Umsatzsteuerfreie Umsätze als Vorsteuerabzug?

Wir behandeln in unserer Akademie aktuell das oben genannte Thema, jedoch sind unsere Dozenten bei Fragen zum Unterrichtsstoff eher die falschen Ansprechpartner.

Grundsätzlich habe ich das Thema wie folgt verstanden:

a) ich verkaufe etwas innerhalb der EU -> UST-ID -> Rechnung ohne UST (Der Käufer bezahlt im jeweiligen Land Einfuhrumsatzsteuer)

b) ich verkaufe etwas außerhalb der EU -> Nachweis durch Zoll z.B. -> Rechnung ohne UST (Der Käufer bezahlt im jew. Land Einfuhrumsatzsteuer)

c) der Käufer kann Vorsteuer mit UST verrechnen

Nun zu den eigentlichen Fragen:

  1. Wenn ich nun etwas ins Ausland verkauft habe, habe ich ja so gesehen kein UST eingenommen, da die Rechnung umsatzsteuerfrei erstellt wurde. Lt. Skript habe ich nun aber ein Recht darauf, dies bei der Verrechnung mit der Vorsteuer zu berücksichtigen. Wie habe ich das zu verstehen? Zählen dann die 19% als UST quasi als Schuld gegenüber dem Finanzamt? (blicke da echt gar nicht durch ist sehr schwammig formuliert)
  2. Worin besteht der Unterschied zw. EU und Nicht-EU-Land mit Ausnahme d. Nachweises durch die UST-ID? Im Grunde genommen werden diese doch identisch "versteuert", oder?

Vielen Dank im Voraus! Falls ich die obigen Punkte (a-c) falsch formuliert habe könnt ihr mich hier ebenfalls gerne korrigieren. Bin wie gesagt nicht allzu erfahren in diesem Gebiet.

Geld, Ausland, Europäische Union, Handel, Umsatzsteuer, Vorsteuer, Wirtschaft und Finanzen

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