Müssen 450€ - Jobber immer Stundenzettel ausfüllen?

Ihr Lieben,

ich versuche mal meine schwierige (und lange) Lage zu schildern da ich mich in einer enormen Zwickmühle befinde.

Meine Familie und ich wohnen seit Ende Juli in einer neuen Wohnung. Unserem Vermieter gehört u.a. unser Haus indem wir wohnen sowie ein Haus, ein paar Türen weiter. In diesem anderen besagten Haus darf ich den Hausflur reinigen für ihn, das ganze ist auf Minijobbasis angemeldet.

Wir hatten für diesen Minijob nur eine Summe ausgemacht, was ich im Monat verdienen soll, das wären 100€. Wie lange ich dafür wirklich brauche bzw wann genau ich das mache (Wochentag egal solange es wöchentlich geschieht) ist ihm egal. Ich war mit den 100€ vollstens einverstanden und konnte mir meine Zeit immer schön variable legen wann und wie viel Zeit ich mir nehmen wollte. An manchen Tagen habe ich langsamer gemacht, an anderen Tagen war ich schneller und an manchen Tagen half mir meine Tochter oder mein Mann, sodass ich noch fixer war.

Nun besteht aber folgendes Problem:
Wir haben seit Monaten, es ging schon kurz nach unserem Einzug los, immer wieder große Probleme mit Mängeln in der Wohnung, Schimmel, Wasserschäden oben an der Decke (Loch im Dachziegelbereich wurde notdürftig geflickt, durch diese feuchten Stellen entstanden große Wasserflecken und Schimmel an zwei Stellen), ein Loch in der Außenwand am Spalt bei der Fensterbank außen im Zimmer meiner Jungs, der sich durch das Mauerwerk nach innen zieht, sodass Feuchtigkeit und Nässe bereits die Fensterbank beschädigt haben (Feuchtigkeit ist in die Platte eingezogen und ein bereits vorhandene Riss ist groß aufgeplatzt), ebenso den Bereich um die Fensterbank herum ist enorm angegriffen. Im Schlafzimmer wurde ein Spalt im Boden nicht verschlossen, sodass der Schacht des dahinter verborgene Abwasserrohrs durchgehen sehr kalte Luft ins Zimmer pustet - vom Boden zieht dort ebenfalls Feuchtigkeit und Schimmel hoch. Auch die Fensterbank im Zimmer unserer Tochter zeigt starke Ermüdungszeichen, sie bricht langsam aus der Wand heraus. Die Liste ist wirklich lang bzw war länger.

Wir hatten ihm sowie der Hausverwaltung, die von einem Anwalt betrieben wird der aber offensichtlich keine Ahnung vom Fach hat, dies alles schon milliarden Mal gemeldet, immer gabs die Info, dass sich gekümmert wurde, was nie groß geschah - manches wurde erledigt, anderes ist nach wie vor unangetastet (obwohl der Anwalt schon x-mal bei uns war um sich alles anzuschauen, tausende Bilder liegen ebenso vor). Wir setzten den beiden, Anwalt/Verwaltung und Vermieter, somit eine Frist bis Anfang Januar (sogar drei Wochen gaben wir Zeit), uns wenigstens ausgemachte Termine der Handwerker zu liefern, was nicht geschah. Also machten wir uns langsam schlau und haben nun am 10.4. einen Termin beim Mieterschutzbund.

Gestern vor genau drei Wochen schrieb mir unser Vermieter, und quasi mein Chef, dass er doch von mir Stundenzettel haben möchte über die vergangenen Monate, aus der Email geht hervor, dass wir das nie als Grundlage hatten und er das quasi nachträglich für seine Betriebsprüfung am kommenden Montag, der 18.03, braucht. Ich schrieb im wenige Minuten später zurück und sagte ihm, dass ich das gerne für ihn erledige, ich aber wissen muss was ich dort eintrage weil a) das ja nie vereinbart war, b) wir nie eine bestimmte Stundenanzahl ausgemacht hatten und b) die Arbeitszeit immer variiert (mal Hilfe, mal alleine). Ich hatte bis gestern keine Antwort dazu erhalten! Gestern rief mich eine Mitarbeiterin des Anwalts an und wollte mir sagen, dass ich doch an die Stundenzettel denken soll, der Vermieter hatte sie gebeten mir das auszurichten (normalerweise hält der Vermieter mit uns direkt immer via Email Kontakt, die Verwaltung ggf. im Anhang mit dabei). Da war ich etwas verblüfft, da ich ja immer noch darauf wartete, wie ich das eintragen sollte. Dies gab sie dann an den Anwalt weiter, der da wohl mit dem Vermieter besprochen hat. Abends rief der Anwalt an und besprach mit mir, dass ich doch wöchentlich 1,5 Stunden eintragen soll - an sich okay für mich. Dann sagte ich ihm, wie es sein kann, dass, wenn von deren Seite jemand etwas möchte, geflogen werden muss und wir seit Monaten auf Infos zwecks Mängelbeseitigung warten. Zudem sagte ich ihm, dass ich bis Freitag via Email Infos möchte, wann die jeweiligen Facharbeiter unsere Mängel beheben, mit Firmennamen sowie Datum und Telefonnummer (damit ich prüfen kann, ob wir wieder veräppelt werden). Also Stundenzettel gegen Terminliste bis Freitag.

Jetzt sind die Fragen:
- Bin ich zum einen verpflichtet diese Zettel einzureichen?
- Bis wann kann ich mir damit Zeit lassen?
- Ist es an dieser Stelle fachlich in Ordnung, die Zettel als Druckmittel zu nutzen?

Bitte versteht mich nicht falsch, ich drücke mich nicht davor die Nachweise einzureichen! Wir haben nur wahnsinnige Not, da unsere Wohnung immer mehr verkommt und ich nicht mehr weiss, wie ich die Verwaltung und den Vermieter dazu bringe, endlich etwas zu tun.

Ich danke euch vielmals für die sachliche Hilfe!

Mieter, Recht, Minijob, Mietwohnungen, Stundenzettel, vermieterpflichten, moralisch verwerflich
Stromzähler und Sicherungskasten in den Keller ab 2035?

Hallo zusammen,

wir renovieren gerade eine Mietwohnung in einem Mehrparteienhaus. In der Wohnung gab es nur eine Phase L1, demnach auch keinen Durchlauferhitzer. Das wollten wir ändern (21kW DLErhitzer anbringen):

Ausgangszustand

  • Haus Baujahr: 1960
  • Verkabelung in der Wohnung 1.5mm2, 3 adrig, rot/grau/schwarz
  • Der Stromkasten+ Stromzähler(verplombter,digital display) befindet sich im Hausflur (wie bei allen Parteien im Haus)
  • 4 Sicherungen für die ganze Wohnung
  • PEN System, also ohne Schutzleiter

Wir haben den Elektriker geholt, da wir vom Zähler L2 und L3 noch bräuchten, dieser meinte:

  • Der Elektriker will keine L2,L3 ziehen, ohne den Stromzähler in den Keller zu versetzen (Pflicht ab 2035, Zentralisierung, Brandschutzes etc.)🤦🏻‍♂️.
  • Er meinte Zähler+Sicherungen im Flur wäre illegal.
  • Er kann es machen, verplombt ihn aber nicht -> rät davon ab, wenn man vermieten will (wollen wir)
  • Im Keller ist ein PE, anscheinend nur in die Wand gesteckt (also ohne Erdspiess...), dies scheint nicht korrekt zu sein.

Der Elektriker wird nur tätig wenn

  • Komplett neue Wohnungsverkabelung
  • Sicherungskasten in die Wohnung
  • neue Zuleitung von Keller über Kamin in die Wohnung
  • Zähler im Keller
  • Erdspiess für PE setzen 

Gibt es diese Regelung das ab 2035 alle Stromzähler/Kästen aus dem Flur in der Keller müssen?

Es ist natürlich ein erheblicher Mehraufwand, uns würde es reichen L2,L3 in den Sicherungskasten zu ziehen und den Durchlauferhitzer anzuschließen

Danke

Grüße

Elektrik, Recht, vermieterpflichten, Vermieterrecht, Schutzleiter, Stromkasten, Unterverteilung
Mietminderung wie hoch, wie formulieren?

Hallo liebe Community,

ich hoffe, ihr könnt mir helfen. Ich bin echt verzweifelt.

Ich bin Mieter einer Altbauwohnung und es bestehen diverse Mietmängel. Über die vergangenen bald 3 Jahre habe ich alle Mängel schriftlich meinem Vermieter angezeigt, dieser ist bislang jedoch nicht tätig geworden und stellt sich taub. Leider reagiert er weder Mails noch auf Anrufe (er geht nicht einmal dran).

Folgende gravierende Mietmängel bestehen:
- seit meinem Einzug im Februar 2021 ist die Wohnungseingangstür beschädigt und das Türblatt ist an mehreren Stellen gerissen (die Haftpflichtversicherungssumme hat er kassiert, auf die Umsetzung des seinerzeitigen Ankündigung des Austauschs warte ich bis heute)

- die Fenster sind extrem alt, mit nach außen unlackiertem Holzrahmen und undicht. Eins der Fenster ist blind (daher Feuchtigkeit in die Zwischenschicht gelangt). Eins der Fenster ist fürchterlich undicht. Bei jedem stärkeren Regen läuft es darunter her (besonders ärgerlich, wenn man nicht in der Wohnung ist), sodass sich dicke Pfützen auf der Fensterbank bilden. Neuerdings schimmelt der Holzrahmen und ist auch von innen durch Feuchtigkeit gerissen (das Holz ist klatschnass)

- nachts schalten sich auch bei Temperaturen unter null Grad die Heizungen zwischen 22:00 bis ca. 4:00 Uhr ab. Die Temperaturen in der Wohnung fallen dadurch z. T. bis auf unter 15 °C. Die Heizung lässt sich in diesem Zeitraum nicht hochregulieren.

Von allen Mietmängeln existieren Fotos.

Wieviel Mietminderung ist angemessen? Habt ihr ggf. Verweise dafür oder konkrete Formulierungsvorschläge?

Ich bin dankbar für jedes bisschen Hilfe!

Liebe Grüße
ElrasM

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Mieter, Mietwohnung, Mietrecht, Mietminderung, vermieterpflichten, Mietmängel
Unberechtige Abmahnung?

Hallo,

Wir hatten vor ein paar Wochen das Problem, dass die Angehörigen/ Freunde von bestimmten Nachbarn unseres Hauses immer wieder auf unserem Parkplatz standen. Mein Freund hat diejenigen dann darauf angesprochen und darum gebeten, dies zu unterlassen. Ein Ehepaar kam ihm dann direkt blöd und meinte ihre Angehörigen können parken wo sie wollen. Seitdem ist mein Partner ihnen wohl ein Dorn im Auge, obwohl er im Recht war.

Nun haben sich scheinbar genau diese Mieter zusammengetan und sich beim Vermieter beschwert, wir wären unerträglich laut. Was definitiv nicht stimmt. Wir sind beide sehr ruhige Menschen und achten auf unsere Mitmenschen.

Der Vermieter teilte uns dann vor zwei Wochen mit, dass die Nachbarn sich beschwert haben und er uns darauf hinweisen soll. Wir haben ihm gesagt, dass diejenigen doch mit uns persönlich sprechen sollen und wir uns keiner Schuld bewusst sind. Dennoch haben wir ab diesem Moment wirklich noch extremer auf Ruhe geachtet. Haben sogar ab 22 Uhr nur noch geflüstert, womit wir uns schon unfassbar unwohl gefühlt haben.

Heute stand dann tatsächlich der Vermieter mit einer Abmahnung an der Tür. Darin steht, der Lärm wäre laut den Mietern nicht mehr aushaltbar und diese wollen die Polizei verständigen. Sollte sich nicht sofort etwas ändern, würde uns die Wohnung fristlos gekündigt werden. Wir haben dem Vermieter nochmal erklärt, dass wir selten zu Hause sind und uns sehr leise verhalten. Dieser meinte aber nur, ihm wären die Hände gebunden, wenn sich mehrere Mieter beschweren.

Können wir etwas gegen diese unberechtige Abmahnung tun?

Und was ist, wenn es tatsächlich zur fristlosen Kündigung kommt? Wir haben ja keine Beweise dafür, dass wir leise sind...?

Muss im Vetrag etwas von Ruhezeiten stehen?

Dazu muss ich noch erwähnen, dass es in unserer Gegend sehr schwer ist, eine Wohnung zu finden.

Bitte um eure Hilfe.

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Miete unter Vorbehalt zahlen - wann noch wirksam - Mietminderung?

Hallo zusammen,

Vielleicht könnt ihr mir ja weiterhelfen.

Kurz nach meinem Einzug war in der über mir liegenden Wohnung ein Rohr Leck

aufgrund dessen tropfte das Wasser von meiner Badezimmerdecke.

Meine Nachbarin durfte nicht mehr duschen, weil das Wasser sonst immer wieder bei mir landen würde.

Leider hat sie sich nicht immer daran gehalten, da sich die arbeiten sehr lange hingezogen haben.

Bis erstmal das leck, gefunden wurde, ist schon ein halbes Jahr vergangen.

Bei mir im Badezimmer roch es total moderig. einfach unangenehm, Ich habe meinen Vermieter mehrmals einen Brief zugeschickt

mit der Bitte endlich diesen schaden zu beheben. Es verlief alles total langsam. Die Handwerker mussten meine Badezimmer decke erst einmal auf kloppen

damit, die an das leck kommen. Wow sie hatten es geschafft. Aber das Loch und der restliche schaden bei mir wurden natürlich nicht behoben.

Ich habe erneut schriftlich darum gebeten den schaden endlich zu beheben, und mitgeteilt das ich die miete nur noch unter Vorbehalt zahle.

Nach langer Zeit wurde wenigstens das Loch geschlossen. Habe mehrfach gebeten den schaden endlich vollständig zu beheben. Aber keinerlei Reaktion mehr.

Jetzt frage ich mich da ich die miete unter Vorbehalt gezahlt habe, kann ich da noch etwas wirksam machen? Da man ja nach einer gewissen zeit die, Miete auch mindern muss. Es wurde ja immer wieder aber sehr schleppend etwas gemacht, und war guter Dinge das alles mal fertig wird. Deshalb hatte ich die miete, noch nicht gemindert. Aber inzwischen bin ich es satt.

Könnte ich jetzt sagen das ich ab sofort die miete mindern werde?
oder muss ich schon wieder eine Frist setzen?

Wohnung, Miete, Schimmel, Recht, Mietrecht, Mietminderung, danke, vermieterpflichten, Wasserschaden
Bulgarische Nachbarn hängen permanent unter meinem Fenster rum, u.ä.!

Hallo,

ich wohne in einem Gebäude mit ca. 20 Appartements, überwiegend von Studenten bewohnt. Vor 1 Jahr haben sich in 3 (!) Appartements ca. 10 (!!!) Bulgaren eingenistet, die hier zunehmend Probleme machen.

Der Müll wird draussen einfach NEBEN die Tonnen geworfen, die gelben Säcke werden nicht verschlossen, so dass der ganze Dreck sich verteilt, der Sperrmüll steht im Garten rum, die Olle hält verbotenerweise einen Hund. Den halben Tag steht die Haustür offen, damit die illegal hier wohnende Dame wieder rein kann, wenn sie damit spazieren war, so dass Hinz und Kunz hier rein können,etc..

Das Nervigste ist allerdings, dass die Herr- und Frauschaften den ganzen Tag auf dem Grundstück RUMLUNGERN und sich bis in die Nacht unter meinem Fenster lautstark unterhalten.

Einer von ihnen wohnt schräg unter mir im Keller und jedesmal, wenn er Besuch kriegt oder einer der anderen dort entlang läuft, wird laut gehupt, gepfiffen, oder gerufen, und dann unterhält man sich abermals durch das Fenster.

Des Öfteren treffen sie sich Abends mit Freunden von ausserhalb und lungern um 24 Uhr eine Stunde lang auf dem Hof rum und sind einfach zu laut.

Ich habe schon vor 12 Monaten der Hausverwaltung 2 x Bescheid gesagt, die zwar ab jetzt nur noch Studenten wünscht, aber einen Dreck getan hat! Der Hof sieht aus wie eine Müllhalde und jeden beschissenen Abend hängen die Asozialen vor meiner Bude rum und nerven.

MEINE FRAGE:

Inwieweit ist das bitte Verantwortungssache des VERMIETERS bzw. der Hausverwaltung das zu unterbinden?

Ich bin mittlerweile soweit, dass ich ausziehebn will. Allerdings gleicht die Wohnungsfindung in dieser Stadt einem Sechser im Lotto.

Was soll / kann ich tun?

Und wie gefragt, was MUSS die Vwerwaltung dagegen unternehmen?

Lohnt es sich, einen Anwalt zu nehmen und die Miete zu streichen? Kann die Polizei was machen? Ich hab den ausländischen Freunden bereits 3 x freundlich gesagt, dass sie stören. Man entschuldigt sich höflich und am nächsten Tag dasselbe Spiel. Von daher glaub ich kaum, dass es ausreicht, wenn die Polizei die 1-2 x wegschickt.....

Wäre für Rat sehr dankbar, ich halte das langsam nicht mehr aus hier.....

Nachbarn, Ruhestörung, vermieterpflichten
Kann ich verlangen das der Kachelofen entfernt wird?

Hallo. Das Problem ist ein Kachelofen, der auch schon bei meinem Einzug in der Wohnung stand. Zu dieser Zeit war er noch funktionsfähig aber er sollte nicht benutzt werden. In den letzten Jahren wurde das Dach neu gedeckt und an den Schornsteinen etwas gemacht, so dass der Ofen nun nichtmehr verwenbar sein soll. Kurz nach meinem Einzug fing der Vermieter damit an, bei jedem Auszug diese Kachelöfen aus den Wohnungen zu entfernen. In den beiden Haushälften haben nur noch 2 oder 3 von 12 Wohnungen diesen Ofen. Der Vermieter aber weigert sich diese Öfen aus unseren Wohnzimmern zu entfernen solange wir noch darin wohnen. Er sagt, dass sie ihn nur entfernen, wenn der Mieter auszieht. (Wegen dem ganzen Staub den ich dann in der Wohnung hätte und wegen renovieren...)

Der Ofen ist sehr hässlich und nimmt einfach sehr viel Platz weg. Durch den Ofen ist es auch oft nicht möglich, nachts die Fenster in Wohnzimmer und Schlafzimmer gleichzeitig auf kipp zu haben. Da es durch den Heizschacht der von Wohnzimmer hinterm Ofen ins Schlafzimmer führt, dann bei Wind meistens sehr stark pfeift. Habe ich ein Recht darauf, dass dieser Ofen endlich aus meiner Wohnung entfernt wird, ohne dass ich dafür erst ausziehen muss?

Bevor jemand fragt warum ich den Ofen überhaupt mitgemietet habe, bzw da eingezogen bin. Weil ich aus persönlichen Gründen fürchterlich dringend eine Wohnung brauchte die im Preisrahmen lag. Alles andere spielt keine Rolle, da es nur um die Frage geht ob ich eine Chance habe dass der Ofen entfernt wird.

Wohnung, Mieter, Mietrecht, Vermieter, vermieterpflichten
Muss der Vermieter für ausreichende Abdeckung von Heizungsrohren sorgen?

Wir sind innerhalb einer Wohnungsgenossenschaft umgezogen.

  1. Problem: Die Wohnungsüberhabe an uns fand mit dem Vormieter statt. In der Wohnung ist bereits vor 2 Mietern Parket verlegt worden, wobei die Heizungsrohre leider in 2 Räumen nicht fachgrechte verdeckt wurden. Die Rohre verlaufen am Übergang von Wand zu Boden entlang und wurden nicht wie sonst üblich mit einem Schacht abgedeckt, sondern liegen frei zugänglich lediglich von vorn mit Holzleisten versehen. Wir bekommen im Januar ein Kind und habe Angst, dass sich ein Kind an den Rohren verletzen könnte.

Ist der Vermieter, in dem Fall die Wohnungsgenossenschaft dazu verpflichtet diese Rohre zu verkleiden?

2.Problem: Bei Wohnungsübergabe waren 2 Türen nicht eingehangen und wir haben nicht darauf bestanden dies für uns zutun. Da nun die kalte Jahreszeit ansteht, wollte ich dir Türen einhängen, jedoch sind diese nach dem Verlegen des Parkets nicht gekürzt worden und nun zu lang um eingehangen werden zu können. Auf Anfrage bei der Wohnungsgenossenschaft, wurde mir mitgeteilt, dass die Wohnung so übernommen wurde und wir selbst für die Kürzung aufkommen müssten. Auch in dem Fall, dass wir ausziehen und der Nachmieter die Türen verwenden wolle, sollen wir dafür zahlen. Ist das wirklich so?

Wir haben noch 3 Tage Zeite Schäden in der Wohnung nachzumelden.

Vielen Dank für eure Hilfe

Mietrecht, Mieterrecht, vermieterpflichten

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