Hallo, folgender Sachverhalt: Unternehmer ist 2015 Umsatzsteuerpflichtig und kauft sich ein Auto bei dem er die Mehrwertsteuer als Vorsteuer ansetzt und erstattet bekommt. 2016 wechselt der Unternehmer wieder zurück ins Kleingewerbe (da Umsatz 2015 unter 17.500 EUR lag) und lässt sich von der Umsatzsteuerpflichtig befreien,muss die 2015 erhaltene Vorsteuer dann 2016 wieder an das Finanzamt zurückerstattet werden?