Hallo zusammen,
wir renovieren gerade eine Mietwohnung in einem Mehrparteienhaus. In der Wohnung gab es nur eine Phase L1, demnach auch keinen Durchlauferhitzer. Das wollten wir ändern (21kW DLErhitzer anbringen):
Ausgangszustand
- Haus Baujahr: 1960
- Verkabelung in der Wohnung 1.5mm2, 3 adrig, rot/grau/schwarz
- Der Stromkasten+ Stromzähler(verplombter,digital display) befindet sich im Hausflur (wie bei allen Parteien im Haus)
- 4 Sicherungen für die ganze Wohnung
- PEN System, also ohne Schutzleiter
Wir haben den Elektriker geholt, da wir vom Zähler L2 und L3 noch bräuchten, dieser meinte:
- Der Elektriker will keine L2,L3 ziehen, ohne den Stromzähler in den Keller zu versetzen (Pflicht ab 2035, Zentralisierung, Brandschutzes etc.)🤦🏻♂️.
- Er meinte Zähler+Sicherungen im Flur wäre illegal.
- Er kann es machen, verplombt ihn aber nicht -> rät davon ab, wenn man vermieten will (wollen wir)
- Im Keller ist ein PE, anscheinend nur in die Wand gesteckt (also ohne Erdspiess...), dies scheint nicht korrekt zu sein.
Der Elektriker wird nur tätig wenn
- Komplett neue Wohnungsverkabelung
- Sicherungskasten in die Wohnung
- neue Zuleitung von Keller über Kamin in die Wohnung
- Zähler im Keller
- Erdspiess für PE setzen
Gibt es diese Regelung das ab 2035 alle Stromzähler/Kästen aus dem Flur in der Keller müssen?
Es ist natürlich ein erheblicher Mehraufwand, uns würde es reichen L2,L3 in den Sicherungskasten zu ziehen und den Durchlauferhitzer anzuschließen
Danke
Grüße