Hallo,

ihr kennt das bestimmt- eine Verbindlichkeit auf dem Kreditorenkonto, die garnicht besteht. Steht aber trotzdem drin, weil diese durch eine frühere Buchhaltung versemmelt wurde. Der Weg der Nachverfolgung ist unmöglich nachzuvollziehen, weil bei uns jeder mal die Buchhaltung in der Hand hatte ....

Nun beschäftige ich mich mit dem Ausbuchen dieser unverbindlichen Verbindlichkeit - ist das korrekt, wenn ich "einfach" sobald die Verjährung eintritt einen periodenfremden Ertrag dagegen buche? Sprich Kreditor an Ertrag?

Wie verhält sich die Vorsteuer- Korrektur? Vom ausgebuchten Betrag die 19% Vst ins Haben buchen? Bzw einfach beim Ertag die 19 % Umsatzsteuer zulassen?

Danke für Antworten :-)

Liebe Grüße

Accentive