann müsste dein Kind an dem Tag entweder Zuhause bleiben oder zu einer anderen Gruppe des Kindergartens
In Kitas geht man täglich mit den Kindern raus.
Der Kitavertrag ist in der Regel so aufgebaut, dass Ausflüge pauschal genehmigt sind.
Einverständnis oder Rückmeldung zur Teilnahme wird eigentlich nur eingeholt, wenn sich etwas an der vereinbarten Abholzeit ändert, oder den Kinder irgendwas besonderes mitgegeben werden muss. Badesachen, 2. Brotzeit, Geld für Extra-Unkosten etc.