Wenn ein Auftraggeber A (kein Kleinunternehmer) eine Leistung von Kleinunternehmer B in Deutschland bezieht, erhält A eine Rechnung ohne Umsatzsteuer. Korrigiert mich, wenn ich falsch liege, aber in diesem Fall zahlen ja weder A noch B Umsatzsteuer an das Finanzamt?

Nun verkauft A diese Ware weiter an den Endkunden für 119 Euro inkl. Umsatzsteuer. Nach meinem Verständnis muss A die 19 Euro Mehrwertsteuer dann an das FA abziehen. Da er sonst keine Umsatzsteuer-Ausgaben hatte, kann er keine Vorsteuer geltend machen.

Wenn nun B Kleinunternehmer in Spanien ist, geht ja die Steuerschuld durch das Reverse-Charge Verfahren auf A über. B stellt immer noch eine Netto-Rechnung ohne Umsatzsteuer aus. Das würde ja bedeuten, dass A dem Finanzamt die 19% Umsatzsteuer schuldet. Wenn er die Ware wieder weiterverkauft zu 119 Euro inkl. Umsatzsteuer, schuldet er ja 19 Euro Umsatzsteuer an das Finanzamt, könnte aber die gezahlte Umsatzsteuer für den Einkauf der Leistung aus Spanien geltend machen, oder?

Bedeutet das nicht, dass es immer "günstiger" wäre, Leistungen und Waren dann aus dem Ausland einzuholen? (Zoll und Versand usw. mal abgesehen).