Urheberrecht auf "Allgemeinwissen"?

Hi,

ich weiß, dass das hier nichts rechtliches ist und so weiter.

Aber ich habe eine Frage: Gibt es ein Urheberrecht auf so Allgemeine Dinge? Also z.B. dass der Mount Everest 8848m hoch ist, oder dass in der DNA des Menschen so und so viele Milliarden Basen vorhanden sind oder oder oder.

Weil das hat doch jemand mal entdeckt oder herausgefunden. Besteht bei so was dann eine Urheberrecht?

Oder wenn Wissenschaftler generell irgendwas herausfinden, haben die dann das Urheberrecht auf ihre Entdeckung? Also ich mein, dürfte man dann darüber schreiben, und auch wie er irgendwas entdeckt hat, sofern man Quellen angibt o.ä.?

Weil z.B. hab ich gelesen, dass das mit der Quellenangabe meist nicht reicht. Also das es schon eine Urheberrechtsverletzung ist, wenn man als Informationsquelle irgendeine Internetseite oder ein Buch nimmt, und damit dann etwas eigenes schreibt (und dann halt die quelle angibt)

Also mal ein hypothetisches Beispiel: Man informiert sich über Blumen auf dem Portal XY. Im Portal stehen einige Infos zu einer neuen Blumenart, und ein Wissenschaftler schreibt dort einige Erklärungen etc. Dann schreibt man Mithilfe dieser Quelle (und anderen) einen eigenen Text. Aber nicht zum gleichen Thema "Neue Blumenart", sondern ein größeres Thema. Also z.B. "Pflanzenvielvalt der Erde ...". Und da ist dann ein kleiner Teil das gerade genannte Thema aus Portal XY, um irgendeine These zu kräftigen.

Oder z.B. dass man eine neue Studie hat, die belegt, dass Schlafen ungesund ist ^^, und man dann im Rahmen eines Themas über Schlaf darüber kurz was schreibt.

Und überall steht, dass selbst mit Quellenangabe eine Urheberrechtsverletzung besteht. Ist das wirklich so?

LG

Allgemeinwissen, Urheberrecht, Copyright
Rechtlicher Schutz für T-Shirt-Schriftzug

Moin, ich habe vor, T-Shirts mit einem ganz bestimmten Schriftzug (zwei Worte) zu bedrucken und zu verkaufen. Charakteristisch ist neben der Wortkombination selbst die Schreibweise und Plazierung der Worte, aber viel detaillierter möchte ich hier nicht werden – ist klar, wieso. ;)

Ich habe bereits einige Informationen zur rechtlichen Situation eingeholt. Deswegen glaubt mir bitte wenn ich sage: Ihr könnt mir nur helfen, wenn ihr euch selbst schon eingehend damit auseinander setzen musstet. (Nichts für ungut: Aber Antworten wie z.B. »kommt ganz darauf an« (ja worauf denn?), »schau dir die Gesetze an« (done), »frag einen Anwalt« (ja, aber mit sowenig wie möglich: es kostet) – solche und ähnliche Antworten helfen mir kein bisschen).

Meine Frage ist nun: Welches ist das geeignetste Schutzrecht für eine solche Wortkombination?

Wortmarke? – Würde mir vermutlich ausreichen, denn mit dem Schutz der Wortkombination sind andere auch von der konkreten Anordnung (die eigentlich erst das Wichtige ausmacht) ausgeschlossen. Nur: Ist das in meinem Fall überhaupt möglich, wo der Schriftzug zugleich das Wichtigste beim Shirt ist? Ich denke da an:

MarkenG §3 Abs. 2 (2) Dem Schutz als Marke nicht zugänglich sind Zeichen, die ausschließlich aus einer Form bestehen, [...] 3. die der Ware einen wesentlichen Wert verleiht.

Wort-/Bild-Marke? – Wenn eine reine Wortmarke infrage kommt, ist wäre eine Wort-/Bild-Marke die schlechtere Wahl, weil weniger umfassend.

Geschmacksmuster? – Günstiger, aber die Wortfolge selbst wäre dann nicht geschützt. Und ob es für ein Geschmacksmuster überhaupt ausreicht, dass die Worte auf eine bestimmte Weise angeordnet sind (und ggf. einige Buchstaben von ihnen hervorgehoben sind) –?

Urheberrecht? – Das wäre ja zu schön, aber dass zwei Worte in, wenn auch geistreicher Schreibweise und Anordnung, die gesetzlich geforderte »gewisse Schöpfungshöhe« erreichen, glaube ich nicht wirklich.

Und sonst? Gibt es vielleicht noch andere Möglichkeiten?

T-Shirt, Recht, Urheberrecht, Markenrecht, Marke
MC019 eBay-Angebot gelöscht: Verstoß gegen Markenrecht: markenrechtsverletzender Artikel

Hallo Leute,

habe folgendes Problem. Ich habe bei eBay Kopfhörer verkauft. Nun habe ich folgende email von ebay bekommen:

Ihre eBay-Gebühren für dieses Angebot wurden Ihrem Mitgliedskonto gutgeschrieben. Alle Bieter für dieses Angebot wurden von der Streichung informiert.

Unser Ziel ist es, unseren Marktplatz für alle Mitglieder so sicher wie möglich zu machen. Dazu gehört es auch, dass wir bestimmte Angebote entfernen.

Die folgenden Informationen helfen Ihnen zu verstehen, warum wir Ihr Angebot entfernt haben:

Ihr Angebot wurde entfernt, weil uns der Rechteinhaber mitgeteilt hat, dass es sich beim angebotenen Artikel um eine Fälschung handelt. Wenden Sie sich bitte direkt an den Rechteinhaber um zu erfahren, warum er die Entfernung Ihres Angebots verlangt hat und ob Sie den Artikel wiedereinstellen dürfen.

Nähere Informationen zum VeRI-Programm finden Sie hier:

http://pages.ebay.de/vero/infoforusers.html

Der Rechteinhaber FIRMA oder ein von ihm beauftragter Vertreter hat eBay darüber informiert, dass durch Ihr Angebot seine/ihre immateriellen Rechte, wie Urheber-, Marken- oder sonstige gewerbliche Schutzrechte verletzt werden. Wenn Rechteinhaber eBay auf eine Verletzung derartiger Rechte hinweisen, sind wir unter Einhaltung bestimmter Kriterien gehalten, das betreffende Angebot zu entfernen.

Falls Sie Fragen zu diesem Verstoß haben, wenden Sie sich bitte direkt an den Rechteinhaber: FIRMA Die E-Mail-Adresse des Rechteinhabers lautet: EMAIL-ADRESSE

Wenn Sie das nächste Mal einen Artikel verkaufen möchten, werden Sie unter Umständen gebeten, an einer Infotour teilzunehmen. Nachdem Sie die Infotour erfolgreich abgeschlossen haben, prüfen Sie bitte Ihren Kontostatus. Wenn keine weiteren Probleme vorliegen, sollten Sie wieder verkaufen können.


Der Artikel wurde von einem Käufer mit 0 Bewertungen verkauft. Er hat sofort mit PayPal bezahlt. Nach dieser Email habe ich dem Käufer mitgeteilt, dass ich Ihm das Geld zurücksende, weil es laut ebay eine Fälschung ist. Der Verkäufer möchte aber die Kopfhörer. Nun habe ich Ihm das Geld zurück gesendet und mich für die Umstände entschuldigt.

Kann mir noch etwas folgen? Zumal der Firmenname und die Email-Adresse für Fragen vom Urheberpartner oder wer/was auch immer das ist angegeben ist. Soll ich an diese Email-Adresse etwas schreiben und mich entschuldigen? Könnt ihr mir etwas empfehlen? Wenn ich auf die Homepage gehe kommt die offizielle Seite in englisch. Ich gehe davon aus, dass das ein Partner ist oder verfolgt er den deutschen eBay-Markt? Vielen Dank im Voraus.

eBay, Urheberrecht, Fälschung, Angebot
Urheberrecht und Bußgeld bei Logos?

Ich würde sehr gerne anhand mehrerer Arbeiten im Bereich Bildbearbeitung mein Können zeigen und Bilder auf eine Website veröffentlichen. Das ganze hat rein gar nichts mit Geld zu tun. Nur mein Potential soll durch diese Arbeiten gezeigt werden. Ich hoffe damit, Aufmerksamkeit von bestimmten Personen zu bekommen. So ist eins meiner Bilder die Fusion der Logos "Apple" und "Windows". Beide sind klar erkennbar (was ja auch irgendwo das ziel ist - ein Gag halt) Darf ich solche Logos ins Netz stellen und sagen. "Das habe ich erschaffen!"?

Und wie sieht es mit Logos mit Schriften aus? Wie zum Beispiel YouTube oder weitere. Letztendlich habe ich noch eine Frage. Wenn dies alles legal und erlaubt wäre, würde folgendes Szenario auftreten.

--Ich habe mich mit der Zeit aufmerksam gemacht und wurde von kleinen oder auch großen Privat- und/oder Geschäftsleuten Aufträge in Bezug auf meine Arbeit bekommen. Als Belohnung würde ich evtl. Geld oder Produkte bekommen.--

In diesem Zeitpunkt würde ich meine vorherigen Arbeiten, die mein Potential zeigen sollten (Windows und Apple), als Werbung sehen, da ich ja mit diesen Bildern, welche die Logos in stark oder schwach abgeänderter Form enthalten, Aufmerksamkeit, Aufträge und folglich auch Geld gemacht hätte. ps: Dürfte ich das Bild auch jetzt hier zeigen oder nicht?

Bitte zu allen Fragen eine gute Antwort. Schon einmal Danke im voraus! :)

Mit freundlichen grüßen Lukas

Logo, Urheberrecht, Bußgeld

Meistgelesene Beiträge zum Thema Urheberrecht