vom Elterabend ausgeschlossen - darf Kita das?
Hallo,
folgende Situation:
ich bin alleinerziehend mit Kleinkind (2). Ich möchte auf den Elternabend gehen, ich will informiert sein, außerdem bei der Wahl der Elternsprecher partizipieren - das ist doch mein Recht.
Nun habe ich leider für den Abend keinen Babysitter. Ganz abgesehen davon was jede Mama individuell denkt ("ist doch langweilig fürs Kind, ist so spät, sollte zuhause bleiben" - das ist meine Entscheidung) geht es mir ums Prinzip:
Darf mir die Kita den Besuch des Elternabends mit Kind verbieten? Das tat sie nämlich, und ich bin ziemlich schockiert darüber. Sie schließt mich aus, beschneidet meine Rechte weil sie findet, dass das Kleinkind nicht dabei sein sollte. Mit mir wurde nicht mal gesprochen um alternative Lösungen zu finden. Es hieß am Tag des EA einfach per Nachricht: mit Kind dürfen Sie nicht teilnehmen.
WTF
Mich würde jetzt wirklich nur das Rechtliche interessieren. Ich denke nämlich das Hausrecht der Kita steht nicht über meinem Erziehungsrecht Artikel 6 Abs. 2 des Grundgesetzes und § 22a Abs. 2 SGB VIII, woraus sich Rechte zur Mitbestimmung ableiten.
Hat da jemand Erfahrung mit gemacht, insbesondere jemand der Kita leitet und das Rechtliche kennt?
LG
1 Antwort
Hallo,
Erzieherin hier.
Ich verstehe Deine Enttäuschung und auch die Wut, ausgeschlossen zu werden.
Wir dürfen, rechtlich gesehen, aber tatsächlich sagen "Mit Kind darfst Du nicht kommen".
Das liegt z.B. daran, dass wir niemanden für die Betreuung Deines Kindes in der Zeit abstellen können - oder auch wollen. Auchnwir haben bereits einen langen Tag hinter uns, wenn dann noch der Elternabend kommt. Wir können der Aufsichtspflicht nicht nachgehen, die wir zu dem Zeitpunkt auch nicht mehr haben. Und Du kannst nicht beides gleichzeitig - Elternabend plus Dein Kind.
Außerdem stört es einfach, wenn da ein Kind irgendwo in der Ecke sitzt, wenn wir mit euch Eltern über alles mögliche reden. Oft ziehen Eltern dann während des Abends um, wenn dann die Erzieher in die Stammgruppen Informationen an die Eltern geben. Spezielle Ausflüge zum Beispiel.
Und es ist nicht unsere Aufgabe, für Deine Beteeuungssituation eine Lösung zu finden.
Was wir aber beobachten: Eltern bringen die Kinder zu anderen Eltern. Also Dein Kind bei einem anderen Kind in der Zeit. Das ist aber Deine Aufgabe, Dich zu vernetzen.
Rechtlich gesehen ist alles korrekt gelaufen.