Werden Erfolgs- u. Ertragskonten mit Umsatzsteuer/Vorsteuer gebucht?
Hallo! Ich habe ein kleines Problem und zwar stehe ich bei Rechnungswesen immer auf dem Schlauch. Wenn ich Mieterträge buchen will, muss ich dann auch Umsatzsteuer bzw. Vorsteuer buchen? Und wie sieht es allgemein bei den Erfolgskonten damit aus? Um schnelle hilfe ist gebeten!
Bitte für Dummies erklären - Danke im vorraus!

2 Antworten
Die Umsatzsteuer bzw. Vorsteuer ist ein Bestandskonto (Verbindlichkeit bzw. Forderung). Sie wird nicht auf Ertragskonten gebucht.
Bei Mieteinnahmen nochmal genau auf den Sachverhalt schauen. Sie können sowohl mit als auch ohne Umsatzsteuer sein.
Nochmal detaillierter, damit ich nicht von WFW eine auf den Deckel bekomme: Die USt. / VoSt. kann in bestimmten Einzelfällen auch Aufwand sein (ganz, ganz strenggenommen ist z.B. Vorsteuer immer Aufwand, dem die Erstattung des Finanzamtes als Ertrag in gleicher Höhe gegenübersteht, aber so bucht keine Sau). Diese Grenzfälle kommen im normalen Schulunterricht üblicherweise nicht vor.
Da kann man keine generelle Antwort geben, denn es kommt drauf an.
Miete ist in der Regel ohne Steuer.
Aber es gibt Fälle, da sind diese mit Steuer. Also vom Fall abhängig.
Was meinst du mit der Frage, wie es allgemein mit erfolgskonten aussieht?
Die vor bzw Umsatzsteuer hat auf den Konten direkt nix zu suchen.. Vorsteuer kann schon mal Aufwand sein, wenn die Voraussetzungen für einen Vorsteuerabzug nicht gegeben sind. Oder man generell nicht Vorsteuerabzugsberechtigt ist.
Ob ein Umsatz Umsatzsteuerpflichtig ist, oder ein Aufwand mit Vorsteuer belastet ist, hängt wieder vom einzelnen Fall ab, worum es geht.
Aber um auf dein Bild noch einzugehen, da keine Steuer ausgewiesen ist, kann keine Steuer geltend gemacht werden, auch wenn eigentlich Steuer drin stecken würde.